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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 290. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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sammlurig den Wunsch lebhaft ausgesprochen habe, daß man bei der Oberlausitzer Verfassung Rücksicht nehmen möge auf die rechte Vertretung des Bauernstandes. Das finden Sie in den Protokollen. Es ist noch gesagt worden, es wäre hier in der That als ein Rückschritt anzusehen, wenn man der An sicht der Majorität der Deputation beipflichte. Nun, meine Herren, wollen wir das sagen, so müssen wir behaupten, das ganze Repräsentativsystem sei ein Rückschritt, und derAristvkra- tismus fei ein Vorschritt. Dieser Ansicht kann ich nicht bei stimmen. Ferner ist in Beziehung auf die Städtevertretung gesagt worden, die Städte würden auch alle vollständig vertre ten. Das ist nicht der Fall. Bisher ist auf den Kreistagen Seiten der Städte das Erscheinen eben so gewesen, wie bei der Ritterschaft. Es konnte erscheinen, wer wollte, von den Bau ern war nicht die Rede. Die Deputation hat in ihrer Mehr heit geglaubt, daß das Repräsentativsystem, da es überall besteht, bei der Landesvertretung, bei den Stadtgemeinden, bei den Landgemeinden, es auch hier aufrecht erhalten werden müsse bei dem zu schaffenden und als Ruine der Vorzeit daste henden Mitteldinge, der Kreistagsordnung. Wie soll es gut sein, wenn eine alte Constitution unter die neuen Institute sich hineinstellt? Es würde ausschen, als wenn Jemand auf den Ball käme und hätte einen Anzug aus der Zeit Lud wig XlV. an. Es ist unglaublich, daß man auf ein so altes Herkommen, wie die Kreistagsversassung ist, einen so hohen Werth setzt. Es ist hier von dem Abg. v. v. Mayer das Wahl prinzip angegriffen worden. Ich glaube freilich, daß unser Wahlgesetz manche Verbesserung zuließe, aber es ist ein derma len bestehendes Wahlgesetz. Unmöglich würde der Grund em-! zusehen sein, warum die Kreistagsverfassung, wie sie derma len besteht, ewige Zeit bestehen soll; nun meint derselbe Spre cher und glaubt, sie könnte ja abgeändert werden. Ich glaube, wenn man eine neue Schöpfung hervorrust, so würde man sie nicht bei dem nächsten Landtage wieder abschaffsn, man wird sagen: sie ist erst hervorgerufen worden. Darauf würde ich also Nichts geben, daß man sagt, sie könne wieder abgeändert werden. Auf verfassungsmäßigem Wege kann auch die tz. 61. der Versassungsurkunde abgeändert werden, und ob nicht spater dieser Wunsch auch hervorgerufen werde, lasse ich auf sich beruhen. Es ist gesagt worden, als ob der Grundsatz der Repräsentation auf den Kreistag nicht Anwendung erleide. Ich glaube das auch nicht, und schwerlich ist der Majorität der Deputation in den Sinn gekommen, unter dem Kreistage sich einen Landtag im Kleinen zu denken, obgleich die zwei Kammern sich in der Ritterschaft und den Städten barbieren, und wenn man das Direktorium nimmt, so wäre eine!. und I!. Kammer instituirt. Ob nun die Verhandlun gen sich nach dem Prinzip der I. oder 11. Kammer gestaltet haben, dgs kann ich Nichtwissen; es sind die Verhandlungen der Kreis tage, wo, wie und wenn sie stattgefunden haben, nie der Oef- ftr-tlichkeit verfallen, sie sind m dm Archiven der Kreisstände geblieben; also vermag Niemand zu urthülm, wer nicht selbst Kmsstand war, was ich nie gewesen bin. Eins, meine Herren! kann ich nicht unberührt lassen. Es ist die tz. 4b. in der Kreistagsordnung, welche von der I. Kammer folgen dermaßen beschlossen worden ist: „Die Kreiöstände in ihrer Gesammtheit haben das Recht, die Erhebung von Kreisanla- g?n für die Bedürfnisse des Kreises und für öffentliche Einrich tungen zum Besten desselben zu beschließen." Nun frage ich: wie ist dieser Satz zu vereinbaren, wenn man nicht die Reprä sentation annimmt? Wie können Sie diese tz. 4. von einer Versammlung ausführen lassen, die aus so viel Rittergutsbe sitzern besteht, als kommen wollen, aus so viel Städtern, als kommen wollen, und aus Erweichen vom Bauernstände. Diese sollen beschließen, und was sie beschließen, soll gelten. Hier muß ich das aristokratische Prinzips für das verwerflichste hal ten, wenn es sich darum handelt: Sollen Anlagen erhoben werden? Das Verwilligungsrecht würde ich überhaupt nicht gern in den Händen der Kreisstände sehen; soll es aber in den Händen der Kreisstände ruhen, so muß unbedingt Repräsen tation stattfinden und eine freie Wahl hervorgerufen werden. Zu den andern Gründen gesellt sich dieser, und um zu zeigen, daß ich derAnsicht ber Majorität treu bleibe, mache ich kein Ge- hcimniß daraus. Was ist das für ein Unglück, wenn dieKreis- tagsordnung nicht erscheint? Ich sehe es nicht ein. Haben jetzt in der beliebten Verfassung die Kreistage schon so viel ge nützt, so mögen sie in der bisherigen Gestaltung fortnützen, und das scheint es; denn sonst würde man einen so hohen Werth nicht darauf legen. Referent v. Friesen: Nur ein Wort zur Berichtigung. Nämlich die Majorität der Deputation hat die §.4b., die der Abgeordnete angegriffen hat, keineswegs zurückgewiesen, son dern darüber, daß diese Paragraphe angenommen würde für den Fall, daß das Gesetz überhaupt Annahme in der Kammer i finde, war die ganze Deputation einig. , Abg. v. d. Planitz: Der Abgeordnete, der vorhin sprach, stellt die Aeußerung als sehr gefährlich dar, daß die Kreisstande sich damit zu beschäftigen haben könnten, Petitionen zu bera- then. Wenn gewiß ist, daß Niemand gezwungen werden kann, zu petiren, so wird es doch Jedem freistehen, an die Kreisstande sich zu wenden, und wenn dort seine Petition Erledigung fin det, so ist es wohl Dasselbe, als wenn seine Wünsche durch Bevorwortung der Landstande erhört werde. Ich finde viele der Petitionen, die wir jetzt berathen haben, geeignet, ihre Er ledigung durch die Kreisstande zu erhalten. Im klebrigen wird ja dadurch, daß vielleicht die Kreisstände sich mit dergleichen Dingen beschäftigen, Niemandem das Recht genommen, sich an die Landstände zu wenden. Ich kann daher in meiner Aeußerung nicht das geringste Bedenken erblicken. Abg. Scholze: Nur einige wenige Worte muß ich mir erlauben hier Zu sprechen. Es wurde von dem Hm. Staats minister gesagt, als ob die ständische Einrichtung der Ober lausitz sich so sehr bewährt habe. Daß sie als das Beste oder Nichtigste anzusehen sei, dem kann ich nicht beistimmen; denn ich muß mir dabei erlauben, zu bemerken, wie diese Stände zusammengesetzt sind. Es giebt dort bäuerliche Stände,
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