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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 259. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Neuem wieder geschenkt wurde? Wer fühlte sich nicht aufgesor- dert zum Danke gegen den Allmächtigen, der ihn uns erhalten und wiedergenesen hat zurückkehren lassen? Gewiß! ein treues, ihn kindlich ehrendes Volk spricht im Geiste mit uns, wenn wir uns in dem Rufe vereinigen: Gott segne den König! Die ganze Versammlung erhebt sich und ruft einstimmig mit dem größten Enthusiasmus: Gott segne den König! Man geht hierauf zum Negistrandenvortrag über. Auf derselben befinden sich folgende Gegenstände: 1) Den 23. August. Bericht der außerordentlichen De putation zu Prüfung der über die Ausführung eines- neuen Grundsteuersystems von der hohen Staatsregierung gemachten Mittheilungen. (Zum Druck und auf die Tagesordnung). — 2) Lock. Protokollextrakt der I. Kammer, die Abgabe einer Pe tition des Superintendenten Hrn. v. Stolle zu Bischofs werda um Verhütung des Lebendigbegrabens und um eine bessere Leichenordnung. (An hie 4. Deputation adzugeben). — 3) Lock. Desgleichen über die Petition des Stadtrathes und . der Com- munrepräsentantcn zu Glashütte um Wiedereinsetzung einer Gerichts- und einer Bergbehörde im Orte. (Ebenfalls an die 4. Deputation abzugeben. — 4) Lock- Desgleichen über die Be schwerde des vormaligen Hausschreibers zu Waldheim, Adolph Friedrich Hotsch. (Desgleichen). — 5) Lock. Der Abgeordnete Wieland bittet- für den 24. und 25. d. Mts. um Urlaub. (Wird bewilligt). — 6) Lock. Bericht der 2. Deputation über das al lerhöchste Dekret, die Errichtung von Geldbanken betr. (Zum Bruck und auf die Tagesordnung). — Dem stellvertr. Abg. Graf zur Lippe wird ein Urlaub ertheilt auf die Zeit vom 24. August bis 4. Septbr. Die Abgg. v. Klien und Seidel haben sich für heute wegen Kränklichkeit entschuldigt; Letzterer hat aber auch noch wegen dringender Berufsgeschäfte in seiner Heimath um einen Urlaub auf die Zeit vom 29. August bis 4.Dctbr. nachgesucht, mit dem Bemerken, daß er mit seinem Stellvertreter vorläufige Rücksprache genommen habe, und daß dieser bereit sei, auf vorgängige Veranlassung in die Kammer zu treten. — Die Kammer verrMigt einmüthig den Urlaub, vorbe hältlich der Dauer des Landtags bis dahin; eben so beschließt sie auch, den Stellvertreter einberufen zu lassen. Vom Präsidium wird annoch bemerkt, daß der Privatge lehrte Wolf der Kammer eine Schrift überreicht habe, betitelt: „ Gefühle eines Sachsen bei der Rückkehr Sr. Majestät des Kö nigs." Derselbe hat ihn zugleich gebeten, diese Schrift an die Kammermitglieder zu vertheilen. Letzteres ist bereits erfolgt. Man,'geht nun zur Tagesordnung über, und zwar zuvörderst Zur Verlesung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Abgeordneten v. Leipziger um Vorlegung eines Gesetzes we gen Benutzung der Gewässer. Der Referent v. Wie sand wird ersucht, der Kammer dm erwähnten Bericht vorzutragen. Dies geschieht, und es er bittet sich hierauf das Wort: Abg. v. Leipziger: Ich kann nur wünschen, daß die geehrte Kammer sich entschließen möchte, den vorliegenden Be richt Zum Druck befördern zu lassen. Ich halte die Sache für zu wichtig, als dass darüber sofort u. ohne weitere Vorlage ei nes gedruckten Berichts Beschluß gefaßt werden könne. Als ich die Petition einreichte, waren mehrere Herren nicht zugegen, die jetzt anwesend sind, und ich kann daher nur wünschen, daß diese und die übrigen Herren Mitglieder, denen vielleicht das Ganze aus dem Gedächtnis, entfallen ist, durch den Druck des Berichts davon in nähere Kenntmß gesetzt werden. Präsident: Der Antrag des Petenten geht dahin, daß der Bericht zuvörderst zum Druck und später auf die Tages ordnung gebracht werden möchte. Ich richte daher die Frage an die Kammer: Ob der Bericht zuvörderst gedruckt werden solle? Wird von 43 gegen 24 Stimmen bejaht. — Es kann nun zum zweiten Gegenstand der Tagesord nungübergegangen werden, und zwar zum Verlesen des ander, weiten Berichts der 3. Deputation über die Beschlüsse der!. Kammer auf die Petition des Abg. Scholze, die Abstellung verschiedener landwirthschaftlicher Gebrechen betreffend. Der Abg. V. Schr ö d er wird ersucht, in Abwesenheit des Referenten Abg. v. Leyßer das Referat zu übernehmen. Zu dem Ende betritt derselbe die Rednerbühne und liest den erwähnten Be richt vor. Auf erfolgte Fragstellung entschließt sich die Kammer, so fort darüber zu brrathen. Zur nähern Auseinandersetzung der Sache, bittet um das Wort Referent v. Schröder: Ich glaube, es würde zweck-- mäßig sein, die einzelnen Sätze wieder hervorzuheben. Es waren in der Petition 4 besondere Punctr aufgestellt; indem einen, nämlich in Hinsicht auf die beantragte Vertilgung der Sperlinge, ist Einverständniß zwischen beiden Kammern vor handen; dagegen existiren bei den übrigen 3 wehr oder weniger wichtige Differenzen. Deshalb will ich mir erlauben, wenig stens die Differenzpuncte kürzlich zu rekapituliren. Es hatte die diesseitige Kammer den Beschluß gefaßt, die Regierung zu ersuchen, noch im Laufe dieses Landtags der Ständeversamm lung ein Gesetz, den Schutz des ländlichen Eigenthums betr., zur Berathung vorzulegen; die I. Kammer aber hat den Be schluß gefaßt: „daß die hohe Staatsregierung diesen für das ländliche Eigenthum so wichtigen Gegenstand fortdauernd im Auge behalten möge und auf dem bereits eingeschlagenen Ad ministrativwege für den Schutz jenes Eigenthums fortwirke, auch, dafern es nach ihrem Ermessen eines solchen Gesetzes be* dürfen sollte, dm Entwurf der nächsten Standeversammlung vorlege." Dis Deputation ist der Meinung, in diesem Puncte der I. Kammer beizutreten. Präsident: Wenn Niemand das Wort nimmt, HM ich an die Kammer die Frage zu richten: Ob man hinsichtlich i dieses Punetes nach dem Beirathe der 3. Deputation dem ! Beschlüsse der I. Kammer beistimmen wosse? Wird einstim« mig bejaht. Referent 0. Schröder: Nun hatte der Abg. Schvtzr bei dem 3. Punet beantragt, es möchte den Iagdberechtigten verboten werden, in einer Entfernung von 2—300 Schritten - von den Gehöften die Katzen zu schießen. Die ll. Kammer
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