Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 261. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
438S man eine Einheit in dieses Verhältniß bringt. Man muß hier keinen Geldpreis, wenn er für alle Zeiten passen soll, anneh men, sondern einen Sachpreis, und das ist hier Metze Roggen. Man nimmt hier ein Gut an, dessen Lauchlichkcit für menschliche Zwecke immer dieselbe bleibt, und wenn der Arbeitslohn in Roggen ausgedrückt wird, so hat er für alle Zeiten immer die nämlicheHvhe. Wenn ich z.B. vor 300 Jah ren mit lOOLHlr. 1200 Lage Arbeit bezahlen konnte, so kann ich in der jetzigen Zeit nur ohngefähr 500 Arbeitstage mit dieser Summe bestreiten, allein 100 Scheffel Roggen in der damaligen Zeit sind ihrem Werthe nach immer noch gleich 100 Scheffel in der jetzigen Zeit. Man muß einen Sachpreis von dem Geldpreise unterscheiden, der Geldpreis kann hier nicht zum Grunde gelegt werden. Abg. v. d. Planitzr Ich verkenne nicht die Wahrheit der Bedenken, welche der Abg. Hantzschel aufgestellt hat. Es wäre möglich, daß die Verschiedenheit der Lagelöhne eine Un gleichheit der Abschätzung zu Wege bringen könnte. Gleich wohl verkenne ich aber auch nicht die von dem Abg. v. Kiesenwetter ihm entgezengehaltene Meinung, daß eine gewisse Einfachheit der Abschätzungsmcthode nothwendig ist, um schneller zumZiele zu gelangen, und um unnöthige Weitläufigkeiten zu vermei den. Ob aber nun trotz dem, daß dieses nothwendig ist, es für das ganze Land nothwendig ist, einen Maßstab der Lage löhne anzuaehmen, oder für verschiedene Landestheile mit Va riationen eintreten zu lassen, will ich dahingestellt sein lassen. Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte der verschiedenen Mei nungen. Ich glaube aber, daß es besser ist, bei der in der Instruktion enthaltenen Vorschrift zu verharren und die Be rechnungsmethode als gültig anzusehen. Ich hege aber das Vertrauen, daß, wenn bei Anwendung derselben die Commis sion finden sollte, daß durch das beharrliche Festhalten an der selben große Ungleichheiten herbeigrführt würden, sie sich ent schließen wirb, davon abzugehen und, wo dringende Gründe es erheischen, angemessenere Veränderungen eintreten zu lassen. Ich gebe zu, daß das Tagelohn, wie es hier angenommen worden ist,. in wenig Gegenden ausreichend sein wird. Es ist kein Unterschied gemacht worden zwischen Erntetagelöhnen und gewöhnlichen Lagelöhnen, was in vielen, wo nicht in allen Lheilen des Landes einen großen Unterschied mit sich bringt. Aber wenn man wieder annimmt, daß dieses Ber- hältniß durch das ganze Land gleichbedeutend ist, so wird sich Jeder beruhigen können. Weitere Bemerkungen dürften auch bei den übrigen Arbeiten zu machen sein. Die Ackerarbeiten scheinen mir auch nichtgehörig berücksichtigt worden zu sein. Die Bestellung erfordert in den bessern Bodenklassen weit mehr Arbeit und Kraftaufwand, als hier angenommen ist. Allein ich enthalte mich, darüber einen Antrag zu stellen, aus der Ue- berzeugung, daß die Differenz nicht so außerordentlich sein würde, und daß man entweder die vorliegende Abschätzungs methode nicht anerkennen, oder in allen ihren Lheilen aufrecht erhalten muß. Abg. a. d. Winkelr Auch ich bin der Ansicht des Abg. Häntzschel. Es ist gewiß eine der größten Schwierigkeiten, hier einen richtigen Maßstab für die Produktionskosten zu fin den. Da sowohl die Schriftsteller als die neuern OrkonomeN der Meinung sind, daß es am besten ist, die Produktionsko sten auf Korn zu reduziren, so ist dies wegen der Leichtigkeit der Sache wohl wahr. Aber die Ungleichheit ist sehr groß; denn die Verschiedenheit der Lagelöhne, der Gesindelöhne ist im Lande selbst sehr hervortretend, und also die der Produk tionskosten, welche darauf basirt sind. Allein, wenn man sagt, es sei zu wünschen, daß es dabei bliebe, bloß um die Sache zu befördern, so kann ich dem freilich Nichts entgegen setzen, als daß die Ungleichheit sehr groß sein wird und der Zweck der Gleichheit verfehlt wird, um nur die Schnelligkeit zu befördern. Allein noch Eins habe ich zu erwähnen; ich finde den Preis, der für das Korn als Durchschnittspreis an genommen worden ist, zu hoch; es ist der Scheffel Korn zu 2 Thlr. 12 Gr. angenommen worden. Ich glaube, daß man diesen Preis im Allgemeinen wohl nicht als Durchschnittspreis annehmen kann, wenigstens nicht in den letzten 12 Jahren, wo wir in den niedern Gegenden zuweilen einen Preis gehabt haben, der sich pro Scheffel zu 1 Lhlr. 8 Gr. herausgsstellt hat. Staatsminister v. Zeschau: Eigentlich gehört diese Diskussion zu §. 30. Da man aber einmal darauf eingegan gen ist, so muß ich die geehrte Kammer wiederholt darauf auf merksam machen, was auch der Abg. v. Kiesenwetter hervor gehoben hat, daß es nämlich weniger auf die Richtigkeit des Grundsatzes ankommt, als darauf, daß der feststehende allge mein und durchgängig mit Gleichheit ausgeführt wird. Und ich glaube, daß, wenn man dasSystem, welches dieJnstruktion ausgestellt har, verfolgt, man dadurch der Wirklichkeit viel nä her kommt, als wenn die Arbeitspreise in einer jeden Commun ermittelt werden. Es kann sich bei dem ganzen System nur darum handeln, wodurch man der Wahrheit am nächsten komme? Daß die Wahrheit ganz erreicht werde, muß, wie brr jeder andern menschlichen Einrichtung, aufgegeben werden. Referent Lobt: Ich wollte mir nur die einzige Bemer kung erlauben, daß ich auch dem nicht beitreten kann, was der Abg. v. d. Planitz aufgestellt hat. Werden die Grundsätze der Geschästsanweisung einmal in Anwendung gebracht, so müssen sie festgehalten werden bis zur Beendigung des ganzen Geschäfts, und es kann folglich später nicht nach anderen Grundsätzen behandelt werden, wie jetzt. Abg. v. d. Planitz: Ich habe bloß die Abänderung des Satzes dann für möglich gehalten, wenn ganz klar hervorgehen sollte, daß durch die Beibehaltung des Systems sich große Un billigkeiten Herausstellen sollten. Wir sanktioniren eine Maß regel, ohne zu wissen, ob dadurch nicht Einzelne verletzt werden können. Sollten nun einzelne Verletzungen daraus hervor gehen, so kann wohl die Kammer der hohen Staatsregierung das Recht überlassen, in solchen Fällen von den Grundsätzen' abzugehen, welche sie in der Allgemeinheit anerkannt hat. Ich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder