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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 261. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4375 ZegLN das ich ;rr selnerZeit gestimmt habe, mich zu erklären, ist dermalen mcht mehr am Drte. Abg. Schäffer: Auch ich hatte mir das Wort erbeten, um mich gegen den Antrag der Deputation zu erklären. Da je doch der Eisenstucksche Antrag unterstützt worden ist, so will ich mich des Worts begeben. Abg. v. Leipziger: Auch ich muß mich gegen den Antrag der Deputation erklären. Ich halte es für nothwendig, daß es dem ausübenden Personal überlassen bleiben muß, was es anwendet, um am besten, schnellsten und wohlfeilsten zum Zweck zu kommen, also entweder die Kette oder die Mensel. Ja, ich möchte noch weiter gehen und wünschen, daß dem Perso nal überlassen bleibe, auch die Boussole anzuwenden, denn es ist eine bekannte Sache, daß mit der Boussole viel fertig gemacht werden kann, während bei der andern Vermessungsart mit der Mensel das Wetter nachtheilig influirt. Ich unterlasse je doch, einen Antrag darauf zu stellen. Referent Todt: Wei den vielen Gegnern, die das Depu tations-Gutachten gefunden hat, sollte es einem schier Angst werden, dafür noch das Wort zu ergreifen. Ich bin indeß we niger ängstlich, als es wohl nöthig sein sollte. Der Antrag, welcher von dem Abg. Eisenstuck gestellt worden, ist im Wesent lichen nicht so verschieden von dem Deputations-Gutachten, als es vielleicht scheinen mag. Wird also vielleicht dieser ange nommen, so ist die Sache auch nicht wesentlich verändert. Die Deputation ist beauftragt worden, Dasjenige zu prüfen, was Seiten der Staatsregierung auf den Antrag der frühem Stände versammlung geschehen ist. Ich sage ausdrücklich: derfrühern Ständcversammlung. Diese hatte beschlossen, die Ketten vermessung da anwenden zu lassen, wo es nur immer das Terrain zulässig machte. Dies ist jedoch Nach der von dem Regierungscommissair gegebenen Mittheilung nicht überall er folgt. Dir Deputation glaubte deshalb aufmerksam machen zu müssen, in wieweit der frühere Antrag Berücksichtigung ge funden habe. Will die Kammer jetzt eine andere, eine von der frühern abweichende Meinung aufstellrn, so kann das der Deputation an sich ganz gleich sein. Der Königliche Com- missair hat vorhin die Stelle nachgewiesen, welche beweist, daß Anordnung getroffen sei, den Antrag der frühern Ständever- .sammlung in Ausführung zu bringen. Diese Stelle ist aber von der Deputation selbst mit allegirt worden, und es ist dabei ausdrücklich bemerkt, daß an sich darüber kein Zweifel vorliege, daß die frühern Anträge Berücksichtigung gefunden. Aus den Unterlagen jener Dekrete hat demnach die Deputation einen Zweifel nicht entnommen, auch nicht entnehmen können, son dern sie hat diesen Zweifel erst aus den Mittheilungen des Kö niglichen Commissairs geschöpft. Aus dem Grunde nun, weil anfangs Geodäten nicht zu erlangen gewesen, schien indeß der Deputation ein Abgehen von dem frühern ständischen An träge sich nicht rechtfertigen zu lassen. Es ist ohnehin zweifel haft, wie bereits der Abg. Eisenstuck bemerkt hat, ob die Bil dung von Geodäten zur Kettenvermessung schwieriger sei, als zum Gebrauch der Mensel. Hat es auch anfangs an Geodäten für die Kettenvermessung gefehlt, so ist doch jetzt die nöthlge Anzahl von Geodäten gewiß vorhanden, und die Deputation hat eben deshalb geglaubt, auf den früheren Antrag aufmerk sam machen zu müssen, weil nunmehr, wo es das Terrain zu- täßt, die Kettenvermessung ganz gewiß allemal angewendet werden kann. Es hat mich Wunder genommen, daß bei dem jetzigen Anträge der alte Streit wieder erneuert worden ist. Die Deputation hat das nicht voraussetzen könne», sie wenigstens hat den Streit nicht anfachen wollen, sie hat nur auf die frü hern Beschlüsse hingewiese'n. Ist dah^r von einem Abgeord neten, der schon früher als Gegner der Kcttenvermessung auf getreten ist, bemerklich gemacht worden, es sei in Bezug auf ven Unterschied zwischen der Mensel- und Kettenvermessung mit einem schnellfüßigen Rosse und einem alten Klepper em Vergleich zu ziehen, und hat er dabei gemeint, daß, wenn man ein schnellfüßiges Roß habe, um über Hecken und Grüben und Berge zu setzen, man sich dieses Rosses auch bedienen könne, um «ufder Ebenefortzukommen; so leugne ich dies nicht, allein ich bemerke nur, daß dieses Beispiel hier nicht gut anwendbar sein dürfte, eben weil in Bezug auf die Vermessungsangelegen heit eigentlich rin Contraktsverhältniß besteht. Es ist früher cm Antrag gestellt worden, und dieser Antrag ist Seiten der Staats regierung in Ausführung zu bringen versprochen worden. Dies ist der Hauptpunkt. Hat man also den Contrakt ge schloffen, daß mit einem schnellfüßigen Rosse über Hecken und Graben und Berge gesetzt, dagegen ein alter Klepper in der Ebene gebraucht werden solle, so muß auch dem nachgegangen werden. Dies ist der Grund, weshalb ich glaube, daß das Sachßesche Beispiel hierher nicht bezogen werden kann. — Ein anderer Abgeordneter meinte, die Kettenvermessung würde den größten Lheil des Jahres nicht auszuführen sein, da demLand- manne dadurch bedeutender Schade geschehe, namentlich wäh rend der Zeit der Ernte. Allein dem ist durch eine spezielle Anordnung vorgebeugt, und dieDeputation hat auch nichtim Sinne gehabt, in dieser Beziehung eine Abänderung zu bean tragen. Da die Paragraphe ausdrücklich citirt worden, in wel cher jene Anordnung enthalten ist, und da, wie gesagt, eine Ab änderung nicht beantragt worden ist in Bezug auf diese Be stimmung, nach welcher die Aufnahme mit der Mensel während der Ernte gestattet sein soll, so kann auch dir Deputation nicht im Sinne gehabt haben, Nachtheil für den Landmann herbei zuführen. Wenn übrigens Seiten des Königlichen Commissairs erklärt worden ist, daß der frühere Antrag auch fernerhin Be rücksichtigung finden solle, so hat der neuere Antrag, den die Deputation stellen zu müssen geglaubt hat, und der weiter Nichts enthält, als eine Erinnerung, sich eigentlich bereits er ledigt. Das ist es, was ich über diesen Gegenstand zn bemer ken habe, und es gilt mir nun gleich, welches Schicksal der neue Antrag haben werde. Präsident: Bevor ich zur Fragstellung.übergebe, muß ich auf die Bemerkung des Referenten darauf aufmerksam ma chen, wie er glaubt, daß durch die Erklärung der Staaisregke- rung der Antrag der Deputation sich erledigt habe. Ich weiß *
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