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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 262. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Abweichungen waren in der Bereinigungs-Deputation nur sehr wenige; man hat sich über dieDifferenzpuncte verständigt, und wenn es die geehrte Kammer genehmigt, so würde an einem der nächsten Tage das Ergebniß der Vereinigungs-De putation vorgetragm werden können. Präsident: Sonach würde, wenn die Kammer damit einverstanden ist , morgen der diesfallsige Vortag zu ma chensein. - Abg. Eisenstuck: Das Gesetz , das Verfahren des Staatsgerichtshoss betreffend, ist auch bei der Vereinigungs- Deputation gewesen und ist von da an die l. Kammer wieder gelangt. Es hat sich aber bei diesem Gesetze eine Vereinigung nicht erzielen lassen, sondern die I. Kammer hat in einem Puncte bei ihrer Abweichung beharrt. Ich würde aber doch der Landtagsordnung gemäß für nöthig halten, das Ergebniß auch dieser Vereinigungs-Deputation mitzutyellerr, was auch mündlich geschehen könnte. Präsident: Ist es der Kammer genehm, daß darüber auch mündlicher Vortrag erstattet werde? Wird einstimmig bejaht. Man geht nun zur Tagesordnung über, zur Fortsetzung der Berathung des Berichts der außerordentlichen Deputation zu Prüfung der über die Einführung eines neuen Grund steuersystems von der hohen Staatsregierung gemachten Mit theilungen. In der letzten Sitzung hatte die Debatte über die Frage: ObBeaufsichtigungskosten bei den Grundstücken mit in Anrechnung kommen sollen? (worüber die Deputation getheilter Meinung ist) wegen Ablauf der Zeit ab gebrochen werden müssen. Diese Debatte wird daher zu nächst wieder ausgenommen,— Abg. Eisenstuck: Wenn die Beaufsichtigungskosten mir einen großen Anstoß dargeboten haben, so war es deshalb, weil in der Deputation selbst so verschiedene Ansichten darüber obwalten. Diejenigen Mitglieder der Deputation, welche diesen Ansatz zu vertheidigen suchten, haben eine andere An sicht darüber genommen, als der Königliche Commissair. Ich habe es freilich anders nicht nehmen können, als in dem Sinne, wie die Staatsregierung es gemeint hatte. Das kann ich nicht bergen, daß ich diese Beaufsichtigungskosten in Ansatz zu bringen nicht für thunlich halte. Wenn man das thun wollte, so würde man offenbar zu weit gehen. Ich sollte meinen, daß der Unternehmer einer Fabrik größere Aufsicht zu verwen den habe, als ein Grundstücksbesitzer. Wenn aber die Mit glieder der Deputation, die darüber sprachen, von Verwal tungskosten redeten, so würde das ganz etwas Anderes sein. Ich habe aber das nicht als Gegenstand ansehen können, weil die Staatsregierung sich damit nicht einverstanden hat, daß der Sinn darunter zu verstehen sei, sondern der Verlust bei et waigen Diebstählen an Feldfrüchten. Ich abstrahire hier ganz von, der Verschiedenheit der Städte und des Landes; ob da nicht auch Beaufsichtigungskosten in Frage kommen können, davon will ich nicht sprechen. Wenn ich mich nun zu' dem. Sinne wende, welchen mehrere Abgeordnete haben, da würde ich mich eher vereinigen können, daß man für die Verwaltungs kosten einen Ansatz passiren lasse; nämlich wenn ich den Reinertrag eines Guts annehme, so muß man die Verwal tungskosten von dem Bruttoerträge abziehen. Das war noch das Wenige, was ich zu sagen hatte. Abg. v. Kiesenwetter: Wenn die Minorität der De putation, welche den Wegfall der Beaufsichtigungskosten bean tragt, sich an die im Deputations-Bericht gegebene Erklärung derselben gehalten hat, so kann ich ihr nicht Unrecht geben, daß sie sich hierzu veranlaßt gefunden. Ich kann mich aber mit jener Auseinandersetzung nicht einverstanden erklären. Ich gestehe, ich kann mir unter Beaufsichtigungskosten nichts An deres denken, als diejenigen Kosten, welche die allgemeine Verwaltung des Grundstücks fordert. Jede technische Unter nehmung erfordert gewisse Verwaltungskosten. Beaufsichti gung ist bei allen solchen Unternehmungen eine der wichtigsten Arbeiten. Die Wichtigkeit derselben stellt sich dadurch heraus, daß die Beaufsichtigung diejenige Arbeit ist, welche am theuer- sten bezahlt wird; der Aufseher wird theurer bezahlt als der Arbeiter. Nun ist in der Instruktion der Grundsatz angenom men, daß zuvörderst der Bruttoertrag abgeschätzt und dann die Unkosten davon abgezogen werden. Unter den letztem be findet sich die Spannarbeit, die Handarbeit, die Vermehrung beider durch die Entfernung, die Aufbewahrungskosten, die Marktfuhrkoften. Es würde der wissenschaftlichen Abrundung des Systems völlig entgegen sein, wenn man eine so wichtige Arbeit, die Beaufsichtigung, weglassen wollte. Hätte man die Grundstücke nach dem Pachtwerthe abgeschätzt, so würden die Beaufsichtkgungskosten schon abgezogen gewesen sein; da man aber jede Arbeit einzeln berechnete, so durste sie nicht weg gelassen werden. Ich bin der Uebcrzeugung, daß sie nicht zu hoch, eher zu niedrig angesetzt worden sind. Davon kann man sich überzeugen, wenn man das Exempel über wenige Acker macht. Ein Mann, der drei Acker besitzt, bekommt in Roggenwerth 9 Groschen für die Beaufsichtigung berechnet. Seine Arbeit der Beaufsichtigung besteht darin, daß er, um vom Frühjahre anzufangen, nachsieht, ob der Frost vorbei ist, ob es nicht mehr zu naß ist, um das Feld zu bearbeiten, daß er die Zeit des Säens beobachtet, daß er zur Zeit der Ernte auf den Acker geht und nachsieht, ob es Zeit zum Hauen und zur Ernte ist u. s. w. Wenn nun diese Arbeiten gehörig be rechnet werden, so muß Jedermann finden, daß 3 Groschen pro Acker keine zu hohe Bewerthung der Aufsichtskosten sind. Staatsminister v. Ze sch au: Es scheint mir hier der Ort zu sein, von Seiten der Regierung ein paar Worte darüber zu sagen, was man unter diesen Kosten versteht. Von Seiten des bei der Deputation zugezogenen Königlichen Commissairs ist allerdings hauptsächlich hierbei derjenigen Kosten gedacht worden, welche aufzuwenden find, um vor Diebstählen und dergleichen zu sichern. Man kann diese Aeußerung aber nur als eine beispielsweise betrachten. Im Allgemeinen kann man unter Beaufsichtigungskosten nur diejenigen verstehen, welche
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