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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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fttzentwürfe der nächsten Ständeversammlung zur Erklärung I vorlege;" unterstützen wolle? Wird ausreichend unter-! stützt. Auf die fernere Frage des Präsidenten: Ob die Kammer den Antrag des Abg. v. Lepßer (s. denselben oben S. 1644. Sp. 1.) zu -unterstützen gedenke? wird dieser Antrag nicht ausreichend unterstützt. Abg.Adler: Ich wollte nur Etwas auf das, was der Abg. Sahrer v. Sahr geäußert hat, erwiedem. Er sagte: „daß die jetzt bestehenden Maßregeln ausreichend waren, um den Beschwerden Einhalt zu thun." Das möchte ich bezweifeln.; wir haben die Falle sehr deutlich, daß,wenn dieNahrung stockt, das Bettelwesen unerträglich wird. Dies ist also Beweis genug, daß die Maßregeln nicht hinreichen; es bliebe den Ge meinden Nichts weiter übrig, als zu geben, wenn man es for-! dert. Ferner bin ich mit dem Anträge des Abg. Atenstadt und dem Vorschläge der Deputation zwar einverstanden; allein, daß bei dieser Maßregel den Gemeinden noch das Recht gege ben werde, diese Leute zur Arbeit selbst verlangen und anstel len zu können, finde ich für nöthig, in das Gesetz mit aufzu nehmen, denn wir haben sehr Viele, die die Arbeit verweigern und lieber den Communen Lasten auf alle Weise zuzuziehen suchen. Den Gemeinden steht dabei Nichts offen, diesem Uebelstande entgegen zu treten, und sie müssen nur geben, so bald es solchen Leuten an dem Röthigen fehlet. Abg. Eisenstuck: Wenn auch ich den Ansichten der De putation darin beistimme, daß der Antrag des I). Springer auf Zntercession der Kammer zur Annahme nicht zu empfehlen sei, so sind es folgende Gründe, die mich dazu bewegen. Es ist an und für sich schon eine mißliche Sache, im Allgemeinen für einen Gegenstand eine Gesetzgebung hervorzurufen, und auf der andern Seite wieder nur auf einen Theil des Landes, auf die kleinern Städte, zu beschränken. Wenn ein solcher An trag an die hohe Staatsregierung gestellt würde, so würde aus gesprochen werden, daß die Armenpflege in großem Städten und auf dem Lande so musterhaft sei, daß an eine zweckmäßi gere Einrichtung nicht gedacht werden könnte. Das entspricht dem Springerschm Anträge vorzüglich. Denn wie oft ist hier schon gesprochen worden, man möge ja die Negierung nicht zu viel regieren lassen; nun ist gerade die Armenversorgung einer von den Gegenständen, der in den Städten der Commu- nalfürsorge anheim gegeben ist; schon deshalb würde ich nie anrathen, daß man die Negierung dazu auffordere, sich da hinein zu mischen, worin nach der Stadteordnung die Stävte sich nur selbst zu mischen haben. Nun ist aber auch ferner der Antrag mit Errichtung von Arbeitshäusern und Beschäftigungs anstalten für Arbeitslose verbunden; er ist wohlgemeint und scheint Etwas für sich zu haben, aber wenn in der Poli zeiwissenschaft ein Gegenstand ist, der mit der größten Umsicht gehandhabt werden muß, so ist es dieser: Wie sind Arbeitsan- stalten freiwillig einzurichten? Nämlich erstens: wer soll denn in solchen großen Anstalten ausgenommen werden? Wollen wir die Berechtigung aussprechen, daß Jeder im Volke nunmehr in die Arbeitsanstalt kommen kann, so halte ich das höchst be ¬ denklich, wenn wir diese Meinung Wurzel fassen lassen wollen. Ich habe die Erfahrung gemacht und bin in der Ueberzeugung befestigt worden, daß es wohlgethan ist, ss lange Industrie den Menschen Beschäftigung gewähren kann, so lange sie frei wir ken zu lassen und ihnen nicht diese Bequemlichkeit hinzustellen. Ich gebe zu, daß für solche Personen, die arbeiten wollen und arbeiten können, aber keine Beschäftigung finden, ausnahms weise allerdings das Mittel dargeboten werden müsse, wodurch sie Beschäftigung erhalten ; ob aber ein Arbeitshaus bas beste Mittel sein würde, das möchte ich bezweifeln; es ist viel zweck mäßiger, andere Uuterstützungen eintreten zu lassen. Ich muß freilich auch der Ansicht beipflichten, daß eine Unterstü tzung in baarem Gelds das letzte Mittel sein müßte. Das ist auch der Grundsatz, der Anklang gefunden hat. Nun ferner, meine Herren, denken Sie sich einmal, es besteht ein Arbeits haus und es sind Leute da, von denen man sagen kann, sie eignen sich, um darin Beschäftigung zu finden. Was wollen wir ihnen für eine Beschäftigung geben? die Frage wird schwer zu lösen sein! Wie schwer die Frage zu beantworten ist, kann man aus der verschiedenen Art der Beantwortungen der Fra gen abnehmen, die die Zwangsarbeitsanstalten dargeboten ha ben. Man hat es allerdings auf verschiedene Weise gemacht; aber ein großes Bedenken ist, in einem solchen Arbeitshause Beschäftigungen zu geben Denjenigen, welche sich dazu eig nen, welche keine nachteilige Concurrenz für die freien Arbei ter zur Folge haben; das ist das Hauptübel; denn es wäre eine große Harte, wenn man den freien Arbeiter durch die Con currenz solcher Arbeitsanstalten in Nachtheil setzen wollte, Und beide Fälle sind sehr häufig da gewesen; die Erfahrungen ha ben die Beispiele geliefert. Wenn man in den Arbeitshäusern solche Arbeiten wählen wollte, die nirgends eine Concurrenz für die freien Arbeiter darböten, so glaube ich, könnten es nur solche Arbeiten sein, die wenig Ertrag liefern. Nun ist noch ein Bedenken bei den Arbeitshäusern. Es werden Manche in die Anstalten kommen, die gerade keine moralischen Tugend bilder sind; wenn'nun solche Leute beschäftigt werden, so müßte man wohl auch Jedem eine Controls oder einen Contro- leur hinsetzen. Ich glaube, daß Arbeitshäuser für freiwillige Arbeiter nur mit der größten Umsicht angewendet werden kön nen, und ich möchte sehr bezweifeln, daß der Zweck entspre chend wäre und daß sie dem genügen würden, was man hier verlangt. Wenn man überall Arbeitshäuser in den kleinen Städten etabliren wollte, so müßten sic kostbar sein, wenn sie zweckmäßig sein sollten. Allerdings! Zwangsarbeitsanstalten mr solche, die arbeiten können, aber nicht arbeiten wollen, dazu wird dem Staate die Berechtigung nie bestritten werden können; das gehört aber mehr zum zweiten Theile des Berichts und nicht zu der 0. Springerschm Petition. Er hat zwei Ex- pedienzen zu finden geglaubt, in der Errichtung von Arbeits häusern und Einrichtung von Erwerbschulen (wahrscheinlich hat er Gewerbschulen gemeint); nun über die Gewerbschulen, die sind schon vor die Kammer gebracht worden. Sonntagsschulen erreichen den Zweck anderer Schulen auch. Ich weiß den Inhalt
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