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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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unter' ». und l>. beschlossenen Redaktionsveränderungen (s. Nr. 67. d. Bl. S. 981. Spalte 2.) einstimmig an; dagegen nach dem Vorschläge ihrer Deputation nicht den Zusatz am Schlüsse des Paragraphensatzes Nr. 1. Die Deputation der I. Kammer sagt nun zu dieser Para- ZTsspye noch Folgendes: Für den Anhang ä. (vergl. Nr. 67. d. Bl. S. 981. Splt. 2. unter ö) vermag die Deputation der I. Kammer sich, in soweit er ein Theil des Gesetzes werden soll, nicht zu erklä ren, weil derselbe keine Abänderung des Mandats vom 28. November 1753 enthalt und mehr besonderer Verordnung zu zuweisen sein würde. — Da jedoch allerdings wahrzunebmen gewesen ist, daß die Compensation der Kosten, mißbräuchlich, gegen den Geist der vaterländischen Gesetzgebung, überhand genommen hat, so schlägt die Deputation in dieser Beziehung die Arrfpahme eines Antrags in die Schrift vor, welcher dahin zu sichten sein würde; „E. hohe Staatsregierung möge geru hen, durch Verordnung denen Justizbehörden undSpruch-Kol legien des Landes, die in Bezug auf Compensation der Ko sten in der Erl. Prozeßordnung lit. XXXVI. §. 5. und in dem Mandat vom 28. November 1753 §. 4. enthaltenen Be stimmungen nachdrücklich einzuschärfen." Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat bereits in der andern Kammer erklärt, daß es mit der Praxis, wornach die Kosten zu leicht compensirt werden, nicht einverstan den ist. Die Regierung wird keinen Anstand finden, auf die Vorschriften des Gesetzes hinzuweisen. Freilich wird eine be stimmte Grenzlinie sich nicht geben lassen. Vicepräsident stellt die Fragen: Wird derVorschlag derDeputation angenommen? und die Paragraphe selbst in-die ser Maße? Beide werden einstimmig bejaht. tz. 43. wird mit den von der II. Kammer beschlossenen Ab änderungen (s. Nr. 67. d.Bl. S. 982. Spalte 2.) von der!. Kam mer einstimmig angenommen.— Bei tz. 44. hat die Deputation der!. Kammer angerarhen, nicht nur die von der II. Kammer beschlossenen Modifikationen (s, Nr. 67. d.Bl. S. 982. und 983.) zu genehmigen, sondern auch die von jener beschlossene Zusatzparagraphe 45. (ft Nr. 67. d. Bl. S. 983. Spalte 2.) zu genehmigen. — Königl- Commissair v. Einert: Ich habe eine Aus- stellung zu machen wegen des Punctes sub b. Es sollen da die Worte hereingesetzt werden: „oder wegen außerdem zu besor gender Gefährdung dritter Jntreffenten." Nun liegt es wohl in derNatur der Sache, daß, wenn ein Prozeß zwischen 2 Personen geführt wird, dabei dritte Personen nicht betheiligt sein können. Die II Kammer hat die Idee gehabt, daß Jemand, der auf dem Banquerolr stände, aufdiescn Prozeß eingehen könnte, um einem begünstigten Gläubiger desto leichter zur Liquidität einer über triebenen Forderung zu verhelfen. Wäre das geschehn, so würde dann doch die Bestimmung In krmiäem vreäitoruw Kestum est, statksinden, und die übrigen Gläubiger würden dann doch sotittirem kauliimsm re8titutarism haben. Ich wünschte nun, daß dieses in Wegfall komme, weil es den Schein haben könnte, als ob man bei Abfassung des Gesetzes wirklich im Sinne gehabt habe, daß dritte Personen bei einem Prozesse zwischen 2 Personen gefährdet sein können, und eine Art polizeilicher Funktion in die Hände des Civilrichrers legen wolle. Referent Bürgermeister Wehner: Eine Verwickelung der Sachverhältnisse ist doch wohl möglich, und es könnten daher wohl auch dritte Personen dabei Interesse haben. . Es ist wohl auch ganz unschädlich, den Satz in das Gesetz aufzunehmen. Königl. Commissair v. Einert: Wenn Etwas über flüssig und unschädlich ist, so paßt es doch darum immer nicht in ein Gesetz. Prinz Johann: Ich müßte mich auch für die Ansickt des Königl. Commiffairs erklären. Vice Präsident stellt die Fragen: Wird der Zusatz der II. Kammer snd » angenommen? Einstimmig bejaht. Soll der Zusatz snb d. „ oder wegen außerdem zu besorgender Gefährdung dritter Interessenten" angenommen werden? Wird mit 25 gegen 4 Stimmen verneint. Wird der Zusatz «üb o. angenommen und die tz. 44. mit diesen Veränderungen genehmiget? Beide werden einstimmig angenommen. Vicepräsident: Nun hat die II. Kammer noch einen Zusatz als h. 45. beantragt. Staatsminister v. Könneritz: Es scheint die Zusatzpa ragraphe in der Lhat überflüssig. Denn zu vollziehen giebt es in diesem Gesetze Nichts, und ich wüßte auch nicht, warum eine Vsestio IsZis eintreten sollte. Vicepräsident: Wird die Zusatzparagraphe von der Kammer angenommen? Wird durch 25 gegen 4 Stimmen abgew orfen. Es wird nun nach Abtretung der Königlichen Commifsarien zur Abstimmung über das ganze Gesetz durch Namensa u f- ruf geschritten, und die Frage des Vicepräsidentrn: Ob die Kammer das Gesetz mit den beschlossenen Veränderungen annehme? durch 24 Stimmen bejaht und 3 verneint, und zwar das Letztere durch v. Carlo witz, v. Beust und v. Potenz. Der Vicepräsident schließt die Sitzung um 1 Uhr und bemerkt, daß zur nächsten durch Karten eingcladen und auf denselben die Gegenstände, welche zur Berathung kommen sollen, angegeben werden würden. Sechs und fünfzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 30. März 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung des anderweiten Be richts der 2. Deputation über das höchste Dekret vom 13. Nov. 1836, verschiedene Bestimmungen wegen der Befreiung von indirekten Abgaben betr. — Berathung des anderweiten Be richts der 2. Deputation über das höchste Dekret vom 13. Nov. 1836, die künftige Verwendung gewisser der Hauptkasse der allgemeinen Straf- und Versorganstaltm gewidmeten Zuflüsse betreffend. — Nachdem sich gegen halb II Uhr 59 Kammer-Mitglieder eingefunden hatten, beginnt die Sitzung mit der Vorlesung
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