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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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-es über die vorhergehende aufgenommenen Protokolls, und es findet dasselbe die Genehmigung der Kammer, worauf die Abgg. v. Kotzau und Bocke dasselbe mit unterzeichnen. Nächstdem erfolgt der Vortrag aus der Registrande, zu welcher eingegangen waren: I) Den 18. Marz. Bericht der 1. Deputation der H. Kam mer über das Gesetz, die definitive Gültigkeit des Gesetzes vom 27. December 1833, so wie einige Erläuterungen, Abände rungen und Zusätze zu demselben betr. (Auf eine der nächsten Tagesordnungen.)-^- 2).Loä. Programm zu den aus den 19., 20. und 21. März 1837 festgesetzten Prüfungen der Schüler der technischen Bildungsanstalt zu Dresden. — 3) Lock. Ge- such der Gemeinden Lichtenhain, Saupsdorf, Ulbersdorf, Ehrenberg, Cunnersdorf, Langenwolmsdorf und Lauterbach um Suspendirung der baupolizeilichen Verordnung vom 18. Mai 1832 in den Amtsbezirken Stolpen und Hohenstein. (An die 4. Deputation.) — 4) Loä. Der Abg. Adler bittet um Urlaub vom 26. dieses Monats bis zu dem 2. April. (Wird bewilligt.) — 5) Loä. Protokollertrakt der I. Kammer vom 13. März d. I. über die dem Henotikon angedruckte Petition des Hm. Professor v. Krug zu Leipzig. (An die 3. Deputation.) — 6) Loä. Desgleichen von eben dem Tage, die Uebergabe einer Petition der Buchdruckerinnung zu Leipzig über An nahme eines billigem Besteuerungsfußes für ihr Gewerbe be treffend, nebst 1 Beilage. (An die 2. Deputation.) — 7) Den 20. März. Der Abgeordnete der I. Kammer Ziegler und Klipphausen bittet, daß die §. 135. der Verfassungs- Urkunde auch auf die Frauen ausgedehnt werden möge. (Diese Petition wird verlesen; sie ist bereits in Nr. 4. d. Bl. S. 36. flg. vollständig mitgetheilt worden.) Präsident: Diese Petition ist von einem Kammermit- gliede ausgegangen, und nach ß. 116. der Landtagsordnung hat die Kammer zu beschließen, pb diese Petition sofort als un geeignet zurückzugeben, oder an die 3. Deputation zur Prü fung zu verweisen sei. Ein Kammerbeschluß, welcher die Frauen unbedingt von dem Zutritt auf die Gallerten aus schlösse, ist in der Kammer vor der Hand nicht vorhan den, im Gegentheil ist dem Präsidenten nach der Landtags ordnung überlassen, die Art der Legitimation zum Eintritt nä her zu bestimmen. Die §. 43. der Landtagsordnung sagt: „Jeder Kammer ist die Polizei in ihrem Lokale während ihrer Sitzungen überlassen. Sie wird im Namen der Kammer aus schließend durch den Präsidenten ausgeübt, welcher hierzu die nöthigen Befehle ertheilt und durch das zur Aufwartung be stellte oder zur Aufrechthaltung der Ruhe commandirte Perso nal vollziehen läßt;" und §.44: „Für die Zuhörer sind außer einer geschloffenen Tribüne, zu welcher die Eintrittskarten von dem Ministerium des Innern ausgegeben werden, offene Gal- lerien vorhanden, wohin der Präsident der Kammer unter Be stimmung der Art der Legitimation zum Einlaß den Eintritt gestattet." Zur Zeit ist noch keine Veranlassung gewesen, die Kammer näher mit der Frage zu beschäftigen, ob und in wie fern der allgemein ausgesprochene öffentliche Zutritt zu den Gallerien auch auf die Frauen anwendbar sei oder nicht. Ich selbst habe keine nähere Veranlassung dazu gehabt, um die Sache zur Entscheidung der Kammer vorzutragen, oder nur selbst darüber zweifelhaft zu sein, ob die Oeffentlichkeit sich auch auf die Frauen erstrecke oder nicht. Indessen würde ich jedenfalls, wenn mir eine Veranlassung dazu vorgekommen wäre, nach §. 44. der Landtagsordnung verfahren und mich besonders darüber sicher gestellt haben, daß Inconvenien- z e n durchaus vermieden werden sollen. Da aber kein Be schluß vorliegt, und deshalb die Oeffentlichkeit des Zutritts zu den Gallerien, die im Allgemeinen ausgesprochen worden ist, auch für die Frauen nicht unbedingt zu bezweifeln sein würde, so wünschte ich doch bei dieser Gelegenheit zu erfahren, inwie fern von der Kammer selbst Bedenklichkeiten gegen den Zutritt der Frauen stattfänden, um mich im vorkommenden Falle dar nach richten zu können. Was aber die Petition selbst anbetrifft, so ist die Petition darauf gestellt, man solle den Frauen die Gallerien in den Sitzungssälen der Landesversammlung öffnen lassen. Nun sind die Gallerien ihnen bis jetzt nicht ver schloss e n g e w e se n, also scheint die Petition eines Grundes ganz zu ermangeln, und es kommt darauf an, ob man nicht die Petition als ungeeignet auf sich beruhen lassen wolle. Abg. Roux: Ich habe um das Wort gebeten, um zu be merken, daß meines Dafürhaltens, wenn die Petition an eine Deputation abgegeben werden sollte, mir diejenige die geeig netste zu sein scheint, welche beauftragt ist, zu berathen, welche Veränderungen in Bezug auf die Landtagsordnung in Vor schlag zu bringen seien. Es ist nämlich in der Landtagsordnung nur von Zuhörern die Rede. Dagegen wird es einer Verän derung der Verfassungs - Urkunde oder einer Erläuterung der selben nicht bedürfen, indem es bloß auf die Ausführung der in der Verfassungs-Urkunde garantirten Oeffentlichkeit an kommt. Meiner Ansicht nach würde daher die Petition an die Deputation abzugeben sein, welche wegen der Landtagsord^ nung künftig einmal wird Bericht zu erstatten haben. Abg. v. Dieskau: Die Verfassungs-Urkunde schließt nirgends die Theilnahme der Frauen an der Oeffentlichkeit der Sitzungen aus, und es scheint auch schon nach dem Grundsätze der Formula: sigmset«., daß auch diese Theilnahme nicht ausgeschlossen sein dürfte. Ich halte daher die Petition des Ziegler und Klipphausen für ungeeignet, zumal, da sich der Kammer zur Zeit keine Gelegenheit dargeboten hat, irgend eine Erfahrung hierüber machen u. Praxis erlangen zu können. Secr. Richter: Indem ich mich der Bemerkung des Abg. Roux anschließe, finde ich mich bloß veranlaßt, noch auf die Aeußerung Etwas zu entgegnen, welche von dem Präsidium vernehmbar worden, und die, wie mir scheint, dahin ging, daß eS wohl in die Hand des Präsidium allein gelegt sei, ob die Frauen künftig zugelassen werden könnten oder nicht? Das finde ich allerdings insoweit bedenklich , als ich der §. 44. der Landtagsordnung diese Auslegung nicht geben kann. Wenn einmal in der Petition selbst auf die Verfassungs - Urkunde Be-
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