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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Präsident: Das Direktorium wird sich darüberzuin- struiren suchen, ob die Bedenken gegründet sind, und wenndie- Präjudizialfrage entschieden ist, wird sich dann auch über das Ur laubsgesuch des Abgeordneten Clauß nähere Entschließung fassen lassen.— Die Abgg. Wedag und Bocke haben sich heute wegen Kränklichkeit entschuldigt. Der Abg. Häntzschel (aus Mitweida) sucht um Urlaub auf 2 Tage vom 16 —18 dieses Monats zu einer Reise nach Leipzig an. Will die Kammer die sen Urlaub ertheilen? Dies wird einstimmig bejaht. Es wird hierauf des Abg. v. Armin Stellvertreter, Hä lt el (auf Rauenstein), welcher in Frage Kammerbeschlusses ein berufen worden ist, in die Kammer eingeführt und von dem Präsident en mit Hinweisung auf den bereits früher von ihm geleisteten Eid mittelst Handschlags verpflichtet. Man geht nun zur Tagesordnung über, und zwar zur Fort setzung der Berathung des Berichts der außerordentlichen De putation, den allgemeinen Theil des Criminalgesetzbuchs betr. Es besteigt auf Ersuchen des Präsidenten der Referent Ei senstuck die Rednerbühne, um diesfallsigen Vortrag zu halten. Referent Eisen stuck: Wir waren in der letzten Sitzung beim 7. Art. stehen geblieben. Da ich diesen Artikel bereits verlesen habe(s. denselben in Nr. 121. d. Bl. S. 1884. Splt.2), so werde ich mich nur auf die Verlesung des Berichts beschrän ken, welchen die Deputation Ihrer Kammer erstattet hat: Die Majorität der Deputation theilte zwar die in dem an liegenden Separatvotum gegen Zulässigkeit der körperlichen Züchtigung überhaupt und im Allgemeinen aufgestellten Ansich ten nicht, wohl aber war sie darüber mit der Minorität einver standen, welche das Separatvotum gegeben hat, daß körper liche Züchtigung ein zweckmäßiges, gleichsam charakteristisches Merkmal der Zuchthausstrafe ersten Grades nicht sein könne. Auch die Majorität vermochte sich nicht davon zu überzeugen, daß körperliche Züchtigung als selbstständige Sirafe anzuwen den, um so weniger aber als Strafe verbunden mit der Zucht hausstrafe ersten Grahes aufzustellen sei, da in dem Entwürfe des Gesetzbuchs diese Strafe auch in solchen Fallen angedrohet worden, bei denen dem Verbrecher nicht der höchste Grad von Ruchlosigkeit gerade hin beigemefsen werden könne, und die dieser Strafe Verfallenen nicht auch immer verhärtete Verbrecher noth- wendig sein müssen, auf welche die Motiven sich beziehen, um diese Bezeichnung des Zuchthauses ersten Grades zu rechtferti gen. Die Majorität sieht sich daher veranlaßt, folgende Fas sung der verehrten Kammer vorzuschlagen: Artikel?. „Die Zuchthausstrafe hat zwei Grade, und es ist in den Erkenntnissen der Grad der zu verbüßenden Zuchthausstrafe jedesmal anzuge ben. Alle Sträflinge in den Zuchthäusern tragen doppelfar bige, nach den beiden Graden unterschiedene Kleidung und wer den zu schwerer Arbeit ungehalten. Den zur Zuchthausstrafe ersten Grades verurtheilten Sträflingen männlichen Geschlechts wird bei der Einlieferung ein Beineisen, denen weiblichen Ge schlechts aber ein mit einer Kelce am Fuß befestigter Klotz ange legt." Die Minorität ist mit dem ersten Satze einverstanden, beantragt aber den Wegfall des zweiten Satzes. Da nach An sicht der Deputation die körperliche Züchtigung bei diesem Arti kel gänzlich in Wegfall zu bringen ist, so ist es nothwendige Folge davon, daß auch die Verwandlung der Hiebe in Entzie hung warmer Kost als Surrogat der körperlichen Züchtigung Wegfällen muß. < ,Staatsminister v. Konnerth; Zu Abkürzung der Sache bemerke .ich, daß das Ministerium sich gegen das Gutachten der Majorität der Dep. nicht erklären werde, insofern sie mit der I. Kammer aufWegfall desWillkomms anträgt. Das Ministerium glaubte die körperliche Züchtigung als Strafübel nicht ganz ent-- behren zu können, und schlug es, damit nicht jedenfalls der Will komm stattsinde, als Zusatz zu dem 1. Grade der Zuchthaus strafe vor. Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß hierdurch vielleicht über den Zweck hinausgegangen werden könnte. In sofern man die Zuchthausstrafe 1. Grades als Strafe für die schwersten Verbrecher feststellen mußte, so könnten allerdings auf der andern Seite Verbrecher mit dem Willkomm belegt werden müssen, bei denen man eine Niedrigkeit ihrer Gesin nungen und eine besondere Verstocktheit nicht annehmen kann. Das Ministerium glaubt daher, daß der Zweck durch die Auf nahme der körperlichen Züchtigung bei Art. 12. als Schärfung und bei Art. 20. für gewisse Falle und Verbrechen mit einer kleinen Modifikation, die man dabei vorschlagen wird, zu er reichen sein werde. Referent Eisenstuck: Ich muß noch bemerken, daß in der I. Kammer ebenfalls die Mehrheit für deren Wegfall sich erklärt, aber für den Dunkelarrest sich entschieden hat. Die Deputation hat aus denselben Gründen, aus welchen sie bei der Zuchthausstrafe 1. Grades die körperliche Züchtigung nicht annehmen konnte, auch den Dunkelarrest nicht annehmen können, sondern ist bei dieser Fassung geblieben. Es wird sich also die Kammer zu erklären haben, ob sie es in dieser Maße genehmigt. Abg. Atenstädt: So sehr ich mich über die von der ho hen Staatsregierung abgegebene Erklärung freue, weil sie ganz den Ansichten entspricht, die auch ich hier geltend zu ma chen gesucht haben würde, so muß ich doch bemerken, daß mir nunmehr jede Gradation der Zuchthausstrafe 1. Grades von der 2. Grades vollends zu verschwinden scheint. Am allerwe nigsten wird diese Gradation dem Volke erkennbar sein, ob sie gleich den Zweck haben soll, die Schwere des Verbrechens all gemeiner fühlen zu lassen. Der ganze Unterschied zwischen dem 1. und 2. Grade kann jetzt in Nichts weiter bestehen, als in der Anlegung eines Beineisens oder Klotzes, denn alle andern Folgen sind sich in beiden Graden gleich. Es findet sich in beiden geringere Kost, schwere Arbeit, auszeichnende Klei dung ; .selbst Absonderung der Verbrecher nach der mehrern oder mindern Verworfenheit ihrer Gesinnungen scheint nicht festge halten zu sein, im Gegentheil muß ich fürchten, daß eben der große Uebelstand, der früher schon beim Zuchthause gerügt wurde, daß namentlich sich Verbrecher hier vereint befinden von tiefer Verworfenheit und solche, welche auf einer so tiefen Stufe der Immoralität nicht stehen, da von der Negierung in der I. Kammer die Erklärung abgegeben worden, daß man zwar auf möglichste Absonderung hinwirken, daß das aber nicht immer der Hausarbeit nach durchzuführen sein werde. Wenn nun dieses der Fall ist, so habe ich vollends zu bedauern, Paß der Besserungszweck in dieser Anstalt selbst bei solchen Ver-
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