Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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- Links
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hier diese Kategorie heraus, weil sie in einer großen Anzahl von Gemeinden in der That wesentlich ist für die Gesichtspunkte, welche ich geltend zu machen habe —, der Gemeindevorstand einer Halbwegs größeren Gemeinde kann sehr leicht in die Lage kommen, daß er sich das Mißfallen seiner Collegen im Gemeinderathe zuzieht trotz seiner eigenen Gewissenhaftigkeit, trotzdem, daß er seinerseits mit der größten Pflichttreue handelt, und daß er dadurch, wenn seine Wiederwahl in Frage steht, sich dem aussetzt, plötzlich auf die Straße gesetzt zu werden. Das ist für einen Gemeindevorstand unter Umständen wirklich eine sehr peinliche Situation und ich muß ge stehen, daß die Zumuthung an die Gemeindevorstände, unter allen Umständen in solcher Sachlage Das zu thun, was sie thun sollen und was sie vielleicht auch als rechtliche Männer thun werden, doch etwas stark ist und daß man die gewissenhafte Handhabung ihrer eigenen Berufsthätigkeit damit wohl unterstützen möchte, daß man ihnen auch eine gewisse Festigkeit der Stellung gegenüber den übrigen Kreisen, in denen sie zu verkehren haben, verleiht. Daneben kommt ja auch noch der ohnehin schon hervorgehobene Gesichtspunkt in Frage, daß mitunter Gemeinden, wenn sie einen Beamten längere Jahre ge habt haben und finden, daß er abgängig wird, ihn dann erst recht nicht wieder wählen. Das ist eine Mitleids losigkeit, die in einzelnen Fällen auch vorkommen kann. Ich lege aber besonderes Gewicht darauf, daß die Stel lung der Gemeindevorstände so geregelt werde, daß sie in der Lage sind, mit freier Entschließung Das zu thun, was ihre Pflicht ist. Secretär Graf von Könneritz: Meine hochgeehrten Herren! Ich hatte ursprünglich nicht die Absicht, mich noch zu einem parlamentarischen Schwanengesange auf zuraffen. Nachdem indeß Herr Freiherr von Friesen auf zwei meiner Herren Collegen in diesem Hause als Ver treter des flachen Landes hingewiesen hat, halte ich es für Pflicht, zu erklären, daß ich mich auf deren Seite stelle und daß auch ich die Petitionen der königl. Staats regierung nur zur Kenntnißnahme überweisen werde. Ich verkenne durchaus nicht die Gründe, welche Herr Oberbürgermeister vr. Georgi und Herr Oberbürger meister vr. Andre jetzt in schlagender Weise zu Gunsten der Petenten dargelegt haben; aber, meine hochgeehrten Herren, es vergeht keine Session, wo nicht in diesem Hause über die Lasten geklagt wird, die den Gemeinden aufgelegt werden, und wenn, wie jetzt, eine neue Frage auftaucht, dann find wir doch jedes Mal bereit, die Hand dazu zu bieten, und gehen von unseren theoretischen Principien und Reden jedes Mal ab. Aus diesem Grunde werde ich also meine Eingangs erwähnte Ab stimmung auch abgeben. Ich würde höchstens mich dazu bereit finden lassen, weiter zu gehen, wenn, wie es der Herr Domherr vr. Küstner angedeutet hat, große Pen- sionscasseu eingeführt würden und der Staat zu Pensions- cassen eine Unterstützung gewährte. Nachdem aber Herr Bürgermeister Beutler erklärt hat, daß die königl. Staats regierung auf ein solches Princip nicht eingehen würde, nachdem ich allerdings auch Anlaß gehabt habe, dies sonst zu constatiren, so bleibe ich auf meinem vorhin angedeuteten Votum stehen und bitte Sie, dies unter stützen zu wollen. Es ist ja principiell ziemlich gleich- giltig, ob man die Petitionen zur Kenntnißnahme oder Erwägung giebt; aber in der Erwägung liegt eine wärmere Empfehlung und ich will die Sache unparteiisch, vorsichtig und wohlwollend für die Gemeinden von der hohen Staatsregierung erwogen wissen; aber auch nicht weiter gehen. Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Meine Herren! Wenn die hohe Kammer die vorliegenden Petitionen der Staatsregierung zur Erwägung empfiehlt, so wird sie mit all' dem Wohlwollen, was sie bisher schon den zum Theil auch von mir als berechtigt anerkannten An sprüchen der Petenten gegenüber gewährt hat, in diese Erwägung eintreten und zwar mit Unparteilichkeit und Vorsicht, gleichviel ob sie zur Kevutnißnahme oder zur Erwägung empfohlen werden. Die geäußerten Besorgnisse und die geäußerten Be weise für ein Eingehen auf die Petitionen scheinen mir zum Theil zu weit zu gehen. Es handelt sich nimmer mehr darum, daß wir alle Gemeindevorstände im Lande pensionsberechtigt machen. Deshalb glaube ich, sind die Besorgnisse, wie sie zuletzt vom Herrn Grafen Könneritz und vorher schon von Herrn Wecke geäußert worden sind, zu weitgehend. Die Zahl der in Frage kommenden Gemeinden ist, soweit es sich um die Vorstände handelt, im Verhältniß zu der Gesammtzahl der Gemeinden im Lande eine verschwindend kleine. Die Schwierigkeit bleibt nur die Abgrenzung des Begriffs „Berufsbeamter"; das ist die Schwierigkeit, die sich von vornherein den Wünschen der Petenten entgegengestellt hat und die noch heute ungelöst ist. Ich wiederhole aber, wir werden uns gern der Aufgabe unterziehen, diese Schwierigkeit lösen zu helfen, obgleich ich mir heute schon sagen muß, daß es viel leichter und schneller gethan ist, diese Petitionen zm Erwägung zu empfehlen und eine wohlwollende Erwägung zuzusagen, als einen Gesetzesvorschlag zu machen, der chlüßlich die Probe besteht und auf den Beifall der johen Kammer rechnen kann. 1 A (L. Abonnement ) 96
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