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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Abgeordneter Brodaus.) 00 von den preußischen Bauden auS ungehindert war, daß es da keine militärische Grenzsperre gab, dort waren nur Zollbeamte in Tätigkeit. Ähnliche Verhältnisse habe ich an Stellen der Grenze in Bayern im vorigen Jahre beobachten können. In Sachsen wird zwischen dem Fichtelberg und dem Keilberg eine chinesische Mauer er richtet, dazwischen steht nur an der Mauer der jetzt seltsam, gewissermaßen als Ironie erscheinende Turm der Bundestreue. (Sehr gut! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) In Oberwiesenthal droben gibt es zahlreiche Winter sportler, nicht bloß Leute, die ihrem Vergnügen nachgehen, sondern eS sind Erholungsbedürftige darunter, vor allen Dingen viele beurlaubte Militärs. Denen ist der größte Teil des Terrains abgeschnitten, und damit ist der Wert von Oberwiesenthal als Wintersportplatz schon den dritten Winter hindurch erheblich herabgesetzt. Wäre das eine Notwendigkeit im Interesse des Vaterlandes, dann wären wir die letzten, die ein Wort darüber verlören, (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) aber die Herabsetzung dieses Werte- ist erfolgt infolge von Bestimmungen, die einen Wert für die Verteidigung des Vaterlandes in alle Wege nicht haben. ES müßte, wie eS in Bayern geschehen ist, zum mindesten den Orts behörden die Füglichkeit gegeben werden, Fremden, die sich zur Erholung aufhalten, Erlaubnisscheine zum Über schreiten der Grenze im Nachbarverkehr auszustellen. Wir sehen nicht ein, warum das, was in Bayern angängig ist, in Sachsen nicht möglich sein soll. Solche, die nicht im Grenzgebiete wohnen, können auf das österreichische Gebiet nur mit einem Paß gelangen, der den Vorschriften entspricht, und da scheint Herr Ab geordneter vr. Seyfert ja auch nicht zu wissen, daß die Vor schriften über den Paß in der Zwischenzeit erheblich ver schärft worden sind. Das führt nun zu den größten Unbillig keiten. Wenn davon bloß Vergnügungsreisende betroffen würden, so möchte das noch sein, aber die Zahl der Ver gnügungsreisenden tritt jetzt in den Hintergrund. Es wird der Geschäftsverkehr gestört. Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß man diesen Einwand nicht ab tun kann mit dem Hinweis darauf, daß gegenwärtig keine Geschäfte zu machen sind, sondern daß eben das Geschäft für die Zukunft mit in Betracht zu ziehen ist. ES werden aber weiter erhebliche Störungen gebracht in bezug auf die Familienbeziehungen. In Sachsen gibt eS sehr viele Frauen, die Österreicherinnen sind, die ihre Angehörigen noch in Österreich haben, und umgekehrt. Wenn nun jetzt einmal auS. Österreich die Nachricht von der Plötzlichen Erkrankung eines Angehörigen oder von einem (cv Todesfall hereinkommt, fo ist es bei den jetzt bestehenden Bestimmungen über die Pässe den Angehörigen nicht möglich, noch rechtzeitig an das Sterbelager zu kommen, denn die Ausstellung eines Passes erfordert mindestens 14 Tage. Schon mancher große Verdruß ist dadurch geschaffen worden, und sehr viel berechtigte Klagen sind durch diese ganz unnötigen Härten entstanden. Vielfach haben sich auch Leute infolge der neuen Paßvorschriften an den Grenzorten aufhalten müssen bei der Hin- oder Rückreise, obwohl sie den Vorschriften genügt hatten; sie mußten warten, weil im Grenzort von der Polizeibehörde des Wohnortes die Photographie und die Benachrichtigung noch nicht eingegangen war, daß der Betreffende an einem bestimmten Tage dort die Grenze überschreiten würde. In diesem Zusammenhangs möchte ich auch ganz kurz mit auf die Meldevorschriften kommen, die für die Österreicher bei uns bestehen. Die müßten einmal einer Durchsicht unterzogen werden. Es ist doch unglaublich, wenn sich z. B. der Chemnitzer Stadtkapellmeister, der verdiente Theatermusikdirektor, der schon seit fast 20 Jahren in Sachsen, aber österreichischer Staatsangehöriger ist, jedesmal, wenn er nach Dresden fahren will — da zu führt ihn naturgemäß sein Beruf als Kapellmeister —, von Chemnitz ab- und in Dresden anmelden und das- kV) selbe bei der Rückreise wieder vornehmen muß. Das ist doch eine lächerliche Komödie, die absolut keinen Zweck hat. Hier ist eS höchste Zeit, daß den Polizei behörden von oben her eine Weisung gegeben würde, von der Einhaltung solcher Bestimmungen solchen Per sonen gegenüber abzusehen, die als einwandfrei bekannt sind. Das ist einfach eine Anstandspflicht diesen Per sönlichkeiten gegenüber. ES ist hier gesprochen worden von den Kosten, die die Grenzsperre den Gemeinden verursacht. Ich muß da nun zum Schluß noch auf die Kosten zu sprechen kommen, die den Quartiergebern entstehen. Diese sind sehr erheblich, die Vergütungen sind aber sehr gering. Sie betragen für die Leute, die den Grenzschutz bei sich einquartieren — es sind in der Hauptsache Saalinhaber — pro Kopf und Tag für die Zeit vom 30. April bis 1. September 10 Pf., in der übrigen Zeit 15 Pf. Was hat aber der Quartiergeber hierfür zu leisten? Außer der Hergabe von Häuslichkeiten, die mit Tischen, Bänken und Stühlen ausgestattet sind, noch die Beheizung und Beleuchtung der Räume und der Zugänge dazu, die Stellung vollständiger Lagerstätten, bestehend aus Holz gestellen, gefülltem Strohsack und Decken, Waschgelegen» heit usw. Sie können sich wohl denken, daß in den
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