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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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II. K. 27. Sitzung, am 13. Februar 1918 907 (Staatsminister v. Seydewitz.) (L) dies, wie ich hoffe, die Beamtenschaft als einen neuen Beweis dafür anfehen, wie fehr der Regierung das wirt schaftliche Wohl ihrer Beamten am Herzen liegt und wie die Regierung im Verein mit den Ständen fortgesetzt bestrebt ist, die Interessen der Beamtenschaft, die mit des Staates Wohl so unmittelbar verknüpft sind, nach aller Möglichkeit zu vertreten. Gerade weil dies so ist, bedaure ich es, daß man in der Öffentlichkeit bisweilen eine gewisse Gegensätzlichkeit der Regierung gegenüber Inter essen der Beamten herausfinden zu sollen geglaubt hat, als ob es nicht ganz selbstverständlich wäre, daß die Be amtenschaft unter den zahlreichen Personenkreisen, für die der Staat einzustehen und zu sorgen hat, sich seiner ganz besonderen Fürsorge zu erfreuen hätte. Wenn aber in letzter Zeit wiederholt darauf hingewiesen wird, daß für die Bedürfnisse und Wünsche der Beamtenschaft unter allen Umständen Mittel flüssig gemacht werden müssen, so lassen sich doch in der Welt der Tatsachen die Augen nicht davor verschließen, daß die gleiche Forde rung fortgesetzt auch von anderer Seite an die Finanz verwaltung herantritt und jede Vergrößerung staatlicher Zuwendungen nach der einen Seite solche nach der anderen Seite schmälern muß. Es ist daher die Aufgabe einer ihrer Pflichten gegen die Allgemeinheit bewußten Ver waltung, hier nach einem gerechten Ausgleich zu suchen. W Die Einsicht unserer Beamten wird sich dieser nahe liegenden Erkenntnis nicht verschließen. Auch hier heißt es: Vertrauen um Vertrauen; und wie der Staat fest darauf bauen darf und darauf baut, daß die Beamtenschaft auch weiterhin in ihrem Lebensberufe alle ihre Kräfte ein setzen wird, um in dieser schweren Zeit die ungewöhnlich angewachsene Arbeit zu leisten, die durch die überaus zahlreichen Einberufungen entstandenen Lücken auszufüllen und trotz alledem die Nerven bis zu einem hoffentlich baldigen und glücklichen Ende des Krieges zu behalten, fo darf auch die Beamtenschaft fest damit rechnen, daß die Regierung nicht nur mit freudigem Herzen die gegen wärtige Aufbesserung ihrer Bezüge in Vorschlag bringt, sondern auch in weiterer Zukunft darauf bedacht sein wird, der Beamtenschaft die ihnen zukommende Stellung im Staat, ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und ihr angemessenes Einkommen in jeder Weise zu sichern. Bei einer Regierung, die selbst aus dem Beamtenstande her vorgeht, mit ihm in unausgesetzter persönlicher Berührung gemeinsam arbeitet und sich auf ihn stützt, etwas anderes auch nur vorauszusetzen, habe ich immer — ich bitte mir das Wort zu gestatten — als eine gewisse Unbegreiflich keit empfunden. Und nur um auch an dieser Stelle mich zu den Erfahrungen und Überzeugungen meines ganzen Amtslebens zu bekennen, habe ich heute mit diesen Aus führungen über das selbstverständliche und tatsächliche Verhältnis zwischen Regierung und Beamtenschaft nicht völlig zurückgehalten. (Bravo! rechts.) Ich wende mich nun zu dem zweiten Teile der Vor lage, der Gewährung von Teuerungsbeihilfen an die Pensionäre und Beamtenhinterbliebenen. Hierbei handelt es sich um die Beantwortung der schwierigen Frage, ob man sich auf den Standpunkt stellen muß, daß das, was den im Dienste befindlichen Beamten recht, den in Ruhestand getretenen Beamten und den Beamten hinterbliebenen billig ist, ob also mit anderen Worten die allgemeinen Aufbesserungen, die im Laufe gewisser Zeitabschnitte oder durch besondere Umstände, wie jetzt im Kriege, veranlaßt, den Beamten zuteil werden, auch ohne weiteres, gewissermaßen automatisch, auf die Pen sionäre und Beamtenhinterbliebenen übertragen werden sollen. Die Regierung hat bisher auf dem Standpunkte ge standen, und sie hält ihn auch heute noch aufrecht, daß das Verhältnis des Staates zu den im Dienste befind lichen Beamten, deren Arbeitskraft er noch fortgesetzt in Anspruch nimmt, nach seinem Wesen allerdings ein anderes ist und darum nach anderen Grundsätzen be urteilt werden muß als das Verhältnis zu denjenigen, M die in früherer Zeit und unter anderen Verhältnissen ihm ihre Dienste geleistet haben und deren Dienstverhältnis zu ihm seinen geordneten Abschluß gefunden hat. Von diesem Gesichtspunkte aus sind die Vorschläge in dem zweiten Teile des Dekrets in dem Sinne aufgestellt in sofern, daß es sich bei diesen Zuwendungen nur um Beihilfen handeln kann, die zur Überwindung der außer ordentlichen Teuerungsverhältnisse beitragen sollen, und daß die Zuwendungen, die eben nicht den Charakter einer unmittelbaren Gegenleistung für geleistete Dienste tragen, nur nach Maßgabe der Bedürftigkeit gegeben werden sollen. Das wesentlich Neue gegenüber dem bisherigen Ver fahren liegt darin, daß es eines besonderen Nachweises der Bedürftigkeit und einer besonderen Entscheidung über deren Vorhandensein dann nicht bedarf, wenn das Ge samteinkommen des Pensionärs oder der Beamtenhinter bliebenen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze ist für die im Ruhestand befindlichen Beamten bei 3600 M. und für die Beamtenhinterbliebenen bei 2000 M. gefunden worden. Damit wird den Einwendungen gegen das bisherige Verfahren, bei dem nur im einzelnen Falle bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit eine Erhöhung der Bezüge eintrat, die Spitze abgebrochen. Denn es
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