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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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906 II. K. 27. Sitzung, am 13. Februar 1918 (Staatsminister v. Seydewitz.) Nun möchte ich aber nach den Schilderungen, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse in den genannten preußi schen Großstädten gegeben worden sind, nicht annehmen, daß mit diesen die Verhältnisse in Sachsen allenthalben in Vergleich zu stellen seien. Sie liegen dort doch immer noch ungünstiger als bei uns. Trotzdem werden wir nicht verkennen dürfen, daß wenigstens für die unteren und mittleren Klassen unserer Beamtenschaft die Not wendigkeit der Neubeschaffung gewisser Bedarfsgegenstände, die mit der Länge des Krieges eben aufgebraucht worden sind, insbesondere von Kleidung, Wäsche usw., bei der Höhe der dafür zu zahlenden Preise eine Lage schafft, die auch hier die Gewährung größerer einmaliger Teuerungs zulagen in hohem Maße erwünscht erscheinen läßt. Soll hier wirksam geholfen werden, so möchte an dem Grund betrag von 200 M. und der Kinderzulage von je 20 M., wie sie das Reich und Preußen gegeben haben, nichts gekürzt werden. Dagegen ist die Regierung der Ansicht, daß, eben weil es sich um einmalige Teuerungszulagen handelt, die den Zweck verfolgen, solche einmalige Neu anschaffungen zu ermöglichen, und weil die Beamten mit höherem Diensteinkommen entweder über größere Bestände von den hier in Frage kommenden Gegenständen verfügen oder mit ihrem Dienst- oder etwaigen sonstigen Ein kommen eher in der Lage sind, diese Bestände wieder zu ergänzen, mit der Gewährung der jetzigen einmaligen Teuerungszulagen nicht höher gegangen zu werden braucht, als bis zur Diensteinkommensgrenze von 6000 M. Schließen wir diesmal die höheren Diensteinkommens stufen nicht ein, die bekanntlich bei den vom 1. Juli 1917 ab gewährten besonderen Kriegsteuerungszulagen mit bedacht und dabei mit absolut höheren Beträgen als die niederen Diensteinkommensstufen ausgestattet worden sind, so wird damit zugleich ein gewisser Ausgleich gegenüber der damaligen Regelung getroffen. Einzelheiten anlangend, so sollen die unverheirateten Beamten und Diätarier diesmal günstiger als bisher behandelt werden; sie sollen nicht bloß die Hälfte, son dern '/i der einmaligen Teuerungszulagen, also den Be trag von 150 M. erhalten und überdies ebenfalls bis zu einem Diensteinkommen von 6000 M. an der Zuteilung der einmaligen Teuerungszulagen teilnehmen. Diese Regelung findet ihre Rechtfertigung darin, daß die ledi gen Beamten, zumal diejenigen, die auf den Genuß von Wirtshauskost angewiesen sind, für ihre eigene Person jetzt ganz wesentlich mehr ausgeben müssen, als der Auf wand für erwachsene Glieder einer Familie beträgt. Wie die laufenden Teuerungszulagen und die beson deren Knegsteuerungszulagen sollen auch die einmaligen Teuerungszulagen den zum Militär einberufenen Beamten zuteil werden, wenn sie sich ohne sie trotz ihrer Militärbezüge ungünstiger stehen würden als die im Zivildienste weiter beschäftigten Beamten derselben Beamtengruppe. Das ist ein Gebot der Billigkeit. Die Bestimmung endlich, daß für die Gewährung der einmaligen Teuerungszulagen nicht eine mindestens sechs monatige Dienstzeit gefordert wird, sondern daß sie alle Beamten erhalten sollen, die seit dem 1. Oktober 1917 im staatlichen Dienste beschäftigt sind, und daß eine erst am 1. Januar 1918 oder später erfolgte Ausrückung im Gehalt über die 6000 M.- Grenze hinaus dem Beamten die einmaligen Teuerungszulagen nicht verkümmern soll, sind auf Wünsche zurückzusühren, die seinerzeit aus Ihrer Mitte heraus geäußert worden sind. Der Aufwand für die neue Bewilligung unter Zu rechnung der staatlichen Zuschüsse für die Geistlichen und Lehrer wird die Staatskasse mit einem Betrag von rund 7'/, Millionen Mark belasten. Dabei sind die Aufwen dungen für die Arbeiter, die in die Regelung mit ein zuschließen sein werden, soweit sie nicht durch Lohn erhöhungen oder einmalige Zuwendungen bereits entspre chende Aufbesserungen erhalten haben, noch nicht mit eingerechnet. Preußen hat, wie im Dekret mitgeteilt, den Arbeitern einmalige Teuerungszulagen im Anschluß an die Gewährung solcher an Beamte nicht bewilligt. Ich verweise hier im übrigen auf das, was auf S. 12 des Dekrets gesagt ist, und behalte mir vor, hierauf zurück zukommen. Mit dem gedachten Betrag von 7'/, Mil lionen steigen die Ausgaben der Staatskasse, die bis Ende 1917 an Teuerungszulagen und Lohnerhöhungen infolge der Kriegsteuerung über 51 Millionen Mark betragen haben und sich zurzeit auf monatlich 5 Millionen Mark oder 60 Millionen Mark im Jahre belaufen, für das Jahr 1918 auf 67*/, Millionen Mark ohne die ebengenannten, ge gebenenfalls zu gewährenden Zuwendungen an die Ar beiter. Von dieser Summe sind nicht nur die neu hin zukommenden 7^/z Millionen Mark bis jetzt ungedeckt, sondern ungedeckt im Haushalte für 1918/19 ist auch noch, wie Sie ja wissen, derjenige Teil der schon be willigten laufenden Teuerungszulagen und besonderen Kriegsteuerungszulagen und Lohnerhöhungen, der über den 1. April des zweiten Haushaltjahres, also 1919 hin aus möglicherweise noch fortzuzahlen sein wird, da die bei Kap. 110 vorgesehenen Einstellungen nur auf Jahre des Finanzzeitraums veranschlagt sind. Für alle diese Summen wird also Deckung noch zu beschaffen sein. Wenn die Regierung gleichwohl mit der Bitte an Sie herantritt, die Vorschläge für die Gewährung der neuen Teuerungszulagen schon jetzt und unerwartet der Entschließung über die Deckung anzunehmen, so wird M D) /
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