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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Abgeordneter vr. Mangler.) geführt worden. Das soll nach der Meinung, die hier vertreten wird, viel böses Blut gemacht haben. Sodann weisen die Leute noch darauf hin, daß in der Privatindustrie außerordentlich hohe Löhne gezahlt würden; sie behaupten, ein Tagesverdienst von 10 bis 12 M. sei nicht einmal zu viel, während sie nach einer 13 jährigen Dienstzeit unter Zuhilfenahme der Teuerungszulagen, die ihnen gewährt worden sind, auf einen Höchstlohn in den Städten von 42 M. wöchentlich kommen; das wäre kein Verhältnis zu den Löhnen in der Privatindustrie. Wenn man die Staatsbeamten mit den vorgesehenen Teuerungszulagen bedenkt, so müßte es möglich sein, daß auch die Staatsarbeiter in der oder jener Form partizipieren. Wenn noch einmal Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, sollte man nicht gerade die am Höchstbezahlten, sondern in erster Linie die Staatsarbeiter bedenken. Ich will das nur als An regung für die Beratungen der Finanzdeputation mit geteilt haben. Ich bin noch bei dem Abschnitte ^.1; ich möchte Ihr Augenmerk auf einen anderen Punkt richten. Bei Abs. 2 unter L1, wo auf die einmaligen Teuerungszulagen für Kinder hingewiesen wird, meine ich etwas vorbringen zu sollen, was der Herr Vorredner nicht gestreift hat. Die Kinder, die zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus einer Anordnung des Gesamtministeriums vom 27. Sep tember 1917, wo es heißt: „Zu berücksichtigen sind die ehelichen Kinder von 15 oder mehr Jahren, die kein nennenswertes eigenes Vermögen haben und sich entweder noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden" usw. Es hat sich nun der Fall ereignet, daß z. B. Väter, die Söhne auf Seminaren oder auf der Fürstenschule in Meißen haben, für diese Söhne keine Teuerungszu lagen bekommen, weil man der Meinung ist, daß diese vollkommen aus Mitteln erhalten werden, die nicht Mittel des Naters sind. Das dürfte nicht zutreffen. Ich glaube behaupten zu können, daß es ein Irrtum ist, wenn ge sagt wird, daß die Seminaristen vollkommen vom Staat erhalten werden. Wenn man den Staatshaushalt über Seminare durchsieht, findet man keinen Anhalt, der dar auf schließen läßt, daß der Unterhalt der Seminaristen aus Staatsmitteln gewährt würde, im Gegenteil, der ganze Unterhalt der Seminaristen wird von den Eltern bezahlt. Die Eltern bezahlen einen allerdings verhält nismäßig geringen Betrag. Aber davon ist nicht die Rede, daß den Eltern keine Ausgaben erwachsen, im Gegenteil kostet der Junge dem Vater so viel Geld, daß man ihn deshalb an den Kinderzulagen teilnehmen lassen sollte. Genau so wie es mit den Seminaren steht, steht es mit der Fürstenschule. Wenn ein Amtsgerichtsrat (y) aus Dresden einen Sohn in Meißen hat, der die König liche Freistelle genießt, so kostet das dem Manne noch 700 bis 900 M. Deshalb sollte ihm die Zulage nicht ent zogen werden. Ich glaube, das wird wohl auch einmal von der Finanzdeputation erörtert werden können. Nun wende ich mich zu Ziff. 2, wo es heißt: „Den Beamten und Diätariern mit einem Dienst einkommen von mehr als 6000 M. ist die einmalige Teuerungszulage bis zur Erreichung desjenigen Ge samtbetrags zu gewähren, den sie erhalten würden, wenn sie ein Diensteinkommen von 6000 M. hätten." Das erscheint uns außerordentlich wenig klar. Wir haben uns verschiedene Beispiele zu berechnen versucht und sind zu dem Resultate gekommen, daß gemeint ist, daß überhaupt nur bei Einkommen bis 6300 M. diese einmalige Teuerungszulage gewährt werden kann, nicht aber bei 6400, 6600 M. Und wenn das der Fall ist, können wir uns nicht in allen Fällen einen Vers daraus machen. Wir verstehen offen gestanden die Erklärung des Dekrets nicht genügend. Es wird vielleicht gut sein, wenn die Fassung nochmals einer besonderen Prüfung unterzogen wird, damit es nicht wieder so wird, wie es öfters bei diesen Gehaltsfragen gewesen ist, daß infolge unrichtiger Auslegung große Unzufriedenheit Platz ge griffen hat. D) Ich möchte auch auf Ziff. 4 noch Ihr Augenmerk len ken. Es ist davon die Rede, wie es zu machen sei, daß die zum Heeresdienste einberufenen Beamten vor geldliche» Nachteilen geschützt werden. Hier muß ich verschiedenes aus der Praxis zur Sprache bringen. Es wird uns immer gesagt, es würde ein Ausgleich gewährt, wenn ein eingezogener Mann sich schlechter stünde. Ich kann massenhaft Beispiele bringen — ich werde es in der De putation tun —, wo trotz der Zusicherung der Regierung sich der eingezogene Beamte schlechter steht. Ich kenne einen Amtsgerichtsrat, der bei einer militärischen Behörde im Dienste ist. Er wohnt zu Hause, hat drei Kinder, er würde 111 M. Teuerungszulage bekommen nach den hiesigen Sätzen. Er bekommt das nicht, sondern er be kommt vom Militär aller 10 Tage 5 M. Löhnung, das sind 15 M. im Monat, 60 M. Beköstigungsgeld und 20 M. Bekleidungsgeld, nichts weiter. Jedenfalls be kommt er weniger, er steht sich um 16 M. monatlich schlechter. Das ist ein Beispiel aus der Praxis. Man bringt hinterher erst, wenn es zu spät ist, Klagen vor; infolgedessen will ich das jetzt bringen, damit bei dieser Gelegenheit die Frage noch einmal nachgeprüft werden kann, denn ich halte es für wichtiger, Mißstimmung fern zuhalten, als sie wieder zu beseitigen. Ich kenne eine
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