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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Staatsminister v. Seydewitz.) (4) eine geringe sein würde, zumal bei den Preisen, die heutzutage für landwirtschaftliche Grundstücke, Ritter güter insbesondere, angelegt werden. Andererseits ist es richtig, was der Herr Abgeordnete vr. Philipp auch sagte, daß die Regierung im allgemeinen den Grundsatz hat, bei ihrem Ankauf von Grundstücken aus dem Domänen stock nicht selbständige Grundstücke anzukaufen, d. h. nicht Grundstücke, die einer Familie die Unterlage für ihre Ernährung bieten. (Sehr richtig! rechts.) Man will eben nicht selbständigen Existenzen auf diese Weise ihre Selbständigkeit entziehen. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Im allgemeinen wird das wohl auch später noch zu be achten sein. Immerhin möchte ich nicht grundsätzlich ab lehnen, den Erwägungen des Herrn Abgeordneten vr.Philipp nachzugehen und unter Umständen, wenn die Gelegenheit sich bietet und wir wirklich einen günstigen Kauf machen können, auch einmal ausnahmsweise einen größeren Grund stückskauf vorzunehmen. (Zuruf aus der Mitte: Innere Kolonisation! — Sehr richtig! rechts.) D) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Barth. Abgeordneter Barth: Meine hochgeehrten Herren! Der Herr Finanzminister hat eben ausgesprochen, daß es der Königlichen Staatsregierung sehr daran gelegen ist, selbständige Existenzen zu erhalten. Ich möchte diesen Anlaß benutzen, die Königliche Staatsregierung zu bitten, doch einer parzellenweisen Verpachtung des Domänen besitzes näherzutreten. Hier und da hat der exemte Besitz, selbst der Majoratsbesitz eine parzellenweise Ver pachtung bereits durchgeführt, und zwar mit sehr gutem finanziellen Ergebnis. Dieses finanzielle Ergebnis sollte bei der Königlichen Staatsregierung allein nicht aus schlaggebend sein, sondern die Schaffung möglichst vieler selbständiger Existenzen und die Festigung unseres klein- und mittelbäuerlichen Grundbesitzes. Es muß doch der Re gierung sehr viel mehr daran gelegen sein, wohlhabende Bauerndörfer in unserem Sachsenlande zu haben, als einige wenige Güter, auf denen vielleicht Arbeiter fremd ländischer Herkunft die Arbeit verrichten. Selbstverständ lich will ich einer gekünstelten Ansiedelung oder Parzel lierung des Domänenbesitzes auf dem Pachtwege nicht das Wort reden, denn gekünstelt läßt sich eine derartige tief eingreifende Maßnahme nicht durchführen. Nur dort, wo der Bauernstand aus sich selbst heraus das Bedürfnis (6) hat, seinen kleinen Besitz zu vergrößern, wäre eine solche Maßnahme wohl angebracht. Gerade die harte Kriegs- zeit hat ja gezeigt, daß der Ackerbau und die Landwirt schaft doch in bewegten Zeiten der allersicherste Beruf, die allersicherste Ernährungsquelle sind, und durch die Einwirkung wohlgesinnter Kreise wird auch der Landflucht einigermaßen gesteuert, und so mancher Bauer, der viel leicht geneigt war, in den letzten Jahren und Jahrzehnten seine heimatliche Scholle zu verlassen, ist durch die Lehren der Kriegszeit veranlaßt worden, seinen Besitz desto fester zu halten, und auch diejenigen, die vielleicht eine kleinere Scholle ihr Eigen nennen, sehen, daß sie durch pacht weise Hinzuerwerbung ihren Besitz und dadurch ihre Er werbsquelle vergrößern können. Ich meine, es wäre darum angebracht, daß die Königliche Staatsregierung dort, wo ein Bedürfnis snr eine derartige parzellenweise Verpachtung vorliegt, dieser Frage wohlwollend näher treten möchte. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Philipp. Abgeordneter vr. Philipp: Meine Herren! Herr Abgeordneter Nitzschke hat es für notwendig be funden, durch seinen Zuruf: „Das müßte er wissen" an zudeuten, daß mir die Bundesratsbestimmungen über die Veräußerung von Grundstücken unbekannt seien. Das ist nicht der Fall. Die Bestimmungen sind mir bekannt, und wenn ich hier eine Anregung an die Staatsregierung gegeben habe, so ist lediglich dafür die Tatsache maß gebend, daß meines Erachtens in der letzten Zeit die Königliche Staatsregierung sich eine günstige Gelegenheit hat entgehen lassen, ein Gut zu erwerben, das sowohl zur Bereicherung unseres forstlichen Besitzes geführt hätte als auch wegen des Vorkommens von Kohlenunter irdischem für die Allgemeinheit eine sehr wertvolle Er werbung gewesen wäre. (Abgeordneter Nitzschke: Das hätten Sie gleich sagen sollen!) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Verzichtet die Königliche Staatsregierung aus nament liche Abstimmung? (StaatSminister v. Seydewitz: Ich verzichte.) Ich frage die Kammer: Will sie beschließen, sich mit den in den Jahren 1915 und 1916 vor genommenen Veränderungen mit dem StaatS- 244»
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