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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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202 I. K. 17. Sitzung, am 15. März 1918 (Präsident.) Heinrich Boden und Genossen in Dresden um Zulassung der Abiturientinnen der Höheren Mädchenschule in Dresden zur Obersekunda der Oberrealschule daselbst, durch Herrn Sekretär Domdechant vr. v. Hübel. (Verlesung der Ständischen Schrift.) Genehmigt dieKammer dieseStändischeSchrift? Einstimmig. Die Ständische Schrift ist nun an die Zweite Kammer zum Zwecke der dortseitigen Genehmigung abzugeben. Es hat ferner zu erfolgen der Vortrag einer Ständischen Schrift über das Königliche Dekret Nr. 19, die Vorlegung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze über die Körung von Ziegenböcken vom 31. Juli 1916 betreffend, durch Herrn Ministerialdirektor a. D. Geheimen Rat vr. Kretzschmar. (Verlesung der Ständischen Schrift.) Genehmigt die Kammer auch diese Ständische Schrift? Einstimmig. Die Ständische Schrift ist gleichfalls noch an die jenseitige Kammer zur dortseitigen Genehmigung abzugeben. Wir treten in die Tagesordnung ein. Den Vortrag aus der Registrande übernimmt Herr Sekretär Oberbürgermeister vr. Kaeubler. (Nr. 323.) Antrag zum mündlichen Berichte der dritten Deputation zu Kap. 8 bis 15 des Rechenschaftsberichts über den Staatshaushalt für 1914/15, Porzellanmanu faktur, Steinkohlenwerk zu Zauckerode, Braunkohlenwerk zu Leipnitz, Staatliche Hüttenwerke bei Freiberg, Staat liche Erzbergwerke bei Freiberg, Blaufarbenwerk Ober- fchlema, Staatliches Fernheiz- und Elektrizitätswerk zu Dresden und Münze betreffend. (Nr. 324.) Desgleichen, die vom Landtagsausschuffe zu Verwaltung der Staatsschulden auf die Jahre 1914 und 1915 abgelegten Rechnungen betreffend. (Nr. 325.) Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Lageristen Athos Merkel in Schönau-Chemnitz um Bewilligung einer staat lichen Zuwendung. (Nr. 326.) Desgleichen über die Petition der Guts besitzerin Olga verw. Parthey in Seehausen bei Leipzig um Ersatz des Schadens, der ihr angeblich durch die Einquartierung von Pferden aus dem Pferdedepot Thekla entstanden ist. (Nr. 327.) Desgleichen über die Petition und Be schwerde der Pharmazeutischen Kreisvereine im Königreich Sachsen, Dresden, die Vergütung der bei Errichtung von Apotheken aufgewendeten Mühen und Kosten im Falle der Neukonzessionierung betreffend. (Nr. 328.) Anzeige der vierten Deputation über die für unzulässig erklärte Petition bzw. Beschwerde des Zahl- kO) Meisters a. D. Otto Reichard in Posta, eine Prozeß angelegenheit betreffend. Präsident: Die Gegenstände Nr. 323 bis 328 werden gedruckt und verteilt werden und kommen auf eine Tagesordnung. (Nr. 329.) Protokollauszug der Zweiten Kammer, betreffend Wahl von drei Mitgliedern und zwei Stell vertretern zum Staatsgerichtshof. Präsident: Die Ständische Schrift ist auszufertigen. (Nr. 330.) Desgleichen, betreffend allgemeine Vorbera tung über das Königliche Dekret Nr. 28, betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 21. Juni 1900 über die Gerichtskosten. Präsident: Die Schlußberatung ist abzuwarten-, vorläufig zu den Akten. (Nr. 331.) Petition des Rates der Stadt Zwickan zum Königlichen Dekret Nr. 42, den Entwurf eines Gesetzes über das staatliche Kohlenbergbaurecht betreffend. Präsident: An die außerordentliche Deputation zur Vorberatung des Königlichen Dekrets Nr. 42. Druckstücke zu verteilen. (Nr. 332.) Petition des Bezirkslehrervereins Hai nichen um Übernahme der Zahlung der Teuerungs zulagen aus der Staatskasse. "" Präsident: Die Petition ist auch bei der Zweiten Kammer eingegangen und kommt dort zunächst zur Be ratung; vorläufig zu den Akten. Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bericht der ersten Deputation über das König liche Dekret Nr 9, den Entwurf eines Gesetzes über Abänderungen der Verfasiungsurkunde betreffend, sowie über die hierzu eingegangenen Petitionen. (Drucksache Nr. 79.) Das Wort hat der Berichterstatter Se. Exzellenz Wirk licher Geheimer Rat vr. Wach. Berichterstatter Wirklicher Geheimer Rat Professor VDr. Wach, Exzellenz: Meine hoch geehrten Herren! Das Dekret lautet: (Verlesung des Dekrets.) Die Deputation empfiehlt Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes. Er umfaßt zweierlei, einmal die Reform der Ersten Kammer in den Artikeln 1 bis 5 und 8 und sodann die Indemnität der Kammermitglieder in Artikel 6. Der Artikel 7 bezieht sich auf die Geltungszeit.
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