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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K 17. Sitzung, am 15. März 1918 211 (Oberbürgermeister Lehmann.) Wirtschaftslebens unseres Volkes sein, oder anders gesagt, wie Se. Exzellenz der Herr Minister des Innern das erst kürzlich einmal ausgeführt hat, sie sollen das Spie gelbild des gesamten Staatswesens in allen seinen Einzelteilen sein. Nun, können wir behaup ten, daß das die Erste Kammer in ihrer heutigen, im wesentlichen ja bis auf das Jahr 1832 zurückgehenden Zusammensetzung imvollenümfangenochist? Seit dem Er laß der Verfassung, seit dem Jahre 1832 sind in unserem StaatSleben starke Veränderungen vorgekommen, unser ganzes Wirtschaftsleben hat sich seitdem wesentlich ver ändert: Handel, Gewerbe und Industrie haben sich seit jener Zeit in überraschendem Maße entwickelt; eS ist durch sie in unserem Sachsenlande ein Industrialisierungs- Prozeß eingetreten wie in keinem zweiten deutschen Bundes staate, und soweit ich die Zahlen habe verfolgen können, sind heute weit über 70 Prozent unserer gesamten Be völkerung in Handel, Gewerbe und Industrie tätig. Wenn dem so ist, wenn Handel, Gewerbe und Industrie bei uns so gewaltig emporgewachsen sind, wenn sie uns und unserem Sachsenlande unsere weltbedeutende Stellung erworben haben, dann ist eS aber doch auch durchaus verständlich und erklärlich, wenn sie nunmehr auch den Wunsch haben, neben den alten Ständen der Ersten Kammer nun auch ihrerseits in angemessenem D) Maße am öffentlichen Leben mit beteiligt und zu ihm herangezogen zu werden. Und in gleicher Weise, wie das bei Händel, Gewerbe und Industrie geschehen ist, wenn auch nicht in demselben starken Maße und nicht so charakteristisch, ist auch auf anderen Gebieten eine Änderung eingetreten. Manches, was früher für das Staatswesen wichtig gewesen ist, ist heute in seiner Bedeutung wesentlich zurückgetreten; anderes früher weniger Wichtige ist heute kraftvoll emporgewachsen, manches früher nicht vorhanden Gewesene neu in die Er scheinung getreten und für das Staatswesen wichtig ge worden. Und das alles begehrt und fordert seine Berück sichtigung bei der Reform der Ersten Kammer, bei der Verwaltung unseres Staatswesens. Ich habe eS deshalb mit Freuden begrüßt, daß die Königliche Staatsregierung sich entschlossen hat, das Dekret Nr. 9 einzubringen, daß sie sich damit bereit erklärt hat, zu einer zeitgemäßen Reform der Ersten Kammer die Hand zu bieten. Aber diese Freude ist doch, wenn man die Einzelheiten der Vorlage näher ansieht, nicht ganz ungetrübt und ungeteilt. Denn die Königliche Staats- regiernng hat nach meiner Überzeugung zwar einen sehr schöne» Anlauf in diesem Dekret genommen; sie hat sich, wenn ich die Einzelheiten der Vorlage und die darin niedergelegten Gedanken richtig verstehe, eine vollkommen klare und bestimmte Vorstellung über die inneren Not- «A Wendigkeiten der Änderung der Ersten Kammer und feste grundlegende Gedanken über diese Änderung gemacht. Sie ist dann aber leider auf halbem Wege stehen geblieben, sie hat diese Notwendigkeiten, diese grundlegenden Ge danken nicht in ihrem vollen Umfange durchgeführt und ist nicht mit aller Folgerichtigkeit und bis zum letzten Ende diesen Gedanken nachgegangen. Ich will nicht auf die vielen Wünsche und Anregungen, die in Petitionen und in den Verhandlungen der Zweiten Kammer zum Ausdruck gekommen sind, näher eingehen; ich will nicht erörtern, ob und inwieweit diese Wünsche, von denen ja ein reichlich Teil viel zu weit über das Ziel hinaus schießt, in dem einen oder anderen Punkte doch vielleicht hätten Berücksichtigung finden können, ob es beispielsweise zweckmäßig, richtig oder auch wünschenswert gewesen wäre, neben dem befestigten ländlichen Grundbesitze dem städti schen Haus- und Grundbesitze, außer durch die Oberbürger meister, auch auf andere Weise einen Sitz zu gewähren, ob neben Industrie, Handel und Gewerbe auch noch die Angestellten und die Arbeiter, die freien Berufe usw. einen ständigen Sitz hätten erhalten sollen und können, und Wa der Wünsche noch mehr sind. Ich will mich, um meine Behauptung zu belegen, lediglich an die Einzelheiten der Regierungsvorlage selbst halten und will daraus nur zwei Beispiele anführen. Da sind zunächst die Ziff. 14, 15 und 19. Nach Ziff. 14 sollen die Besitzer von Rittergütern und anderen größeren ländlichen Gütern 12 Sitze haben, die sie durch eigene Wahl besetzen können. Daneben sind ihnen, allerdings beschränkt gegenüber früher, in Ziff. 19 noch mindestens 5 weitere Sitze durch königliche Ernennung zugesprochen worden. In der neuen Ziff. 15 ist da gegen Handel, Industrie und Gewerbe zusammen nur eine Zahl von 12 Sitzen eingeräumt worden, und davon dürfen sie auch nur 7 Sitze durch eigene Wahl be setzen; weitere Sitze sind ihnen nicht zugestanden. Ich erkenne gewiß gern an, meine sehr verehrten Herren, daß auch in ihrer bisherigen Zusammensetzung die Erste Kammer durchaus nicht, wie das außerhalb dieses Hauses behauptet worden ist, industriefeindlich gewesen ist; im Gegenteil, man wird zugestehen müssen, wie das schon 1906 von den verschiedensten Mitgliedern dieses Hohen Hauses eingehend und überzeugend nachgewiesen worden ist, daß auch in der bisherigen Zusammensetzung der Kammer die Interessen von Industrie, Handel und Gewerbe aufs beste hier vertreten und ge wahrt gewesen sind. Aber wenn nun einmal diese Stände eine derart wichtige und maßgebende Bedeutung für das Wirtschaftsleben unseres ganzen Staates sich er- 36*
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