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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. 28 Sitzung, am 13. Mai 1918 457 (Bürgermeister vr. Seetzen.) (ü) ein besonders dazu befähigter Geistlicher im gegebenen Falle eben nicht erkoren wird. Ich möchte also auf das lebhafteste um Annahme des Antrags bitten. Im übrigen erbitte ich mir eine Auskunft bezüglich der Ausgestaltung der Wohlfahrtspflege für die Städte mit Revidierter Städteordnung und Landgemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern. 8 4 und folgende ent halten Bestimmungen über die Ausgestaltung der Wohl fahrtspflege durch den Ausschuß und über die Gestaltung des Ausschusses selbst nur, soweit es sich um den Be zirksverband, nicht aber, soweit es sich um die Gemeinden handelt, die eigene Pflegebezirke bilden, und zwar mit voller Absicht mit dieser Beschränkung. Ich nehme also an, daß in den Gemeinden, die eigene Pflegebezirke bilden, die an sich bestehenden gemeindlichen Einrichtungen auch den Rahmen für die Durchführung der Wohlfahrts pflege bilden sollen, daß also beispielsweise in einer Stadt ein gemischter ständiger Ausschuß damit betraut werden kann, oder daß in einer kleineren Stadt der Stadtrat selbst die Geschäfte erledigen kann, daß jeden falls die in § 10 vorgesehene Möglichkeit oder Notwendig keit, daß die zur Durchführung des Gesetzes erforder lichen Bestimmungen vom Ministerium des Innern ge troffen werden, sich nur bezieht auf die Sache selbst, aber nicht auf die Organe der Gemeinden, die sich mit der W Wohlfahrtspflege zu beschäftigen haben. Präsident: Das Wort hat der Herr Oberbürger meister Keil. Vizepräsident Oberbürgermeister Keil: Meine hochgeehrten Herren! Ich erkenne an, daß die Vorlage der Regierung, wie sie von der Deputation wieder an uns ge kommen ist, ein Programm von großer Tragweite ist. Das gebe ich zu, bin aber zweifelhaft, ob man mit diesem Pro gramm das Ziel, das man sich gesteckt hat, auch in einem befriedigenden Umfange erreichen wird. Ich bin zu diesen Zweifeln gekommen durch eine Bemerkung, die sich im Berichte der Zweiten Kammer findet und die mich in bezug auf einzelne Zwecke der Wohlfahrtspflege allerdings erschreckt hat. Es steht hier auf Seite 14: „Allseitiges Einverständnis herrschte auch darüber, daß es sich bei der vorliegenden Regelung nur um die sogenannte „offene Fürsorge" handele und daß dabei an Maßnahmen der „geschlossenen" Pflege, die die Einrichtung von Anstalten voraussetze, nicht gedacht werde." Meine Herren! Ich frage Sie nun, wie wollen Sie dann Krüppelkinder heilen und in längere orthopädische Behandlung geben anders als in Anstalten? Gewiß, es mag in Ausnahmefällen möglich fein, daß man Krüppel kinder durch eine ambulatorische Behandlung heilt, aber I.S. («.Abonnement.) nach den Erfahrungen, die bis jetzt vorliegen, ist es ohne (0 Anstaltspflege, glaube ich, im allgemeinen nicht möglich. Das scheint auch die Ansicht der Königlichen Staats regierung zu sein, die in dem Dekrete selbst, in den Anlagen, eine Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. November 1913 abdruckt, in der ausdrücklich gesagt wird, daß die Gemeindeverwaltungen darüber verständigt werden, wie es in ihrem eigenen Interesse liegt, vor beugende Armenpflege zu üben durch Übernahme der durch die orthopädische Behandlung oder durch Anstalts unterbringung gebrechlicher Kinder bedürftiger Eltern entstehenden Kosten. Also wie man das große Ziel be züglich der Krüppelkinder ohne Anstalten erreichen will, ist mir zunächst zweifelhaft. Ähnlich ist es mit der Tuberkulose. Die Fürsorge» stellen und die Hauskontrolle, die wir haben, führen doch in den allermeisten Fällen zu dem Ergebnisse, daß der Arzt oder die Pflegeschwester uns meldet, es ist Anstalts pflege nötig. Nun ist ja bei den Mitgliedern der Orts krankenkasse und, soweit die Ortskrankenkassen auch die Angehörigen, Frauen und Kinder, versorgen, die Sache sehr einfach. Unsere Ortskrankenkassen übernehmen dann die Pflegekosten sowohl in den Krüppelanstalten als auch in den Tuberkuloseanstalten. Aber in vielen Bezirken, in denen die Krankenkassen die Angehörigen nicht mit versorgen, und in den Kreisen z. R. des kleineren Mittel- stands, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen, da ist es schwierig, die Unterbringung sei es in Krüppelheime, sei es in Tuberkuloseanstalten durchzuführen. Man kann ja helfen durch Stiftungsmittel, die in großen Gemeinden in reichlicher Fülle zur Verfügung stehen, man kann auch helfen dadurch, wie wir es gemacht haben, daß man für Krüppelfürsorge besondere Mittel in den Etat einstellt, aber das Ziel so, wie es im Berichte der Zweiten Kammer steht, zu erreichen ohne erweiterte Anstalten und ohne Anordnungen, wie diese Kosten in den Anstalten zu tragen sind, das erscheint mir zweifelhaft. Ich will nun durchaus nicht das Gesetz in der Weise abgeändert haben, daß ich jetzt schon eine Verpflichtung der Pflegebezirke, sei es nun der Städte mit Revidierter Städteordnung oder der neuen Pflegebezirke, verlange, daß ich sie jetzt schon zwingen will, die Kosten dieser auf Grund des Gesetzes nötigen Anstaltspflege zu übernehmen. Das wäre vielleicht zu schnell. Es wird aber dahin kommen müssen, und ich habe bezüglich der Krüppel schon vor sechs, acht Jahren in diesem Hohen Hause auf diesen Weg hingewiesen und möchte nur für die Zukunft es doch als notwendig bezeichnen, daß man auch die ge schlossene Anstaltspflege mit in das Programm aufnimmt und daß man dann die Pflegebezirke und die revidierten 75
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