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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. 28. Sitzung, am 13. Mai 1918 459 (Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Koch.) L) Willensmeinung Sr. Exzellenz ist, daß den Gemeinden freieste Entschließung gewährleistet werde und daß jeder solcher Druck unterbleibe. Es ist also diesem Wunsche des Herrn Oberbürgermeisters schon stattgegeben, ehe er ausgesprochen war. Meine Herren! Was weiter die Ausbildung der Bezirkspflegerinnen anlangt, so möchte ich mich mit der Erklärung begnügen, daß das, was darüber im Dekret steht, die Regierung noch nicht festlegen soll, und daß ich glaube, schon heute sagen zu können, daß die endgültigen Bestimmungen den Wünschen wesentlich näherkommen werden, die Herr Oberbürgermeister Blüher heute aus gesprochen hat. Wenn Herr Bürgermeister vr. Seetzen weiter erwähnt hat, daß in dem Gesetze keine Bestimmungen enthalten seien für die Organisation der Wohlfahrtspflege in den revidierten Städten, so pflichte ich ihm bei, daß das mit gutem Bedacht geschehen ist. Von Haus aus sollte über die Organisation in die Regierungsvorlage über haupt nichts hinein, und wir sind nur im Wege des Kompromisses mit der Zweiten Kammer schließlich dazu gekommen, für die Bezirksverbände gewisse Richtlinien in das Gesetz aufzunehmen. Was aber die übrigen Pflege bezirke anlangt, nun, meine Herren, so ist zunächst die Organisation schon von selbst gegeben durch die Gemeinde- ordnungen, und es besteht bei der Regierung keine Absicht, den Gemeinden irgend welche Fesseln anzulegen. Das soll überhaupt, meine Herren, der Grundsatz sein bei Ausführung dieses Gesetzes, daß möglichst jeder Pflege bezirk den Weg selbst suchen möge, der für ihn der ge eignete ist für die Durchführung der Aufgabe. Das Ziel ist es ja, auf das es uns hier ankommt. Der Weg dahin wird örtlich verschieden sein, und so mögen auch die revidierten Städte und Landgemeinden, die die Freiheit eigener Entschließung haben, die Organisation ausbauen, wie sie denken, daß sie ihnen am meisten entspricht. Herr Vizepräsident Keil hat endlich darauf hin gewiesen, daß an einer Stelle des Berichts der Zweiten Kammer ausdrücklich gesagt ist, es sei nur an die offene Wohlfahrtspflege gedacht, und er hat gewisse Bedenken daraus hergeleitet, ob das auf die Dauer aufrechtzu erhalten sein werde. Ec hat insbesondere daran erinnert, daß in der Säuglingspflege und in der Krüppelpflege die geschlossene Wohlfahrtspflege einen sehr bedeutenden Raum einnehmen. Meine Herren. Das ist durchaus zu treffend. Aber ich bitte zu bedenken: das Gesetz ist erst ein Anfang. Wenn wir in diesem Gesetze den Rahmen der Wohlfahrtspflege zu weit gesteckt hätten, so hätten wir die Gefahr gehabt, daß schließlich infolge Zersplitte rung der Kräfte entsprechend weniger zustande gekommen wäre. So sehen Sie im Dekret ausdrücklich ausgesprochen, XL daß wir bei der Säuglingspflege in erster Linie an ge sunde Säuglinge denken. Anfängen wollen wir zunächst einmal mit der Sache im ganzen Lande, und da dürfen wir sie uns nicht von vornherein schwer machen. Sie wissen, daß die geschlossene Pflege ganz andere Mittel beansprucht als die offene. Wenn wir den Boden mit diesem Gesetze entsprechend bereiten, so wird das andere dann schon von selbst kommen. Ich gestatte mir auch den Hinweis darauf, daß für die geschloffene Krüppel hilfe der einzelne Pflegebezirk viel zu klein wäre. Der kann da nichts leisten. Da sind schon größere Organi sationen nötig, wenn man mit Erfolg tätig sein will, wie solche ja jetzt schon in Zwickau und Dresden bestehen. Meine Herren! Wir hatten unseren Kahn bei Ein bringung des Gesetzes schon reichlich belastet. Das haben Sie ja aus den Schwierigkeiten gesehen, mit denen wir trotz der Billigung des Grundged-nkens des Gesetzes zu kämpfen gehabt haben. Wir glaubten deshalb die Sache nicht noch durch Weiterstecken der Grenzen oder durch Hereinbeziehen kostspieliger Aufgaben gefährden zu sollen. Ich möchte in diesem Zusammenhänge darauf Hinweisen, daß die Krüppelhilfe, wie wir sie verstehen und wie sie in dem Gesetze gedacht ist, nur zu einem Teile aus der Krüppelpflege besteht. Vielleicht der wertvollere Teil, meine Herren, ist die Ertüchtigung der Krüppel, ihre Beratung, die Heilung und Besserung ihres Zustandes und das Hineinstellen der Krüppel in das wirtschaftliche Leben. Soweit uns das gelingt, ist er weitaus wert voller als die geschlossene Krüppelpflege. Zum Schluffe, meine Herren, habe ich im Namen der Regierung für die freundliche Aufnahme zu danken, die das Dekret gefunden hat. Präsident: Das Wort hat der Herr Bischof 0. Löbmann. Apostolischer Vikar Bischof 0. Löbmann: Nur einige Worte möchte ich bei der vorgerückten Stunde noch hinzufügen. Daß das Königliche Ministerium das Gesetz von 1876 mit Wohlwollen handhabt, das bezweifle ich keinen Augenblick, aber es gibt ihm doch die Veranlassung, manche unserer Wünsche zurückstellen zu müssen, oder die Regierung glaubt, sie zurückstellen zu sollen. In letzter Zeit sind es doch vielleicht vier oder fünf Fälle gewesen, wo der Wunsch nach barmherzigen Schwestern nicht berücksichtigt werden konnte. Anderer seits ist in diesen Kriegszeiten mehrfach in Frage ge kommen, daß Schwestern, die nicht die Genehmigung des Ministeriums hatten, zur Unterstützung in Volks küchen tätig waren. Es ist ebenfalls nachgeforscht wor- 75*
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