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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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470 l. K 28. Sitzung, (Graf zu SolmS«Wildenfels, Erlaucht.) 1. Verhütung von zahlreichen langwierigen, sehr schwierigen Prozessen; dieser Grund würde in gleicher Weise vorteilhaft sein für die Waldbesitzer einschließlich des StaatsfiskuS wie für die industriellen Betriebe; 2. würde die Regelung eine Versicherung bedeuten für die industriellen Betriebe gegen Schadenansprüche; 3. würde es eine sehr gerechte Unterstützung der kleinen Waldbesitzer sein, wenn sie durch ein solches Ge setz in ihren berechtigten Ansprüchen, die sie bei der jetzigen Lage der Rechtsprechung nur mit äußersten Schwierigkeiten erringen können, unterstützt würden; endlich 4. würde das fiskalische Interesse dabei in Frage kommen. Die Vorarbeiten für eine solche gesetzliche Regelung sind dank der durch die Unterstützung des Finanzministe riums zusammengebrachten Literatur schon vorhanden. Infolgedessen würde es gar nicht auf so große Schwierig keiten stoßen, ein solches Gesetz einzubringen. Während des Krieges ist eine solche Arbeit wegen Beamtenmangels ausgeschlossen. Aber ich gebe mich der angenehmen Hoff nung hin, daß die Königliche Staatsregierung diese An gelegenheit vielleicht einer geneigten Erwägung unter ziehen will. Präsident: Das Wort hat Herr Ministerialdirektor OH Geheimer Rat Just. Ministerialdirektor Geheimer Rat Just: In Vertretung Sr. Exzellenz des Herrn Finanzministers, der zu seinem Bedauern heute verhindert ist, der Sitzung des Hohen Hauses beizuwohnen, möchte ich mir zunächst gestatten, der geehrten Deputation und ihrem Herrn Be richterstatter für die wohlwollende Beurteilung des vor liegenden Staatshaushaltsplans der Staatsforsten auf richtig zu danken. Die Staatsforstverwaltung ist mehr als manche andere Verwaltung durch den Krieg in Mit leidenschaft gezogen worden. Bei Ausbruch des Krieges bestand das Personal der Staatsforstverwaltung in ver hältnismäßig großer Zahl aus militärtüchtigen Männern; von diesen ist der größte Teil zum Heere eingezogen worden. Es stehen zurzeit im Heeresdienste von den höheren Forstbeamten 22 Prozent, von den unteren 31 Prozent, von den ständigen Waldarbeitern 40 Prozent. Es kann leicht sein, daß binnen kurzer Zeit sich diese Prozentsätze wesentlich dadurch erhöhen, daß Beamte und Arbeiter, die des Holzeinschlages wegen beurlaubt oder zurückgestellt worden sind, wieder eingezogen werden. Im vorigen Jahre ist der Prozentsatz der eingezogenen Be amten viel höher gewesen als jetzt. Er stieg bis 50, 60, zeitweise bis 70 Prozent. Gleichwohl hat die Forstwirt schaft ihren geregelten Gang genommen. Darin liegt für am 13. Mai 1918 das Personal der Staatsforstverwaltung eine um so,o> größere Anerkennung, als der Verwaltung durch den Krieg noch eine ganze Reihe besonderer Geschäfte zu gewachsen sind. Ich möchte daher gern die heutige Ge legenheit benutzen, um den Beamten und Arbeitern der Forstverwaltung den Dank der Regierung für ihre unter den schwierigen Verhältnissen des Krieges geleistete treue und pflichteifrige Arbeit auszusprechen. Was die Anregung Sr. Erlaucht des Grafen zu Solms-Wildenfels anlangt, so wird das Hohe Haus in Anbetracht der Geschäftslage nicht erwarten, daß ich dem Herrn Vorredner auf seine eingehend begründeten Aus führungen ebenso eingehend erwidere. Ich möchte nur be merken: Wenn der Herr Vorredner den Wunsch geäußert hat, daß die Forstverwaltung mehr als bisher gegen die Rauchschadenerreger in der Industrie von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch machen möchte, so wird dieser Wunsch schwerlich in Erfüllung gehen. Die Staatrforst- verwaltung ist nur ein Glied der gesamten Staatsver waltung, und diese hat das größte Interesse daran, daß unsere Industrie nicht durch langwierige und kostspielige Rauchschädenprozesse behelligt wird. Nun hat der Herr Vorredner den Gedanken aus gesprochen, daß zur Vermeidung solcher Prozesse eine Rauchschädenversicherungsanstalt ins Leben gerufen werden möchte. Die Prüfung der Frage, ob eine Rauchschäden- M Versicherungsanstalt, wie sie der Herr Vorredner im Sinne hat, wirtschaftlich und rechtlich empfehlenswert und mög lich ist, gehört zur Zuständigkeit nicht des Finanzmini steriums, sondern deS Ministeriums des Innern und — wegen des einschlagenden Reichsrechts — zur Zuständig keit des Justizministeriums. Ich darf mich daher auf die Erklärung beschränken, daß, nachdem der Herr Vor redner diese Angelegenheit in Ihrer Deputation in Gegen wart von Kommissaren des Finanzministeriums zur Sprache gebracht hat, das Finanzministerium an da- Ministerium des Innern und das Justizministerium hier von Mitteilung gemacht hat. Das Finanzministerium wird, wenn die beiden anderen Ministerien der Sache nähertreten, gern an der weiteren Bearbeitung teilnehmen und vom Standpunkte der Staatsforstverwaltung das Er gebnis der Erörterungen mit Interesse verfolgen. Präsident: Das Wort hat Herr Oberbürgermeister vr. Rothe. Oberbürgermeister vr. Rothe: Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat in seinem Berichte in Über einstimmung mit dem Berichte der Zweiten Kammer der Bitte Ausdruck verliehen, daß für Zwecke des Klein wohnungsbaues billiges Holz von der Staatsforstver-
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