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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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(Sekretär Oberbürgermeister vr. Kaeubler.) für die Dauer des Krieges und der beschränkten Zu teilung von Druckpapier eine verkürzte Berichterstat tung ins Auge fassen müssen, der auch das Gesamt ministerium zugestimmt hat. Diese Verkürzung der Landtagsbeilage wird sich folgendermaßen gestalten: Den Vorbericht in der „Staatszeitung" und in der „Leipziger Zeitung" betreffend. Die sogenannten Vorberichte sollen zwar nicht ganz wegfallen, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß der ausführliche Bericht in der Landtagsbeilage erst am nächsten Tage erscheinen kann, sie sollen aber in etwas verkürzter Form abgefaßt werden. L. Die Landtagsbeilage betreffend. 1. An Stelle der indirekten Rede wird überall die direkte Rede treten. 2. Die Wiedergabe der Reden aller Abgeordneten wird noch mehr als bisher gekürzt werden müssen. Auch Regierungsausführungen, soweit es sich nicht um programmatische Erklärungen, Jnterpellationsbeantwor- tungen und besonders wichtige Sachen handelt, werden nur auszugsweise gebracht werden. 3. Bei Petitionen rein persönlicher oder örtlicher Natur muß es genügen —- wie das auch schon im letzten Tagungsabschnitt gehandhabt worden ist —, wenn gesagt wird: „Berichterstatter Abg. X. trägt den Inhalt der Petition oder die Sachlage vor und be- H) antragt usw." Wird zu solchen Petitionen gesprochen, so sind diese Ausführungen in allergrößter Kürze zu bringen. Unter Umständen genügt es zu sagen: „Abg. X. befür wortet die Petition." Spricht ein Regierungsvertreter zu einer solchen Petition, so wird von der wörtlichen Wiedergabe, wenn es sich nicht um besonders wichtige, allgemeine Bedeutung habende Ausführungen handelt, abgesehen; es erfolgt nur eine auszugsweise Wieder gabe, unter Umständen etwa mit der Wendung: „Nach kurz erläuternden Ausführungen des Regierungsver treters . . . wurde der Antrag angenommen usw." Unter Umständen, wenn gar keine Debatte statt findet, muß es genügen, die Petitionen summarisch zu behandeln, z. B.: Hierauf beschloß die Kammer, diese und jene Petition auf sich beruhen zu lassen, der Staatsregierung zur Kenntnisnahme bzw. Erwägung zu überweisen oder auf Grund der Bestimmungen der Landtagsordnung für unzulässig zu erklären." 4. Ist ein Beratungsgegenstand in der einen Kammer bereits erledigt worden, so wird in dem Berichte der anderen Kammer bei den Ausführungen des Bericht erstatters davon abgesehen, nochmals den Inhalt oder den Sachverhalt des betreffenden Gegenstandes zu wiederholen. Es wird nur auf den Bericht der anderen Kammer bzw. den Auszug aus der Vorlage hin gewiesen und die Stellungnahme der betreffenden De putation kurz hervorgehoben. 5. Bisher war es üblich, alle Regierungsvorlagen und schriftlichen Berichte sofort nach dem Erscheinen auszugsweise in der Landtagsbeilage zu bringen. So- M weit Regierungsvorlagen in Betracht kommen, wird das beibehalten. Bei schriftlichen Berichten aber ge nügt zunächst der Antrag. Der Auszug des Berichtes selbst wird am besten im Zusammenhang mit der Be handlung des Gegenstandes im Plenum der Kammer gebracht. Dadurch werden Wiederholungen, insbesondere in den Ausführungen des betreffenden Berichterstatters vermieden. Ministerium des Innern. Vitzthum." Präsident: Meine Herren! Außer den vorhin be kannt gegebenen Sachen ist noch eine Anzahl von Druck schriften, Petitionen, Jahresberichten usw. eingegangen. Das Direktorium schlägt zur Verminderung des Zeit aufwandes für den Registrandenvortrag vor, diese Ein gänge wie im vorigen Landtage vom Eintrag in die Registrande auszuschließen. Das Einverständnis der Kammer vorausgesetzt, werden künftig diese Sachen ohne weiteres zur Verteilung gelangen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Punkt 2 der Tagesordnung: Verlosung der Sitz plätze. 8 76 der Verfassungsurkunde: Für die nichtanwesenden Mitglieder zieht der Präsident die Lose. 0» Ich bitte die Herren, hier vorzutreten und die ge zogenen Nummern laut anzusagen, damit sie hier notiert werden können. (Geschieht.) Ich bitte, mir Ihre Nummern mitzuteilen. (Geschieht.) Damit ist diese Sache erledigt, und ich bitte die Herren, ihre neuen Plätze einzunehmen. (Geschieht.) Ich nehme an, daß die Herren ihre neuen Plätze ein genommen haben. Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl der ordentlichen vier Deputationen. Hier schlägt ß 11, 8 13, 8 39 und eventuell 8 41 der Geschäfts ordnung ein. Beim letzten Landtage gehörten an der ersten Deputation 8 Mitglieder, der zweiten Deputation 11 Mitglieder, der dritten Deputation 7 Mitglieder und der vierten Deputation 8 Mitglieder. Ich erwarte die Vorschläge aus der Mitte der Kammer. Herr Geheimrat Waentig!
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