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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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912 II. K. 29. Sitzung, (Berichterstatter Abgeordneter Friedrich.) (^) den Anerkennungsschein ausgeliesert erhielt, war auf dem selben die Zahl in Ziffern in der oberen Reihe an gegeben, wo hingegen mit Buchstaben in der unteren Zeile 1567 M. geschrieben stand. Gelfert bemerkte den Irrtum, machte die Zivilkommission darauf aufmerksam, betonte dabei, daß 567 M. zweifellos zu wenig sei, 1567 M. er dagegen gar nicht haben wollte. Die Herren Taxatoren wurden dementsprechend ver ständigt, gleichzeitig befragt, ob hier ein Irrtum vorliege und eine Nachschätzung nötig sei; die Herren betonten jedoch, daß hierzu kein Anlaß vorliege und es bei der Taxe zu bleiben hätte. Geschätzt waren die Summen 600, 600 und 500 M., der Durchschnitt war demnach 567 M. Herr Gelfert fühlte sich dadurch benachteiligt, er gab an, daß das Pferd zwei Jahre vorher mit 1025 M. gekauft — beide Pferde kosteten 2050 M. —, erst sechs Jahre alt und von der Vormusterungs- kommifsion als Reitpferd erster Klasse vorgemerkt sei. Gerade diese Bezeichnung bestärkte Gelfert in seiner Auf fassung, daß eine zu niedrige Einschätzung stattgefunden habe, da nahezu alle anderen Pferde, welche weniger Wert repräsentierten, ganz bedeutend höher bezahlt wurden. Bekanntlich gibt es auf dem Gebiete keine Berufung, es ist auch nicht möglich, eine solche einzuführen, denn im Mobilmachungsfall ist selbstredend dazu keine Zeit. (L) Um aber nichts unversucht zu lassen, richtete Gelfert nun mehr ein Gesuch an das Königlich Sächsische Kriegs ministerium, ersuchte die Königliche Amtshauptmannschaft, dasselbe zu unterstützen, und bat um Weitergabe; ein gereicht ist es am 1. September 19 >4. Die Amtshaupt mannschaft gibt es nun zur Entschließung an die Militär intendantur des XII. Armeekorps, von dort geht es an das Kriegsministerium, dasselbe gibt es zur weiteren Ent schließung an die Königliche Kreishauptmannschaft Chemnitz, die Kreishauptmannschaft reicht es beim Königlichen Ministerium des Innern ein, das Ministerinm lehnt das Gesuch ab mit der Begründung, daß Rechtsmittel gegen solche Abschätzungen nicht vorgesehen sind und weist auf 8 25 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 hin. Gelfert war demgemäß zu bescheiden. Die ganze Angelegenheit hätte danach als erledigt zu gelten, jedoch beruhigt sich Petent hiermit nicht und bittet seinen Freund Schmidt aus Freiberg um weiteren Rat. Herr Land tagsabgeordneter Schmidt richtet demnach ein Gesuch an Se. Exzellenz den Herrn stellvertretenden Kriegsmimster. Das Gesuch geht nunmehr zur Erörterung wiederum an die Königliche Kreishauptmannschaft, von dort an die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha. Von hier aus wird zunächst Herr Veterinärrat Kuhn in Flöha, welcher als Sachverständiger bei der Ab am 7. März 1916 schätzung zugegen gewesen ist, um Aussprache über diesen (0) Fall ersucht. Herr Veterinärrat Kuhn gibt zwar an, daß dieser Fall ihm nicht mehr recht erinnerlich sei, nach seiner Auffassung jedoch ein sechsjähriges, als Reitpferd erster Klasse ausgehobenes Pferd zweifellos einen höheren Wert habe als 567 M. Das Pferd ist als Reitpferd beim Grenadierregiment eingestellt. Nunmehr werden die Herren der Schätzungskommission nochmals um Gutachten ersucht, Herr Erbgerichtsbesitzer Hunger in Dittersbach, Herr Müller in Frankenberg und Herr Westmann in Sachsenburg. Alle drei Herren — es kam hier noch der Stellvertreter Hermann in Wemmendorf hinzu — bleiben jedoch bei ihrer abgegebenen Taxe bestehen, begründen es nochmals damit, daß hierüber bereits ein Jahr verflossen ist, der ganze Sachverhalt nicht mehr recht in Erinnerung sei, und dem gemäß sie zu einem anderen Urteil sich nicht entschließen könnten. Um nichts unversucht zu lassen, wird noch der dortige Gendarm beauftragt, die im Orte wohnenden Herren Erb gerichtsbesitzer Göbelt und Gastwirt Große zu befragen, weil die Herren doch die Pferde gekannt hätten, und sie zu bitten, ihre Meinung zu äußern. Herr Erbgerichtsbesitzer Göbelt schätzt das Tier nach seiner Auffassung auf 1250 bis 1300 M., Herr Gastwirt Große glaubt, daß es recht gut mit 1567 M. zu bewerten war. Der Gendarm selbst gibt noch an, daß Gelfert stets auf gute Pferde gehalten hat. 0A Nach alledem sendet nunmehr nach Aufnahme dieser Gut achten die Amtshauptmannschaft die Akten zur Entschließung an die Königliche Kreishauptmannschaft mit dem Bemerken: „Da nach den Erörterungsergebnissen nicht ausge schlossen ist, daß eine zu niedrige Schätzung des Pferdes erfolgt ist, befürwortet die Amtshauptmannschaft die Nachgewährung eines entsprechenden Betrages an Gelfert." Die Kreishauptmannschaft hält gleichfalls eine Nach zahlung für angezeigt, falls nicht der Folgen wegen davon Abstand zu nehmen sei. Das Kriegsministerium lehnt jedoch unter Bedauern eine Nachzahlung ab, da es dazu nicht in der Lage sei, und verweist nochmals auf die Bekanntmachung des Staatsanzeigers Nr. 13 vom 18. Januar 1915. Meine Herren! Zweifellos muß voll anerkannt werden, daß alle Behörden die Angelegenheit mit größtem Wohl wollen geprüft haben, daß aber unsere zurzeit bestehenden Gesetze einen anderen Ausweg nicht finden ließen. Vergegenwärtigt man sich aber, daß von den 160 ausgemusterten Pferden 15 sechsjährige Pferde mit einer Gesamtsumme von 19225 M. bewertet wurden, demnach im Durchschnitt jedes mit 1282 M-, so versteht man nicht, warum man gerade dieses, welches außerdem als Reit pferd erster Klasse in Frage kommt, mit nur 567 M. abgeschätzt hat. (Zehr richtig!)
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