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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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II. K. 49. Sitzung, am 7. April 1916 1545 (Abgeordneter Günther.) mehr erhofft hatten. Und er hat mit Recht auf die hohen Lebensmittelpreise hingewiesen und darauf hingewiesen, daß der gute Wille in der Deputation vorhanden ge wesen ist, mehr zu erreichen, daß es aber an dem Willen der Königlichen Staatsregierung gemangelt habe. Er hat weiter ausgeführt, er hätte in der schweren Zeit von der Königlichen Staatsregierung einen ande ren Standpunkt erwartet, und es sei die Pflicht der Staatsregierung gewesen, hier eine andere Haltung einzunehmen. Ich könnte alles das auch anführen und könnte gegenüber den Sozialdemokraten sagen: Wir hätten in der schweren Zeit von den Sozialdemokraten auch einen anderen Stand punkt erwartet. Was bedeutet denn die Ablehnung der Ständischen Schrift? Nicht nur die Ablehnung der Mittel, die für die Auszahlung der Bcamtengehälter, der Arbeits löhne, der Pensionen an Witwen und Waisenkinder benötigt werden; (Zurufe links.) die Sozialdemokraten haben auch die Mittel abgelehnt, die inl ordentlichen und außerordentlichen Etat für die Kriegswohlfahrtspflege eingestellt worden sind, insbesondere die Zuschüsse zu den Reichsbeihilfen für 8 die Kriegswohlfahrtspflege und in Tit. 3 des außer ordentlichen Etats die Zuschüsse zur Unterstützung der durch das Baumwoll- und Wollverarbcitungsverbot arbeitslos gewordenen Textilarbeiterund ihrer Angehö rigen. (Zurufe links.) Ihre Zwischenrufe stören mich gar nicht. Es müßte Ihnen doch angenehm sein, daß Ihre Haltung etwas beleuchtet wird, wie Sie ja auch das Recht für sich in Anspruch nehmen, unsere Haltung zu beleuchten, die wir eingenommen haben bei den Kap. 20, 21 und 16 des ordentlichen Etats. Wir vertragen ihre Zwischen rufe, ohne uns aufzuregen. AmSchlusse des Landtages muß festgestellt werden, daß Sie mit der Ablehnung der Ständischen Schrift der Königlichen Staats regierung die Möglichkeit genommen haben, auf die Wünsche einzugchen, die die Herren Abgeordneten Krauße und Drescher hier aus gesprochen haben. Wenn man solche wahl berechtigte Wohlfahrtswünsche der König lichen Staatsregierung unterbreitet, so darf man auch die Mittel nicht verfügen, die dazu gehören, will man nicht den Anschein erwecken, daß solche Reden nichts weiter sind als eine Agitations- (0) bewegung. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Ministerialdirektor vr. Wahle. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Wahle: Hochgeehrte Herren! Der Herr Abgeordnete Krauße hat gesagt, die Deputation hätte zu dem Antrag Castan Nr. 70 eine wohlwollende Stellung eingenommen und den guten Willen gezeigt, zu helfen, die Regierung hätte aber weniger guten Willen gezeigt. Dem möchte ich entgegenhalten: wir sind von demselben Wohlwollen gegen die Bergarbeiter und Berginvalidcn beseelt wie jeder in diesem Hohen Hause. Auch vom Standpunkte der Regierung ist das Bestreben, den Berginvaliden in dieser schweren Zeit mehr zu gewähren, ein Ziel, aufs innigste zu wünschen. Aber die Gesetzgebung und die Rücksicht auf die Mlgemeinheit verhindern uns, allen den Wünschen zu entsprechen, die der Herr Abgeord nete Krauße hier vorgetragen hat, namentlich auch in bezug auf den Weg ihrer Erfüllung. Die Stellung der Regierung zu dem Anträge Castan Nr. 70 ist so, wie sie bereits der Herr Berichterstatter zutreffend vorgetra gen hat, in der Deputation dargelegt worden. Um es kurz zu wiederholen, so läuft sie darauf hin aus, daß staatliche Mittel, um die Ruhegelder aller Berginvaliden antragsgemäß zu erhöhen, nicht in Aus sicht gestellt werden können. Die Kriegsteuerung trifft alle Kreise der minderbemittelten Bevölkerung unter gleichen Verhältnissen gleich schwer. Es würde aller Billigkeit widersprechen, die Ruhegelder der Berg invaliden aus Mitteln der Allgemeinheit um 25 Pro zent zu erhöhen, während die Empfänger von reichs rechtlichen Invaliden-, Unfall- und Altersrenten und mehr noch die in gleicher Weise mittellosen und erwerbs unfähigen Personen, die kein Renteneinkommen haben, auf die Armenpflege verwiesen werden müßten, die allen den notwendigen Lebensunterhalt sichert. Ebenso unmöglich ist es, auf dem Wege der Gesetz gebung zu helfen. Die Regierung hält es nicht für an gängig, die Knappschaftspensionskassen durch das Gesetz zur Erhöhung der Bezüge der Berginvaliden zu zwingen. Das würde mit den Grundsätzen der öffent lichen Versicherung nicht vereinbar sein. Denn danach bestimmt sich die Höhe der Leistungen durch die ent richteten Beiträge, und eine nachträgliche Erhöhung i der Leistungen kann nicht auf die persönlichen Bedürf- , nisse der Rentenempfänger begründet werden. 230*
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