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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(^) Präsident: Will die Kammer beschließen, die Petition des Stadtgemeinderates zu Wildenfels der Regie rung zur Erwägung zu überweisen in dem Sinne, daß nochmals erörtert werde, aufwelche Weise Wildenfels, sobald die Finanzlage es gestattet, an das Staatseisenbahnnetz ange schlossen werden kann? Einstimmig. k) Petition des Vorstandes des Gesamtver eins des Bezirkes Zwickau der bischöflichen Me thodistenkirche im Königreich Sachsen, freie Re- ligionSübung betreffend. Berichterstatter Herr Abgeordneter Biener. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Biener: Meine Herreni über die Petition des Vorstandes deS Gesamt- vereinS des Zwickauer Bezirks der Methodistenkirche im Königreich Sachsen hatten die beiden Kammern teilweise abweichende Beschlüsse gefaßt. Im Vereinigungsverfahren sind die Deputationen auf ihrem abweichenden Standpunkte stehengeblieben, und ich kann Ihnen nunmehr hier nur den Antrag unterbreiten, daß auch die Kammer bei ihrem M Beschlusse bestehen bleibt. Damit ist also das Vereinigungs- Verfahren ohne Ergebnis gewesen. Präsident: Will die Kammer bei ihrem Beschluß stehen bleiben? Einstimmig. Damit ist das Vereinigungsverfahren erledigt. (Unruhe.) Meine Herren! Es bestehen Zweifel darüber, ob bei Punkt ä: Kap. 64 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1916/17, Gewerbe- und Dampfkesselaufsicht, Berichterstatter Abgeordneter Müller (Zwickau), sich die Mehrzahl der Kammer auch bewußt war, daß sie über den Beschlußvorschlag abzustimmen hatte. Der Beschluß- Vorschlag ging dahin, bei ihrem Beschlusse stehen zu bleiben. Ich nehme diese Abstimmung also jetzt vor und frage die Kammer: Will die Kammer bei ihrem Beschlusse stehen bleiben? Mit 36 Stimmen abgelehnt, d. h. also mit anderen Wor ten, es ist damit festgestellt, daß wir dem Beschluß der Ersten Kammer beitreten. (Unruhe. — Abgeordneter Müller sZwickaus: Ich bitte umS Wort zur Geschäftsordnung ) ll. A (r. Abonnement.) Abgeordneter Müller (Zwickau) r Meine Herren! (6) Ich zweifle überhaupt an, ob diese Abstimmung geschäfts ordnungsmäßig zulässig ist. (Sehr richtig! links.) Es handelt sich hier darum: Die Zweite Kammer hat be reits einen Beschluß gefaßt, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben. Die Erste Kammer faßte den gleichen Beschluß. Damit ist das Vereinigungsverfahren gescheitert. Da kann es sich nicht darum handeln, die Sache hier noch einmal in der Zweiten Kammer zur Abstimmung zu bringen. (Sehr richtig! links.) Ich stelle also fest, daß hier eine geschäftsordnungsmäßig unzulässige Abstimmung vorgenommen worden ist. (Sehr richtig! links.) Es kann sich nur darum handeln, daß der Berichterstatter hier die Anzeige an die Kammer macht, daß das Ver einigungsverfahren gescheitert ist. Alles andere ist ein Nonsens. (Sehr richtig! links.) Präsident: Meine Herren! Es ist bei dem Volks schulgesetz in der Zweiten Kammer seinerzeit ausdrücklich konstatiert worden, daß auch nach einem Beschluß der Kammer, bei ihrem Beschluß stehen zu bleiben, doch nach her noch dieser Beschluß umgestoßen und durch den Bei- 0'^ tritt zu den Beschlüssen der anderen Kammer die Zu stimmung zu deren Auffassung gegeben werden kann. (Widerspruch und Zustimmung.) Auf diesen Vorgang können wir uns auch hier berufen. (Zurufe: Es ist nicht geschäftsordnungsmäßig!) Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rentsch! Abgeordneter Rentsch: Nach 8 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hauses hat jeder Abgeordnete von seinem Platze aus zu sprechen Der Abgeordnete Müller aber hat soeben zunächst vom Platze des Herrn Abgeord neten Sindermann aus gesprochen und ist dann, während er sprach, im Hause herumgegangen. Ich möchte dies im Interesse der Ordnung als ungehörig bezeichnen. Präsident: Meine Herren! Ich konstatiere, daß nach dem früheren Vorgang der damals erfolgten Auslegung der Zweifel behoben ist und daß also die Abstimmung, die zuletzt erfolgt ist, zu Recht besteht. Damit ist dieser Punkt erledigt. Wir kommen zur Wahl der Zwischendeputation für das Königliche Dekret Nr. 23. Ich möchte in bezug auf diese Zwischendepntation noch folgendes mitteilen: 229
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