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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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besonderen Kasten, um gewisse Zahlungen daraus zu decken. Die Ueberschüsse früherer Finanzperioden werden vielmehr zwar rechnungsmäßig natürlich genau getrennt gehalten; aber die eingehenden Gelder werden mit zu den andern Ausgaben verwendet. Dadurch ist es eben mög lich geworden, daß wir auch im vorigen Jahre wieder die nvthwendigen Finanzmaßregeln erst in den letzten Monaten der Finanzperiode haben vorzunchmen brauchen. Da durch haben wir einen großen Betrag an Zinsen erspart, weil wir uns mit den vorhandenen Ueberschüssen geholfen haben. Die Regierung hat das auch bestimmt ausge sprochen in dem Decret Nr. 13 über die Finanzoperatio nen im vorigen Jahre, wo es auf Seite 45 heißt: Man könne sich darüber wundern, daß es überhaupt Möglich ge wesen wäre, noch 8Monate des letzten Jahres derFinanz- periode hindurch alle Ausgaben zu bestreiten, ohne doch die Deckungsmittel zu haben, welche schon für den Anfang des Jahres berechnet waren — nämlich durch die Anleihe beim Jnvalidenfonds — und darauf ist dort ausdrücklich gesagt, daß das nicht anders möglich gewesen sei, als da durch, daß neben den Verwaltungsüberschüssen aus frühe ren Perioden auch noch ein Theil der Ueberschüsse aus der laufenden Finanzperiode mit verwendet worden sei. Auf diese Summen können wir nicht zurückgehen, die haben wir in der vorigen Finanzperiode schon verwendet; sie müßten eigentlich wenigstens rechnungsmäßig restituirt werden. Also gegenwärtig handelt es sich darum, die haare« Geldmittel zu beschaffen für die Deckung der gegen wärtigen Finanzperiode. So sehr ich aber auch und gewiß für meine Person gern die Mängel der Einkommensteuer anerkenne und zu beurtheilen weiß, so muß ich doch sagen, daß ich weder aus dem, was der Herr Referent, noch aus dem, was der Herr Oberbürgermeister Andrä gesagt hat, obglcuh in Letzterem manche schätzenswerihe und wichtige Notizen enthalten waren, habe entnehmen können, wie die Herren sich denken, daß wir nun die Zinsen der Anleihe aufbringeu wollen, obgleich Herr OberbürgermeisterAndrs ganz kurz und im Allgemeinen gesagt, bei den Finanzver- hältnisscn Sachsens würden schon die nöthigen Mittel vorhanden sein. Präsident von Zehnten: Die Reihe der angcmelde- ien Redner ist erschöpft. Ich schließe die Debatte mit Vorbehalt des Schlußwortes der Herren Referenten der Majorität und Minorität. Zuerst würde der Herr Refe rent der Minorität das Wort erhalten. (Derselbe verzichtet.) Der Hern Referent der Majorität! Referent. Kammerherr von Erdmanns dorff: Meine Herren ! Das kann ich freilich nicht, auf das Wort verzichten^ .Gestatten Sie mir iu umgekehrter Chronologie die grehrten Redner zu widerlegen, die gegen die Majo- 1. K. (4.,SSsrmrm«t.) rität seit meiner ersten Rede noch gesprochen haken. Ich muß also da mit Herrn Bürgermeister Martini anfangen und bitte auch da, mit feiner letzten Bemerkung beginnen zu dürfen. Der Herr Bürgermeister schloß seine Rede, er könne nicht anders, als für die Minorität stimmen, schon infolge der Ständischen Schrift vom 10 October 1874. Die hat der Herr Minister vorgelesen, die hat der Herr Bürger meister auch verlesen, sie ist Ihnen also bekannt. Ja, meine Herren, ich weiß nicht, liegt das heute in der Luft oder in was? ich begreife nicht, wie der Herr Bürger meister Martini gerade aus dem, was er vorgclesen, das folgern kann, was er folgerte. Das Gegentheil folgt nämlich daraus, meine Herren. Es heißt: „Ew. Königl. Majestät wolle dem Landtage eine Vorlage darüber machen, welcher Theil des Staats- bedarfs durch die Einkommensteuer aufgebracht und inwieweit und in welcher Form daneben noch ein Theil der bisherigen directen Steuern beibehaltcn wer den solle." Nach dieser Fassung liegt der Schwerpunkt auf der Einkommensteuer, erst nach der Einkommensteuer heißt es: „und welcher Theil daneben noch durch andere Steuern aufzubringcn ist". Der Herr Bürgermeister Martini sagt nun: ich kann nicht für die Einkommensteuer stimmen, weil ich nicht weiß, wie viel andere Steuern danebcnauf» zubringen seien. Wann soll dann aber der Zeitpunkt eintreten, wenn er dafür stimmen kann? Das Dcstnitivum kann nur sestgestellt werden durch das Finanzgesetz. Jetzt müssen wir sagen, im Princip genehmigen wir die Ein kommensteuer und wie viel simpla zu erheben find, das wird sich finden. Also wie er das aus der Ständischen Schrift dcduciren will, verstehe ich nicht. Wenn der Herr Bürgermeister Martini zurückkam auf Verfassungsbedenken und auf den § 122, so muß ich mir erlauben, darauf auf merksam zu machen, daß nichts weiter im 8 122 vorge schrieben ist, als, daß alle auf Finanzsachen und Stenern bezüglichen königl. Mittheilungen zuerst von der Zweiten Kammer berathen werden sollen, berathrn, nicht bewil ligt. Denn, meine Herren, wenn darin stünde „bewilligen", so wäre das Unsinn, dann könnten wir bei uns in der Ersten Kammer nie eine Bewilligung aussprechen, die die Zweite Kammer versagt hat. Es steht blos darin, die Zweite Kammer muß darüber zuerst berathen. Nun, meine Herren, wenn die Verhandlungen, die dieZweite Kam mer über die Einkommensteuer gepflogen, nicht Berathungen gewesen sind, dann weiß ich nicht, was Sie für Verhand lungen verlangen, die Sie Berathungen neunen. Also die Behauptung ist vollkommen unbegründet» wenn man sagt, es wäre einem Rechte der Zweiten Kammer dadurch zu nahe getreten. Aber, meine hochgeehrtenHerren, selbst ' einmal angenommen, aber lange nicht zugegeben, es stünde im § 122, daß die Zweite Kammer zuerst bewillige, so 138
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