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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (13. August 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationale Fachzeitschriftenschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 647
- ArtikelDank an die Rheinländer 647
- ArtikelHindenburgs Antwort 648
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert (Fortsetzung aus Nr. ... 648
- ArtikelDie beiden Gottorfer Globen 651
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 654
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 656
- ArtikelVon der Reichstagungs-Ausstellung in Köln 657
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 658
- ArtikelMesse-Nachrichten 658
- ArtikelVon der Reichstagungs-Ausstellung in Köln 659
- ArtikelPatentschau 660
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 660
- ArtikelVerschiedenes 660
- ArtikelFirmen-Nachrichten 662
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 662
- ArtikelEdelmetallmarkt 662
- ArtikelDu liebes Wien (8) 663
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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656 D!£ ÜHRMACHERKUNST Nr. 35 schwingt, etwas vorgehen, wfihrend die kleine Damennhr im all gemeinen ein Nachgehen zeigen wird. Der Einfluß von Erschütterungen auf den Gang der Uhr. Anschließend an den soeben besprochenen Aufsatz berichtet L. Reverchon über die Gangstörnngen auf fahrenden Eisenbahnzügen. Einige französische Eisenbahnlinien waren veranlaßt worden, Ver suche darüber anzustellen. Davon berichten drei, daß sie nichts hätten feststellen können, wobei sie allerdings bemerken, daß ihnen die Hilfsmittel zur genauen Uhrvergleichung fehlen. Drei andere haben Feststellungen gemacht: Bei der Ostbahn waren die Ergebnisse nicht einheitlich. Meist war ein Nachgehen zu bemerken, und zwar bei 70 km Stunden geschwindigkeit und darüber im Mittel 2 Min. im Tage, bei 50 km Geschwindigkeit im Mittel etwa 1 / 2 Min. Bei der Nordbahn wurde allgemein ein Nachgehen festgestellt; dieses betrug bei den Lokomotivführern bei 92 km Stnnden- geschwindigkeit etwa 13 Sek. im Tage, bei den Schaffnern nur 3 Sek. Bei der Staatseisenbahn wurden verschiedene Versuchsreihen gemacht. Eine ergab auf der Lokomotive 2 bis 3 Min. im Tage und im Schlafwagen keine Aenderung. Diese Versuche waren mit Chrono graphen Garnier ausgefübrt. Dann wurden mit Solvil-Uhren ver schiedene Versnche gemacht. Auf der Maschine ergab sich beim Tragen bei den meisten ein Nachgehen von 20 Sek. im Tage. Wurden die Uhren bei Bügel oben mit ihrer Ebene in die Fahrtrichtung ge bracht, so ergab sich sonderbarerweise überwiegend ein Vorgehen von 5 Sek. War die Ebene bei Bügel oben senkrecht zur Fahrt richtung, so ergab sich überwiegend ein Nachgehen von 5 Sek., ebenso im Liegen. Die mangelnde Uebereinstimmung läßt keine zwingenden Schlüsse zu. Man kann nur so viel sagen, daß eine systematische Beeinflussung vorzuliegen scheint. Im übrigen aber wird die Art der Behandlung des Isochronismusfehlers durch den Regleur ent scheidend für das Verhalten der Uhr sein. Es wäre wertvoll, wenn die Versuche mit verschiedenartigen Uhren und Chronometern, deren Vorgeschichte man genau kennt, fortgesetzt würden. Der Zugwinkel. Allgemein verbreitet sich die Ansicht, daß G. A. Leschot, der die fabrikmäßige Herstellung der Uhr um 1830 begann, der Erfinder des Zuges am Anker sei. In einer Zeitschrift weist R.-T. Gould, der rühmlichst bekannte Verfasser des Werkes The Marine Chronometer, darauf hin, daß der Zugwinkel schon lange vorher angewendet wurde. Schon P. Leroy hat ihn 1766 im Marinechronometer angewendet, und J. Emery hat vor 1796 von Pendleton eine Serie Ankeruhren herstellen lassen, die mit Zug winkel versehen waren. Und J. Arnold hat um 1770 ein Chrono meter mit deutlich erkennbarem Zugwinkel gebaut Somit wird man die Erfindung dieser Sicherung nicht Leschot zuschreiben dürfen, jedoch bleibt ihm das Verdienst, sie in die Fabrikation ge bracht und damit der Ankerhemmung für die gute Taschenuhr all gemeine Verbreitung verschafft zu haben. Revue internationale de l’horlogerie (La-Chaux-de- Fonds), 1926, Nr. 4: DieReorganisation in der Uhrenindustrie. Die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich den Anforderungen der Nachkriegszeit nicht gewachsen gezeigt. Das Jahr 1925 hat trotz hinreichender Beschäftigung der schweizeri schen Uhrenindustrie keinen nennenswerten Gewinn abgeworfen, da die Fabrikanten sich gegenseitig im Preise bis zum äußersten unter boten haben. Auch das Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und -nehmem war nicht gut. Man erhofft eine Besserung durch eine straffe Organisation. Es sollen örtliche Vereinigungen beider Gruppen gebildet werden, auf denen sich regionale Vereinigungen aufbauen, und schließlich solche für die ganze Schweiz. Daraus wären örtliche nnd regionale Kommissionen, Schiedsgerichte, eine paritätische Schweizer Uhrenkammer und ein Gewerbeparlament als oberste In stanz zu bilden. Ein anderer Vorschlag will die Angestellten und Techniker aus der Arbeitnehmerschaft herausziehen und als dritte Gruppe neben die beiden anderen stellen. Außenseiter sollen bei den Verhandlungen sich nicht vertreten können. Ob es mit der Organisation allein getan ist? Steuer* und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Die Bewertung des Warenlagers bei der Einkommensteuer und die Bilanzkontinuität Für die Jahre 1923 und 1924 hat eine Veranlagung zur Ein kommensteuer nicht 8tattgelunden. Die erste Veranlagung auf Grund des neuen Einkommensteuergesetzes betrifft das Jahr 1925. Hier sind besondere Vorschriften für die Bewertung des Betriebs vermögens gegeben worden, weil man auf die Bilanzen der Inflations verhältnisse nicht zurückgreifen wollte, insbesondere wegen der Schwierigkeit der Feststellung der betreffenden Anschaffungs - oder Herstellungspreise. Es soll dabei von der Goldmarkeröffnungsbilanz ausgegangen werden und erst von da ab die Kontinuität der Bilanz wieder zur Geltung kommen, während die vordem liegende ge schäftliche Vergangenheit für die steuergesetzliche Betrachtung als erledigt angesehen wird. Der dadurch geschaffene Status ist der gleiche, als ob das Unternehmen mit der Goldmarkeröffnungsbilanz neu gegründet wäre. Die Werte vom Tage der Goldmarkeröffnungsbilanz bilden den Ausgangspunkt. Der Grundsatz der Kontinuität der Bilanz verlangt, daß in den folgenden Steuerjahren zwischen Anschaffung einerseits und gemeinem Wert andererseits nicht nach Belieben ge wechselt werden darf, sondern daß der Steuerpflichtige nur die Möglichkeit hat, zu einem niedrigeren Werte überzugehen, wenn ein solcher für den Schluß des Steuerabschnitts gerechtfertigt ist. Für die Bewertung in der Anfangsbilanz sind Höchst grenzen bestimmt, und zwar wird gemäß §§ 106, 107 und 108 des Einkommensteuergesetzes ein Unterschied gemacht zwischen Infiations- und Goldmark-Anschaffungen. Es dürfen danach Waren, die vor dem Januar 1924 gekauft sind, höchstens mit dem Betrage angesetzt werden, der für die Anschaffung bei Beginn des Jahres hätte aufgewendet müssen, oder mit dem Werte, mit dem sie bei der Veranlagung zur Vermögensteuer für 1925 angesetzt sind, wenn dieser Wert niedriger ist. Dagegen sind die nach dem Januar 1924 angeschafften Waren mit dem tatsächlichen An schaffungspreis, der ja, well auf Goldmark lautend, genau bekannt ist, anznsetzen, jedoch ist es auch hier zulässig, den eventuell niedrigeren Vermögensteuer wert zu nehmen. In der Schlußbilanz per 31. Dezember 1925 hat man die Wahl zwischen Anschaffungspreis und gemeinem Wert. Für letzeren kann man den Betrag einsetzen, der am 31. Dezember 1925 beim Einkauf hätte bezahlt werden müssen. Angenommen, der Anschaffungspreis beträgt 100 Mk., der Einkaufspreis am Stichtage 80 Mk., so wird man letzteren Betrag in der Schlußbilanz aufführen. Es dürfen also Verluste, die nicht realisiert sind, abgezogen werden. Läge der Fall umgekehrt, daß der Anschaffungspreis 80 Mk. und der Einkaufspreis am Stichtage 100 Mk. war, so ist der niedrigere An schaffungspreis einznsetzen, da Wertsteigerungen, solange sie nicht realisiert sind, freigelassen und erst dann besteuert werden sollen, wenn ein realisierter Gewinn vorliegt. Bei der Aufnahme der Warenlagerbestände wird im Falle von Preisrückgängen nicht verlangt, daß die Fakturenpreise für jeden einzelnen Artikel zur Ermittlung des gemeinen Wertes umgerechnet werden, sondern es ist zulässig, daß dem Preisrückgang (jedoch nur bis zum Stichtage) bei der Schlußsumme Rechnung getragen wird, indem man von der Schlußsumme einen dem Preisrückgang ent sprechenden Prozentsatz absetzt. Die Entwertung der Waren in folge Preisrückgangs darf aber nur bis znm Stichtage der Schluß bilanz Berücksichtigung finden; ist z. B. ein weiteres Fallen der Preise seit dem Stichtage bis zur Abgabe der Steuererklärung ein getreten, so muß dies für die Schlußbilanz unbeachtet bleiben, weil hier der gemeine Wert, wie er am 31. Dezember 1925 war, ein zusetzen ist. Aus demselben Grunde bleibt natürlich auch eine nach dem Stichtage eingetretene Preiserhöhung der Waren außer acht. Die zum 31. Dezember 1925 aufgestellte Schlußbilanz bildet nach Kaufmännischer Gepflogenheit gleichzeitig die Anfangsbilanz des neuen Geschäftsjahres. Für diesen neuen Steuerabschnitt be steht für die Waren, welche im Laufe des Jahres 1926 gekauft worden sind, hinsichtlich der Bewertung in der Schlußbilanz per 31. Dezember 1926 das Wahlrecht zwischen Anschaffungspreis und gemeinem Wert. Die am 1. Januar 1926 bereits vorhanden gewesenen Waren dürfen dagegen nicht höher als in der Anfangs bilanz vom 1. Januar 1926 in Ansatz gebracht werden, Ivohl niedriger, wenn am Stichtag der Schlußbilanz etwa die Möglich keit der Eindeckung zu einem niedrigeren Einkaufspreise den Uebergang zu einem niedrigeren gemeinen Werte rechtfertigt. Steuerlich unzulässig ist also, daß ein mit ico Mk. in der Anfangs bilanz bewerteter Teil des Warenlagers mit 140 Mk. in der Schluß bilanz erscheint, denn dadurch würde das steuerbare^ Einkommen des Jahres 1926 gekürzt und es würde ein nichtrealisierter Kon junkturgewinn besteueit werden. Wenn man die Zulässigkeit einer niedrigeren als in der An fangsbilanz (1. Januar 1925) vorgenommenen Bewertung des Waren ansatzes anstreben bzw. beantragen wollte, weil die Preis^e seit dem gesunken sind, so würde man damit, soweit die Ein kommensteuer in Frage kommt, nichts erreichen, denn es würde sich dies durch einen der Wertherabsetzung genau korrespon dierenden Buchgewinn in der Schlußbilanz auswirken. Der als Folge der Wertminderung geschmälerte Gewinn des Jahres 1924 würde jedoch eine rückwirkende steuerliche Erleichterung nicht herbeiführen, weil für das Jahr 1924 keine Veranlagung zur Ein kommensteuer erfolgt ist. Der Erlös für die im Laufe des Steuer jahres 1925 vom Lager verkauften Waren, der vielleicht unter dem Anschaffungspreis oder unter dem in die Anfangsbilanz eingesetzten Werte liegt, prägt sich im letzteren Falle als ein das Einkommen 1925 mindernder Verlust aus; ebenso führen die nicht verkauften, in das andere Jahr übernommenen Waren, weil in der Schlußbilanz niedriger als in der Anfangsbilanz bewertet, infolge der steuer lichen Gewinnermittelung durch Vermögensvergleich zu einem entsprechend geringeren Einkommen für I9 2 5*
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