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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (10. September 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ergebnisse der Kölner Fachlehrertagung
- Autor
- Gruber, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- ArtikelVerbandstag der Juweliere (Schluß) 725
- ArtikelGrundzüge der Theorie der Zugfeder 727
- ArtikelWos ich diesmol uff da Reichstagung erlebte! (III. Teil) 729
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert (Schluß aus Nr. 36) 731
- ArtikelErinnerungen an den Rhein 731
- ArtikelErgebnisse der Kölner Fachlehrertagung 732
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 733
- ArtikelDeutschlands Uhrgläserindustrie 734
- ArtikelBudapester Brief 734
- ArtikelDie Leipziger Herbstmesse 735
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 735
- ArtikelVerschiedenes 737
- ArtikelFirmen-Nachrichten 738
- ArtikelPatentschau 738
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 738
- ArtikelEdelmetallmarkt 738
- ArtikelSchaufenster und Reklame 739
- ArtikelDu liebes Wien (11) 741
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3? DIE UHRMACHERKUNST 733 Ast der tusetzen, j z richtig re Kurse,! len. Bei sicht auf Nichtteil, nit dieser ner Kurse er Ferien- ror Weih- befunden] ilug Hei :he Uhrei n welchen >owie eii des Herni len Bedürf] : nicht Frage g lildung interessai err Direkte Lage wi en, um Nach Mid e Plan wc Vuch würd ielfach nit l vor alle ,11 nicht st, daß mei eines Facl dieses :n Zusami ■blicke er KUNST abgedruckt, und es genügt daher, auf die ein stimmige Entschließung in dieser Sache hinzuweisen: Die Tagung der Uhrmacherfachlehrer zu Köln am 31. Juli kam in der Frage „Ausbildung der Uhrmacher fachlehrer“ zu dem Ergebnis: 1. Für den praktischen Unterricht an Uhrmacherfach klassen kommt nur der gelernte Uhrmacher, wie für den allgemeinbildenden Unterricht (Bürgerkunde, bürgerliches Rechnen, Buchführung, Deutsch) der pädagogisch vor gebildete Lehrer in Betracht. 2. Für den theoretischen Uhrmacher-Fachunterricht (Fachkunde, Fachrechnen, Fachzeichnen) ist mit Rücksicht auf die Besonderheit der Uhrmacherkunst und auf die selbständige Stellung eines solchen Lehrers vor allem der Uhrmachermeister geeignet, wenn er eine natürliche Lehr- begabung besitzt, die Kenntnisse in Theorie der Uhrmacherei und die pädagogische Ausbildung in entsprechenden, wenigstens einjährigen Kursen ergänzt hat. 3. Der Berufsschullehrer ist für diesen Fachunterricht (Fachkunde, Fachrechnen, Fachzeichnen) dann geeignet, wenn er eine mindestens einjährige Lehrzeit durchgemacht! eventuell die Gehilfenprüfung bestanden hat, in fachlicher Theorie vorgebildet ist (nach Monaten dauernde Kurse in Glashütte) und im engsten Anschluß an die Praxis zu arbeiten strebt. Diese Entschließung gibt unter anderem Antwort auf eine Frage, welche im Interesse des Friedens und einer gedeihlichen Zusammenarbeit innerhalb der beiden Fach lehrergruppen von grundlegender Bedeutung ist, auf die „Meister oder Lehrer als Fachlehrer“, die in der nächsten Nummer behandelt werden soll. 1 1 mm mm mimm 11111 minim Bekanntmachungen der Verbandsleitung tM in d em amtlicher lb UHR^ Maßnahmen gegen den Beamtenhandel. In einer Eingabe an den Herrn Preußischen Minister für Handel und Gewerbe war auf die Notwendigkeit hingewiesen, dem Handel durch Beamte für alle Zukunft durch Verbot den Boden zu entziehen. Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat daraufhin unter dem 7. Juli d. J. das Folgende geantwortet: „Wie in Ihrer Eingabe vom 19 Juni d. J. — III. Ka. B 2. 518. 26 — bereits hervorgehoben wird, findet ein Warenhandel preußischer Beamter in Dienstgebäuden und während der Dienstzeit zur Zeit so gut wie nicht mehr statt. Die früher deswegen aus den Kreisen des Handels erhobenen Beschwerden dürften daher praktisch erledigt sein. Ich stimme Ihnen aber darin zu, daß es erwünscht erscheint, auch für die Zukunft das Wiederaufleben eines solchen, in den Verhältnissen der Inflationszeit begründeten Waren handels durch Beamte zu unterbinden. Ich werde mir daher die Herausgabe entsprechender Richtlinien nach wie vor angelegen sein lassen.“ Um den seit langem von uns erstrebten Erlaß des Ver botes betr. Handel der Beamten innerhalb der Diensträume während oder außerhalb der Dienstzeit weiterhin energisch betreiben zu können, bitten wir unsere Mitglieder, uns alle Fälle zu beobachtenden Warenhandels von Beamten un verzüglich unter Angabe möglichst genauer Einzelheiten zuzuleiten. Bestrafter Uhrenpfuscher. Unser Zentralverband hatte wiederholt Gelegenheit, gegen einen Arbeiter Lehmann in Eilenburg wegen Betruges und unlauteren Wettbewerbs vorzugehen. Der Arbeiter gab sich als Uhrmacher aus und reparierte Uhren in völlig unsachgemäßer Weise. Der Leiter der Amtsanwaltschaft Torgau teilt uns nun den Ausgang dieser Strafverfahren mit. Wir veröffentlichen nachstehend das Strafregister dieses Pfuschers. Die Amtsanwaltschaft schreibt uns: „Auf Ihre Eingabe vom 26. April 1926 betr. den Arbeiter Fritz Lehmann in Eilenburg teile ich Ihnen mit, daß Lehmann I. von dem Amtsgericht in Torgau am 19 Mai 1926 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Mk., hilfsweise 10 Tagen Gefängnis (4 D 109/25 Ag. Torgau); a. von dem Amtsgericht in Düben am 15 Dezember 1925 wegen Betrngs zu einer Geldstrafe von 50 Mk., hilfsweise eine Woche Gefängnis; 3 von dem Amtsgericht in Dfibea am 16 Februar 1926 wegen Betrugs zu 30 Mk. Geldstrafe, hilfsweise 3 Tagen Gefängnis (D 36/25 Ag. Düben); 4. von dem Amtsgericht in Eilenburg am 28. Januar 1926 wegen Betrngs zu 50 Mk. Geldstrafe, hilfsweise für je 5 Mk. zu 1 Tag Gefängnis (D 4/26 Ag. Eilenburg); 5- durch Strafbefehl des Amtsgerichts Düben vom 18. De zember 1925 zu 20 Mk. Geldstrafe, hilfsweise für 10 Mk. zu i Tag Haft (C 61/26 Ag. Düben) verurteilt worden ist. gez. Unterschrift“ Wir weisen unsere Mitglieder wiederholt darauf hin, daß in allen ähnlichen Fällen umgehend Bekanntgabe an den Zentralverband in Halle, Mühlweg 19, vonnöten ist. Uhrenausspielungen auf Jahrmärkten usw. ln unseren Verbandsmitteilungen in Nr. 24 der Fachpresse teilten wir bereits mit, daß durch eine Verfügung des preußischen Innenministers der Wert der auf Jahrmärkten usw. auszuspielenden Gegenstände auf 3 bzw. 5 Mk. be grenzt worden sei. Der Einsatz dürfe nicht mehr als 30 bzw. 50 Pf. betragen. Auf unsere neuerliche Eingabe, diesen Ausspielungsbetrieb ganz zu unterbinden, ist uns die Ant wort zugegangen, daß eine Neuregelung der Vorschriften für die Ausspielung geringfügiger Gegenstände auf Jahr märkten, Rummelplätzen usw. erwogen wird. Es wird hierzu bemerkt, daß unser Zentralverband versuchen wird, unter allen Umständen ein grundsätzliches Verbot des Aus- spielens der in § 56 der Gewerbeordnung vom Hausieren ausgeschlossenen Gegenstände zu erreichen. Zwecks Er reichung dieses Verbotes sowie auch der Einfügung der Großuhren (vor allem Wecker) in den Katalog der vom Hausierhandel ausgeschlossenen Gegenstände (§ 56 Gew.- Ordnung) ist die Geschäftsstelle überdies in Zusammenarbeit mit der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels mit dem Reichswirtschaftsministerium in Unterhandlungen eingetreten. Es ist zu erwarten, daß für das ganze Reichs gebiet durch eine Aenderung des Titels III und IV der Gewerbeordnung nunmehr ein Verbot des Feilhaltens und Ausspielens der vom Hausierhandel ausgeschlossenen Gegen stände auf Märkten und im Straßenhandel erfolgt und ebenso die Großuhren ihre Aufnahme in den § 56 der Ge werbeordnung finden. Als „Centra“- Uhren sind ferner neu aufgenommen folgende Fabrikate der Firma Gebrüder Thiel, G. m. b. H., Ruhla in Thüringen. 7 steinige Uhr „Thiela“ in Neusilber-Gehäuse, weiß, No. 7029/7 C, Preis: BA,us; Verkauf: 23 Mk. 15 steinige Uhr „Thiela“ in Silber-Gehäuse, galonniert, No. 7050/800 C. Preis AL,us; Verkauf: 43 Mk. Reich & Golombek, Berlin C 54, Rosenthaler- straße 20/21. Die Firma teilt uns mit, daß das im Neben hause eröffnete Detailgeschäft nicht von ihr betrieben wird, sondern den Bruder ihres Inhabers als Eigentümer hat. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Elnhelttrerbui d) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor
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