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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (22. Januar 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- ArtikelDie Unternehmerverbände im deutschen Edelmetall- und Uhrengewerbe 57
- ArtikelGoethe und die Uhren 59
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr 62
- ArtikelWie Amerikaner Einkäufe zur Reklame benutzen 63
- ArtikelEinladung zur sechsten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 64
- ArtikelDie Freigabe des Radio im besetzten Gebiet 65
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft? (Schluß) 66
- ArtikelDer Ladenhüter! 66
- ArtikelEine zweckmäßige Verbesserung an Weckeruhren 67
- ArtikelDie Entwicklung der Innungsorganisationen im Deutschen Reiche ... 68
- ArtikelUeber den Kampf gegen die Luxussteuer 68
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 69
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 69
- ArtikelVerschiedenes 72
- ArtikelFirmen-Nachrichten 74
- ArtikelEdelmetallmarkt 74
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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72 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4 s= tJhn>s cft loc/a nc>,s Pause in den Zollunterbandlungen mit der Schweiz« Nach einer Agenturmeldung werden die schweize rischen Unterhändler für den Handelsvertrag mit Deutschland Ende dieses Monats aus Berlin nach der Schweiz zurückkehren. Es soll dann bis zur Fortführung der definitiven Verhandlungen eine Pause bis zum Frühjahr eintreten. Von gut unterrichteter Seite wird diese Meldung als zutreffend bezeichnet. Ein neues Gesetz zur Unfersudiung der deut schen Wirtsdiaftsgrundlagen. Dem Reichswirtschaftsrat und dem Relcbsrat ist ein wie folgt bezeichneter Gesetzentwurf^ zur Begutachtung zugegangen: „Entwurf eines Gesetzes über einen Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft.“ Für die Arbeit des Ausschusses sollen die Verordnungen über Auskunftspflicht und Preisprüfungsstellen vom 13. Juni 1923 Anwendung finden. Gegen unrichtige und un vollständige Angaben sind Strafbestimmungen vorgesehen. Fristverlängerung für Einkommen - und Körperschaffssteuervorauszahlung und Voran meldung bis 25« Januar. Das Reichsfinanzministeriutn hat die Scnonfrist für die Voranmeldung und Vorauszahlung zur Ein kommen und Kö'perschaftssteuer, die ursprünglich am 18. Januar ablief, um eine Woche, also bis zum 25 Januar, verlängert. Die schweizerisch - österreidiisdien Zollver handlungen haben ermäßigte Zollsätze füi Uhren gebracht. Für Taschenuhren und Armbanduhren u. dgl. wurden folgende Zölle in österreichischen Goldkronen festgesetzt: Mit Gehäusen aus Platin 10, mit Gehäusen aus Gold 5.60, mit Gehäusen aus Silber, auch ver goldet oder mit vergoldeten oder plattierten Rändern, Bügeln oder Knöpfen 260, andere 1,20; Gehäuse zu Taschenuhren aus Platin 8,50, aus Gold 4,50, aus Silber, auch vergoldet, 1,50, andere 0,30, Uhrwerke zu Taschenuhren u. dgl. 080 Kr. Kündigungen in der Schwarzwülder Uhren industrie. Nachdem in den bestreikten Betrieben die Arbeiter schaft am 14. Januar, vormittags, die Arbeit noch nicht wieder auf genommen hatte und die Arbeitswilligen von den Streikposten an der Aufnahme der Arbeit verhindert wurden, ist in sämtlichen Betrieben der Schwarzwälder Uhrenindustrie und der verwandten Betriebe der Arbeiterschaft unter Einhaltung der tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum 23 Januar gekündigt worden. In Schwenningen trat die Kündigung bereits am Montag, den 18. Jannar, in Kraft. Das Handwerk hat auf den Tisch geschlagen, in der Hauptversammlung des Reichsverbandes des deutschen Hand werks am 12. Januar in Berlin. Der stellvertretende Reichswirtschafts minister Dr. Krohne zog es vor, die Versammlung zu verlassen, ohne daß er die Gründe der Reichsregierung für den Gesetzentwurf ent wickelt hatte. Das macht nichts; besser offene Feindschaft als Freunde die meuchlerische Absichten haben. Der Vertreter, Ministerial rat Dr. Wefeld, Vertreter des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, wohnte der Versammlung weiter bei und erklärte, sein Ministerium würde für die berechtigten Interessen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse stets eintreten. Die Redner des Handwerks, Dr. Mensch (Hannover) und Generalsekretär Herrmann, sagten was ist und was nötig ist. Reichstagsabgeordnete aller bürgerlichen Parteien lehnten den Entwurf einhellig ab. Endlich wurde eine Entschließung einstimmig angenommen, in der der Regierung bescheinigt wird, daß sie infolge ihrer wirtschaftspoliti schen Maßnahmen an der bestehenden Teuerung mitverantwortlich sei. „Der Reichsverband des deutschen Handwerks erklärt zu dem dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat vorgelegten Entwurf eines Ge setzes zur Förderung des Preisabbaues: Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat durch den Beschloß seines Ausschusses vom 25. November 1925 bewiesen, daß er hinsichtlich des Preis abbaues mit der Reichsregiernng bis an die Grerze der Möglichkeit gehen^will. Soll ein Bernfsstand aber hinsichtlich der Preisbildung auf seine Mitglieder einwirken, so darf seiner Organisation nicht die Möglichkeit genommen werden, richtige Kalkulation zu lehren und sie an Beispielen zu erläutern. Auswüchse im öffentlichen und privaten Verdingungswesen, die die Reichsregierung mit ihrem Ent wurf beseitigen will, sind lediglich eine Folge des gesamten Systems. Die von der Reichsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen gegen die Ringbildung werden als vollständig einseitig und praktisch undurchführbar abgelehnt. An der bestehenden Teuerung ist die Reichsregierung infolge ihrer wirtschaftspolitischen Maßnahmen mit verantwortlich. Sie darf die Verantwortung hierfür nicht auf die Wirtschaft oder gar auf einen einzelnen Beiufszweig abwälzen. Der Reichsverband erhebt deshalb namens des gesamten deut schen Handwerks scharfen Protest gegen die im Gesetzentwurf zur Förderung des Preisabbaues enthaltenen Sonderbestimmungen gegen das Handwerk. Der Versuch zu ihrer Durchführung wird lediglich die vorhandenen Gegensätze innerhalb der gesamten Bevölkerung verschärfen, ohne zu irgend welchen praktischen Ergebnissen zu führen, solange an den Grundursachen für die Teuerung nichts geändert wird. Als eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine wirkliche Gesundung der Wirtschaft fordert das Handwerk: Sparsamste Finanz Wirtschaft des Reiches, der Länder und Kommunen, Steuermilderung und Unterlassung jeglicher Stenerüberscbußpolitik, eine gesunde Kreditpolitik, Berücksichtigung der Notlage der Wirtschaft bei allen sozialpolitischen Maßnahmen, Herabsetzung aer Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten, Eisenbahn- und Posttarife.“ Zulässige Zuschläge zum Einkaufspreis. Die Preisprüfungsstelle Berlin hat bisher bezüglich der Zulässigkett von Aufschlägen auf den Einstandspreis (Rechnungsbetrag mit Fracht, Porto, Rollgeld) im allgemeinen folgende Höchstsätze als vertretbar angesehen: beim Großhandel 33 1 /» %. beim Einzelhandel 50 0/„ für Waren, die keine Luxusartikel oder Modewaren sind; bei letzteren wurde ein Aufschlag bis zu 60 0/0 als normal angesehen, für Abzahlungsgeschäfte 20 % mehr als für Kassageschäfte des Einzel handels. — Man beachte das lächerliche Mißverhältnis zwischen den Aufschlägen für Groß- und Kleinhandel. Wildes Universal-Tragstuhl für Hausuhren. D. R. P.a. — Ausland-Patente a. und 2 D. R. G.-M. Nr 929355 und 931568. Es wird uns darüber geschrieben: Mit dem Einmontieren von Werken in die Hausuhrengehäuse hatte man bis jetzt bekannt lich große Mühe, viel Aerger und Zeitverlust. Aber mit dem neuen Tragstuhl ist das Einbauen der Werke in die Gehäuse ein wahres Vergnügen. Der Tragstuhl ist von fachmännischer Seite als überaus einfach, praktisch und zuverlässig anerkannt. Es ist dabei kein Auszirkeln, kein Bohren, kein Sägen, kein Feilen und auch kein extra Spanntragstuhl beim Einbauen der Werke notwendig. Ein Nachgeben des Werkes beim Einbauen ist durch die Sicherheits- schranben mit nur geringer Spannung ausgeschlossen. In 10 Minuten sitzt das Werk zuverlässig und tadellos im Gehäuse und der Schlag wird durch die gleichmäßige Spannung voll und rein. Der Trag stuhl paßt für alle Gehäuse und Werke. Der Ausschnitt des Trag brettes ist für alle Dimensionen der Werke eingestellt. Der Trag stuhl wird mit Tragbrett 1 und 2 geliefert. Tragbrett 1 paßt für Gehäusebreite von 35 bis 41 cm und Tragbrett 2 für Gehäusebreite von 41 bis 47 cm. Die gleichmäßige Spannung des Tragbrettes ist anch nach dem Einbau bequem regulierbar. Bei Ingebrauchnahme wird folgend verfahren: Man messe zuerst die Breite des Gehäuses, dann wird der Tragstuhl nach dieser Breite eingestellt und das Tragbrett eingeschoben. Um nun den Tragstuhl ein wenig spannend in das Gehäuse zu bringen, gebe man noch etwa 3 mm zu. Nun werden die Flügelmuttern gut angezogen, das Werk aufgesetzt und das Zifferblatt nach der Mitte gerichtet. Beim Auf- und Zumachen der Türe werden die Sicherheitsschrauben etwas festgedreht. Dann zeichnet man die Schraubenlöcher und den Rand der Seitenträger genau an und schraubt die Träger fest. Die Sicherheitsschrauben sind nur zum Einbauen notwendig, nachdem werden dieselben stets wieder abgenommen und zur weiteren Montierung verwendet. Der Vertrieb geschieht durch die Grossisten, eventuell direkt von der Firma Leopold Wilde, Karlsruhe, Humboldtstraße 28. Der Preis ist 1,65 Mk. pro Stück frei Karlsruhe. Die Fakturierung In Goldmark wird seitens des Reichswirtschaftsministeiiums bekanntlich bekämpft, weil man im Hinblick auf die Stabilität unserer Währung in dieser Klausel eine zur Preistreiberei geeignete, mit dem Preisabbau nicht vereinbarte Maßnahme erblickt. Es fanden daher Verhandlungen mit zahl reichen Kartellen und Verbänden statt. Das Ministerium hat sich mit einer Klausel einverstanden erklärt, welche wie folgt lautet: „Alle Anstellungen, Berechnungen und Zahlungen erfolgen in Reichs mark oder in Goldmark (eine Goldmark gleich dem Gegenwert von 1:2790 kg Feingold).“ Gegen diese Formulierung hatte das Ministe rium nichts einzuwenden, weil nach §3 des Reichsmünzgesetzes aus 1 kg Feingold 279 Goldstücke zu 10 Mk. zu prägen sind, so daß also das Währungsinteresse gewahrt ist. Es haben daraufhin bereits eine ganze Reihe von Großhandelskartellen ihre Verkaufsbedingungen im Sinne der vorstehenden Formel geändert. Mord und Selbstmord. Zu dieser Notiz wird uns aus Kollegen kreisen geschrieben: „Montag Nachmittag nach 2 Uhr wurde Uhrmacher Carl Sidlin (Ludwigshafen), Inhaber eines Uhrengeschäfts, von einem entlassenen Gehilfen erschossen. Kollege Sidlin versprach ihm, bis in 8 Tagen für Arbeit zu sorgen. Plötzlich schoß er zuerst auf den Geschäftsinhaber, welcher sofort durch Kopf- und Herzschuß zusammenbrach; dann verletzte er die Verkäuferin durch Beinschuß schwer, während der junge Gehilfe durch einen Streifschuß nur
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