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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (29. Januar 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wiener Brief
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- ArtikelDie Unternehmerverbände im deutschen Edelmetall- und ... 75
- ArtikelGoethe und die Uhren (Schluß) 77
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung) 79
- ArtikelWerbt für das Ostergeschäft! 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelSprechsaal 82
- ArtikelWiener Brief 83
- ArtikelSteuerfragen 84
- ArtikelSteuertermine für Februar 84
- Artikel8. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der Deutschen ... 85
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 86
- ArtikelUhren-Weihnacht 90
- ArtikelVerschiedenes 90
- ArtikelFirmen-Nachrichten 91
- ArtikelMesse-Nachrichten 92
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 92
- ArtikelEdelmetallmarkt 92
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 5 Die Budapester Edelsteinhalle, über deren Eröffnung wir seinerzeit berichteten, wächst sich zu einer Konkurrenz der hiesigen Tnwelenbranche im Transithandel mit den Balkaniändern langsam aus Zwar müssen fast sämtliche Waren, die in Budapest verkauft werden, ihren Weg durch Wien nehmen, allein der Zwischengewinn wird durch die Budapester Edelstein- und Bdellmetallhandler ver kleinert.. Das Geschäft mit Polen ist nach wie vor äußerst gering und beschränkt sich in der Hauptsache auf den Schmuggelverkehr mit diesem Lande, da dort noch immer strenge Luxuswareneinfuhr verbote und Devisenausfuhrsperren in Geltung stehen Von pol nischen Kaufleuten werden hier vor allem in Uhren Schweizer Fabrikate gekauft, die in Dollar bezahlt werden, da die Wiener Händler infolge der steten Kursschwankungen der polnischen Währung allzu schlechte Erfahrungen mit dem Zloty gemacht haben. In Uhren wird übrigens in letzter Zeit der Wiener Markt durch reichsdeutsche Erzeugnisse überschwemmt, die wegen, ihrer B lUl ß- keit und präziser Ausführung sehr geschätzt sind und gerne gekauft werden. Im Uhrenhandel sind in letzter Zeit einige unbedeutende Insolvenzen am hiesigen Platze vorgekommen, deren Schadensumme insgesamt kaum ioooco Mk. ausmacht und die fast zur Ganze von inländischen Uhrenfabriken getragen wird. Erstaunlich ist dagegen die Anzahl der neuen Firmen, die in letzter Zeit wie Pilze ans dem Boden wachsen. Man ist verwundert in die beste Inflationszeit ver setzt, denn kaum vergeht eine Woche, in der es nicht drei bis vier Heueintragungen im Handelsregister gibt. Unter diesen neuen Firmen beschäftigt sich der größere Teil mit dem Edelmetallhandel, daneben entstehen prozentmäßig viele Geschäfte, die sich mit dem Verkauf der falschen (französischen) Perlen beschäftigen ur, d auc den Handel in sonstigen falschen Steinen pflegen. Diese Firmen kommen tatsächlich einem Bedürfnis des Publikums entgegen, das die falschen Steine wegen ihrer großen Billigkeit, die sie jedem er schwinglich macht, gerne zu den verschiedenartigsten Zwecken kauft und trägt. Es gibt in Wien keine Tippmamsell, die nicht ihre „Perlenkette“ tragen würde. Sonst herrschen auf dem hiesigen Platz die traurigen Verhält nisse wie vorher, die katastrophale geschäftliche Stagnation in den anderen Branchen, der vor einigen Tagen veröffentlichte Rekord der Arbeitslosenzahl werfen tiefe Schatten auf das Geschäftsleben der Branche. Auch die Zukunftsaussichten sind nicht besonders freudig. Eine Besserung könnte nur dann eintreten, wenn die gegenwärtig in Angriff genommenen Handelsvertragsverhandlungen mit Deutsch land, und insbesondere mit Ungarn, eine Ermäßigung der Zölle für die einheimischen Erzeugnisse bringen werden. Der vor kurzem Unterzeichnete und in einigen Wochen in Kraft tretende Handels vertrag mit der Schweiz ist hier in seinen Einzelheiten noch un bekannt, es steht jedoch außer Frage, daß die Schweiz eine Ermäßi gung der österreichischen Einfuhrzölle für ihre Uhrenerzeugnisse durchgesetzt hat. Dies ist insofern für die Wiener Branche von Vorteil, als sie diese Erzeugnisse von nun an billiger verkaufen können wird, womit eine Belebung in diesem Geschäftszweig, der seit Monaten im inländischen Verkehr völlig stagnierend ist, erhofft werden kann. Diese Ermäßigungen werden selbstverständlich nicht so bedeutend sein, daß sie eine für die ärmeren Schichten der Be völkerung erfolgreiche Konkurrenz mit den inländischen und deutschen Fabrikaten ermöglichen würden. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Auf bringungspf licht und Jahresleistungen Deutschland hat die Last der Verzinsung und Tilgung eines Kapitals von 5 Milliarden Mk. übernehmen müssen. Die Gesamt schuld ist gesichert durch Obligationen, die von der Industrie aus- znstellen waren. Die zur Verzinsung und Tilgung notwendigen Be träge werden von allen gewerblichen und industriellen Betrieben (mit Ausnahme der Landwirtschaft, die dafür die Rentenbank belastung behalten hat) aufgebracht; man bezeichnet dies mit Aufbringungspflicht. Neben der Verzinsung und Tilgung ist noch ein Betrag als Ausgleichs- und Sicherungsfonds vorgesehen, der in Gestalt von Zuschlägen in Höhe von 10 % zur Behebung von etwaigen Fehlbeträgen erhoben wird. Den Betrag, den ein aufbringungspflichtiger Unternehmer jährlich zu entrichten hat, bemißt sich nach einem Kapitalbetrag, der auf Grund, des zur Vermögenssteuer veranlagten Betriebs vermögens festgestellt wird. Für den Begriff des Betriebsvermögens im Sinne des Aufbringungsgesetzes ist das Betriebsvermögen, wie und in welcher Höhe das Finanzamt dies bei der Veranlagung zur Vermögensteuer als solches angesetzt hat, maßgebend. Für die erste Umlegung der Aufbringungspflicht gilt als Stichtag der 31. De zember 1924, den die Veranlagung zur Vermögensteuer 1925 an nimmt. Das aufbringungspflichtige Betriebsvermögen wird auf volle jooo Mk. nach unten abgerundet. Betriebsvermögen bis zum Werte von 20000 Mk. sind von der Aufbringungspflicht befreit. Da die Vermögenstenerveranlagung für 1925 noch nicht zum Abschluß gebracht, andererseits die erste Zinsrate für die Obligationen bald fällig ist, so werden Vorauszahlungen geleistet, nnd^bei Vorauszahlungen wird hinsichtlich der Hohe des Betriebs vermögens die von dem Aufbringungspfhchtigen in der Vermögen Steuererklärung gemachte Angabe zugrunde gelegt. Ueber die Vorauszahlungen wird ein Vorauszahlungsbescheid und bei der endgültigen Festsetzung ein Aufbringungsbescheid erteilt. Gegen ersteren ist die Beschwerde an das Landesfinanzamt, gegen letzteren die Berufung an das Finanzgericht und die Rechts- beschwerde fln den Reichsfinsnzbof zulässig. Die Belastung, die auf Grund des Industriebelastungsgesetzes im vorigen Jahre zunächst auf 17,1 o/ 0 des Vermögens vom 31 De zember 1923 berechnet war, wurde später anf 15.73 /„ ermäßigt. Der Nennbetrag der Industrieobligationen wnrde infolgedessen um 8 0/0 herabgesetzt und ein entsprechender Aufdrnck auf die Obligationen von Amts wegen gemacht. In diesem Jahre ist der Belastungs-Verteilungsschlüssel, nach dem die zur Verzinsung der Industrieobligationen anfzubringenden Beträge zu berechnen sind, auf 13 64 0/0 des auf b rin gungsp Gichtigen Betriebsvermögens festgesetzt worden. Hiervon sind für das Reparationsjahr 1926 2 5 „ -1-025 = 2,750/0 als Zinsen usw. zu entrichten. Die Einzelobligationen waren im ersten Jahre (1925) unver zinslich, im zweiten Jahre (1926) sind sie mit 2V2 %. > m 5 °/ zu verzinsen. Im vierten und in den folgenden Jahren bleibt die Verzinsung zwar 50/0, doch tritt 1 o/ 0 für Tilgung hinzu. Im laufenden Jahre ergibt sich als Belastung des aufbringungs- pflichtigen Betriebsvermögens 3*75 vom Tausend, nämlich die obigen 2,75 % von *3 6 4 % des Betriebsvermögens gleich 3,75 vom Tausend des Betriebsvermögens. Die Vorauszahlungen sind in zwei gleichen Teil beträgen zu leisten, und zwar am 15. Februar und am 1. Juni 1926. Es besteht eineSchonfrist von einer Woche, dagegen darf das Finanzamt mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der schnellen Beitreibung keine Stundung gewähren. Die Voraus zahlungsbescheide werden in diesen Tagen zugestellt. Wie in meinem Aufsatz „Geschäftsunkosten bei der Er mittelung des steuerbaren Einkommens“ angegeben, können die nach dem Aufbringungsgesetz zu entrichtenden Jahresleistungen als Geschäftsunkosten abgezogen werden. In die Bilanz kann der kapitalisierte Betrag aber nicht aufgenommen werden, weil die Anf bringungspflicht eine Kapitalbelastung nicht darstellt, oder viel leicht treffender ansgedrückt, nicht darstellen soll (s. auch meine Ausführungen unter „Uhrengeschäfte und Industriebelastung" auf S. 77 v. J.). Steuertermine für Februar 5. Febr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 2t. bis 31. Januar. Einreichung der Bescheinigung über die Steuerabzüge im Januar. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Nachweisung über die Höhe der Steuerabzüge im Januar. IO. Febr.: Voranmeldung und Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer (1 %) der Monatszahler für den Monat Januar. Schonfrist eine Woche. „ Voranmeldung und Vorauszahlung auf die Luxussteuer (7V2 %) der Monatszahler für Januar, eventuell Fehlmeldung. Schonfrist eine Woche. „ Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht mehr monatlich, nur noch vierteljährlich, 15. Febr.: Vorauszahlung auf die preußische Gewerbesteuer nach dem Ertrage (s. S. 878/79 v. J ). „ Zahlung der Vermögenssteuerrate mit einem Viertel des Jahresbetrages. Schonfrist eine Woche. „ Vorauszahlung auf Grnnd der Aufbringungs pflicht Schonfrist eine Woche. Siehe heutige Nummer „Aufbringungspflicht und Jahresleistungen“. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom I. bis 10 Februar. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Schonfrist eine Woche. Wenn der Betrag unter 10 Mk. ist, kann Ab führung Anfang März erfolgen. 25. Febr. : Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom II. bis 20. Februar. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Schonfrist eine Woche. 28. Febr. : Ablauf der Frist für die Altbesitzer von Reichs anleihen zur Geltendmachung ihrer Rechte. (Siehe S. 935 v. J. „Aufwertungsmöglichkeiten bei Anleihen“.) Dr. H.
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