Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (11. Februar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszug aus dem Geschäftsbericht des Zentralverbandes der dem Hauptausschuß am 4. Februar 1927 erstattet wurde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- ArtikelListe der Fabrikanten und Grossisten, die eine Erklärung ... 89
- ArtikelInnungen und Berufsschulen 91
- ArtikelAuszug aus dem Geschäftsbericht des Zentralverbandes der dem ... 93
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 96
- ArtikelWarum nicht einfach der Konkurrenz den Garaus machen? 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 98
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Jahre 1926 98
- ArtikelSprechsaal 99
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 100
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 100
- ArtikelVon der "Präzision" 104
- ArtikelVerschiedenes 104
- ArtikelFirmen-Nachrichten 104
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 104
- ArtikelEdelmetallmarkt 104
- ArtikelDu liebes Wien (30) 105
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr - 7 DIE UHki».* XHEftKÜNST 96 Sportgeschäfte nehmen wir deshalb im Interesse unseres Gewerbestandes entsprechend Stellung. MiUdem Reichswirtschaftsministerium sind wir wegen der Frage der Belieferung von Warenhäusern in einen Konflikt geraten. Das Reichswirtschaftsministerium wollte durchaus in unserer Informationsliste eine Sperre im Sinne der Kartellverordnung erblicken und setzte sich mit einer Hartnäckigkeit für die Warenhäuser ein, die uns schließlich doch zu weit ging, so daß wir uns genötigt sahen, durch die Gruppe derFachverbände im Reichsverband des deutschen Handwerks eine entsprechende Gegenaktion zu veranstalten. Wir haben den ganzen Schriftwechsel mit dem Reichswirt schaftsministerium dem Reichsverband übergeben, um dort eine Drucklegung dieser Auseinandersetzung zu veranlassen Die Denkschrift liegt auch jetzt vor. Sie wurde zur Kenntnisnahme dem Reichswirtschaftsministerium zugestellt. Ferner wurden sämtliche Reichstagsabgeordneten und die bürgerlichen Parteien mit der Denkschrift beliefert. Ebenso erhielten die kompetenten Mitglieder des Reichsrates, des Reichswirtschaftsrates und sämtliche Mitgliedskörperschaften des Reichsverbandes des deutschen Handwerks die Denk schrift. Die Wirkung der Drucksache wird hoffentlich die sein, daß wir hierdurch eine entsprechende Erleichterung der Sachlage erfahren. In den Steuerfragen, die ja zum großen Teil noch im Flusse sind, wurden ebenfalls von uns alle nötigen Schritte zur Wahrung unserer Interessen unternommen. Die in Köln vorgelegten Anträge, die sich mit dem richtigen Verhältnis der Gewerbekapitalsteuer zur Umsatzfähigkeit des Warenlagers oder mit der Ausdehnung der Gewerbe steuer auf die freien Berufe, z. B. die Aerzte, Anwälte usw. befassen, sowie die Abschwächung der Steuerlasten, be sonders der Gemeindesteuern, sind durch entsprechende Eingaben und Beeinflussung der anderen großen Fachorgani sationen bearbeitet worden. Es ist ersichtlich, daß auch hier von heute auf morgen kein Erfolg eintreten kann, vielmehr bedarf es immerwährender Nacharbeit, um ein Ein gehen der zuständigen Stelle auf unsere berechtigten Forderungen zu veranlassen. In einem unserer letzten Rundschreiben haben wir unsere Vereinigungen ersucht, uns die bisher vorliegenden Ergebnisse derEinschätzungen der Finanzämter hinsichtlich der Frage der Durch schnittsgewinnsätze, zukommen zu lassen. Wir können ja von un f erem Zentralverband aus nicht einheitliche Gewinn sätze für das ganze Reichsgebiet festlegen, da die örtlichen Verhältnisse zu verschieden sind und auch die besonderen Einzelheiten in jedem Geschäftsbetrieb berücksichtigt werden müssen. Die Finanzämter sollen Durchschnittssätze für ihren Bezirk im Einvernehmen mit den Vertretern der be treffenden Gewerbezweige feststellen. Wir wollen nun den hierfür zu ernennenden Sachverständigen bzw. unseren Ver einigungen Anhaltspunkte geben, die ihnen bei ihren Ver handlungen zugute kommen. Nach unseren bisherigen Er fahrungen werden dabei verschiedene Gruppen für kleine, mittlere und größere Geschäfte gebildet. Weicht der ent sprechende Durchschnittssatz von dem deklarierten Ein kommen ab und ist er höher als dieses, so wird ersterer der Veranlagung zugrunde gelegt. Von dem Reichs finanzminister sind keineswegs generelle Gewinnsätze fest gelegt worden. Diese sollen vielmehr, wie auf Grund einer kürzlichen Besprechung im Reichswirtschaftsministerium zugesagt wurde, im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Gewerbetreibenden örtlich geregelt werden. Wir haben bisher immer unseren Vereinigungen geraten, daß die örtlichen Vertreter unseres Gewerbestandes unter Bildung mehrerer Gruppen entsprechend der Höhe des Um satzes sich bemühen sollen, die am wahrscheinlichsten zu treffenden Gewinnsätze den Finanzämtern mitzuteilen. Als Anhaltspunkt empfehlen wir hier, sich den Richtlinien des Landesausschusses des sächsischen Handwerks anzupassen der folgende Durchschnittsgewinnsätze am Umsatz für nicht buchführende Uhrmacher als in Frage kommend be zeichnet hat: Klasse A: Heimarbeiter ohne Handelsgeschäft und Gehilfen, auch für andere Geschäfte mit tätig, 45 bis 50 %. Klasse'B: Kleinere Verkaufsgeschäfte und Repara turen, Meister arbeitet allein, 30 bis 35 °/ 0 . Klasse C: Mittlere Verkaufsgeschäfte mit Reparaturen, einem Gehilfen oder zwei Lehrlingen, Meister arbeitet mit* 25 bis 30 °/ 0 . Klasse D: Größere Handelsgeschäfte mit mehreren Gehilfen und Verkäuferinnen, 14 bis 16 °/ 0 . Voraussichtlich wird in den nächsten Tagen ein Erlaß des Reichsfinanzministeriums veröffentlicht werden, der unter anderem die Bestimmungen über die Einkommensteuer veranlagung der nicht buchführenden Gewerbetreibenden ent hält. Die Fassung dieser Bestimmungen kommt den Wün schen des Handwerks weitestgehend entgegen. Zu bemerken ist, daß in diesen Bestimmungen auch die Richtlinien für die Anerkennung einer einfachen kleingewerblichen Buch führung durch die Finanzämter vorläufig Aufnahme finden sollen. Es ist beabsichtigt, über den Erlaß endgültiger Richtlinien zu verhandeln, wenn ausreichendes Material über die damit gemachten Erfahrungen vorliegt. Wir haben ja auch in einem unserer früheren Rundschreiben (Nr. 106) verschiedene andere Ergebnisse als Material unseren Ver einigungen bekanntgegeben. Es sind uns inzwischen sehr wenig weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit vorgelegt worden, so daß wir nur schwer das gewünschte Material den zu ernennenden Sachverständigen übergeben können. Soll also hier ersprießliche Arbeit geleistet werden, so müssen unsere Vereinigungen unbedingt uns den bisherigen Stand der Einschätzungen der nicht buchführenden Kollegen seitens der Finanzämter mitteilen, damit wir dieses Material entsprechend zusammenstellen und durch Uebergabe an die Innungen bzw. Sachverständigen mit Nutzen verwerten können. Ein Mißverständnis ist durch die Ausführungen des Referenten auf der Reichstagung in Köln bei einzelnen unserer Mitgliedsorganisationen entstanden. Es handelt sich hier um die Lockerung der Wohnungszwangs wirtschaft, deren Behandlung ja schon in Breslau von der Reichstagung mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es Sache der Mieter- bzw. Vermieterorganisationen sei, sich für oder gegen die Wohnungszwangswirtschaft auszusprechen. Wir haben ja auch durch eine entsprechende Erklärung darauf hingewiesen, daß in Köln lediglich zum Ausdruck kommen sollte, daß sich die deutschen Uhrmacher grund sätzlich gegen das System einer Zwangswirtschaft aussprechen. Es ist jedoch nicht Sache unseres Verbandes, ausgerechnet nun für oder gegen die Wohnungszwangswirtschaft Stellung zu nehmen. In dieser Frage ist von uns nur insofern etwas geleistet worden, als wir unsere Vereinigungen aufgefordert haben, uns die Fälle bekanntzugeben, wo infolge der Locke rungsverordnung vom November 1926 eine ungerechte Be nachteiligung des Mieters entsteht. Wir geben solche Fälle, bei denen also eine völlig ungerechte Kündigung oder eine übertriebene Mietserhöhung vorliegt, lediglich als Material der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels weiter, welches dieses entsprechend verwerten will. Die von uns angenommene Standardliste für Be stecke, welche ja nun eine Grundlage für die Stempelung der Alpakabestecke schaffen soll, ist auch vom Juwelier verband anerkannt worden. Ebenso erkennt die Besteck fabrikation selbst diese Stempelung als verbindlich an. In solchen Fällen, wo also Zweifel besteht, ob das in Frage kommende Besteck auch die nötige Silberauflage aufweist, ist der in Frage kommende Löffel usw. an uns einzuschicken
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder