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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (7. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Die Farbe der Theorie und des Bureaus"
- Autor
- Schmaltz, H. G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie war das Weihnachtsgeschäft?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- ArtikelPersönlichkeit 15
- Artikel"Die Farbe der Theorie und des Bureaus" 16
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft? 17
- ArtikelFeinarbeit und Phantasie 20
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 21
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 22
- ArtikelSteuertermine für Januar 1927 22
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Monat November 23
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 23
- ArtikelVerschiedenes 24
- ArtikelFirmen-Nachrichten 24
- ArtikelEdelmetallmarkt 24
- ArtikelDu liebes Wien (27) 25
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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tfr. 2 öife UHRMACHERKÜNST 17 ist aber so absurd und seine Auswirkungen sind so be trübend, daß auch die Allgemeinheit ein Interesse daran nehmen muß. Verständlich war die Vorgeschichte. Für ältere An gestellte in Industrie, Handel und Gewerbe wurde bei der Abwärtstendenz der Wirtschaftslage Abbau befürchtet. An gestelltengewerkschaften mußten sich rührig zeigen, um Mitgliederbestände zu erhalten und zu mehren, da Gehalts- bewegungen stagnierten. Befürchtung Beteiligter und Tendenz Strebsamer diente der Regierung als Basis für die Idee, ältere Angestellte vor der normal-gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit zu schützen. Weniger verständlich war das Werden des Gesetzes. Anstatt sorgsam Bausteine zusammenzutragen, Theorie und und Bureau mit Erfahrung zu verschwistern, Gedanken reifen zu lassen, würfelte man Ideen und Einzelfälle bunt durcheinander, vermied es, jede praktische Anwendungs möglichkeit zu bedenken und warf in aller Hast ein Gesetzes produkt auf den Markt der Praxis. Kein Wunder, daß dieses einer noimal-embryonalen Entwicklung durchaus entbehrende Gesetzeskind, das man am 9 Juli 1926 „Gesetz über die Fristen für die Kündigungen von Angestellten“ taufte, den Beteiligten völlig unverständlich blieb und sie mit Preisrätseln über schüttete, um die Lösungen dafür vielleicht erst durch ein noch zu erwartendes Zusatzgesetz zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Für streitende Parteien bedeutet von vornherein jedes Gesetz eine Fundgrube an Ausdeutungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz sich aber obendrein von Anfang bis zu Ende aus einem Netz von zwischen den Zeilen stehenden unbeantworteten Fragen zusammensetzt, so steigert sich die Ausdeutungsmöglichkeit naturgemäß zur Ausdeutungs fantasie. Zum Ueberfluß handelt es sich auch noch um ein Ge setz, das infolge seiner Art in den Brennpunkt der Ge schehnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerückt wurde. Es liegt in der Natur der Sache, daß in solchen Fällen an sich schon mit besonders scharfen Waffen um die Auslegung des Gesetzes gekämpft wird. Bei uferlosen Möglichkeiten der Ausdeutung kämpft man dann aber bis zur Abfuhr. So ist denn auch eine Flut von Prozessen auf Grund dieses Angestelltenschutzgesetzes hereingebrochen. Die Ge werbe- und Kaufmannsgerichte sind mit Klagen über schwemmt und wissen beim besten Willen nicht, wie sie entscheiden sollen. Der Zwang gesetzlicher Autorität steht aber hinter ihnen, treibt sie an, preßt sie zu Urteilen, die — Gesetz ist Gesetz! — dem Volke das Recht, das Rechte übermitteln sollen. Sollen! Um das nun zu finden, quält sich der Richter mit diesem trostlosen Gesetzesinhalt ab, sucht die Ideen, die er im Gesetz selbst nicht finden kann, hinter den Kulissen. So operiert er, um sich aus der Affäre zu ziehen und weil solche Ideen modern sind mit dem sozialen Gedanken des Gesetzes, will zugunsten des An gestellten die weitestgehende Auslegung zugestehen und gelangt dabei oft zu Ergebnissen, denen die „Farbe der Theorie und des Bureaus“ nur allzu dick aufgelegt ist. Er vergißt dabei freilich als eifriger Auslegupgskünstler zu leicht, daß Sondergeselze wie das Angestelltenschutzgesetz nach allgemeinen Grundsätzen nicht weit, sondern eng aus zulegen sind. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Ueberwiegend haben bisher nur die unteren Instanzen — die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte — ihre Urteile ge fällt; die Entscheidungen höherer Instanzen liegen nur in ganz seltenen Fällen vor. Hoffnung besteht daher, daß diese bei sorgfältiger Ueberprüfung das bisherige Gesamt bild gerichtlicher Erkenntnisse ändern werden, was freilich den Vorwurf schlechter Gesetzesmacherei in keiner Weise beseitigen würde. Ein Hamburger Arbeitgeberverband stellte kürzlich fest, daß in 49 Betrieben insgesamt 1067 Angestellte den Schutz des Gesetzes genießen; das wären 40,7 °/ 0 der Gesamtzahl der Angestellten dieser Betriebe. Von diesen 1067 An gestellten stand allein 626 Angestellten eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Grund des Gesetzes zu. In einzelnen der Betriebe genießen sogar 70 — 77 °/ 0 aller Angestellten den Schutz des Gesetzes. Das sind Zahlen Wirkungen, die dem Gesetzgeber zu denken geben müssen. Ein so weittragendes, unvoll kommenes Gesetz zu schaffen, das der Rechtssicherheit im Enderfolge durchaus entgegenwirkt, ist an sich schon etwas Unerhörtes. Wenn aber obendrein der Arbeitsfrieden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpartei dadurch ge fährdet werden muß — und das ist eine Naturnotwendig keit — so liegt darin Unverantwortliches. Schädlich kann es daher nicht sein, wenn der Gesetz geber sich Bismarcks Wort auch heute einmal wieder vor Augen hält: „daß Gesetze von Hause aus die Farbe der Theorie und des Bureaus nur dann nicht haben, wenn einiger maßen Erfahrung im praktischen Leben bei dem, der sie macht, damit verbunden ist“. iiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiimiiiiiiiiiiMiiMiimiiimmiiiMimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimimiiiiiiiiiiMiiiiii Wfo MWMt Atrf fl? Geschäftsergebnisse als Vergleichsmaßstab W enn der einzelne Kollege jetzt rückschauend das Er gebnis des Weihnachtsgeschäftes betrachtet — und hoffentlich recht zufrieden damit ist —, so wird ihn bald die Frage lebhaft interessieren: „Wie war das Geschäft bei meinen Kollegen?“ Nicht aus Neugier legt er sich diese Frage vor, sondern um das Ergebnis seines eigenen Geschäftes richtig werten zu können. Die beste Statistik ist ohne Vergleichsmaßstab wenig wert. Was nützt es — so erfreulich die Tatsache an und für sich ist — dem einzelnen Kollegen, wenn seine Statistik ergibt, daß das Weihnachtsgeschäft 1926 um 30 °/ 0 besser war als 1925. Er weiß nicht, ist die Steigerung auf seine geschäftliche Tüchtigkeit, auf seine Reklamen usw. zurück zuführen oder auf die allgemeine Konjunktur. Wir haben uns deshalb an eine sehr große Zahl von erfolgreichen Kollegen in großen und kleinen Städten in allen Landesteilen gewandt mit der Bitte, uns einen Bericht über das diesjährige Weihnachtsgeschäft, verglichen mit dem vorjährigen, zu geben. Weiter haben wir gebeten um Angabe der Waren, die besonders gut gingen und der jenigen, deren Absatz schlecht war. Drittens baten wir um Angaben über die Weihnachtsreklame. Dankenswerter weise sind eine große Zahl Kollegen unserer Bitte gefolgt. Einen Teil der Antworten veröffentlichen wir heute, eine weitere Anzahl folgt in der nächsten Nummer. Die prozentuale Besserung des Geschäftsergebnisses des Weihnachtsgeschäftes 1926 gegen 1925 ist innerhalb der heute veröffentlichten Antworten sehr verschieden, sie schwankt zwischen 10 und über 100 °/ 0 ; der Durchschnitt beträgt 47°/ 0 . Wenig einheitlich sind die Angaben über die schlecht und die besonders gut gehenden Warengruppen. Nur so- ■
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