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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (26. August 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- ArtikelDer Zugabenschädling XII
- ArtikelEtwas über Armbanduhrenöle, ihre Eignung und ihre Verwendung 616
- ArtikelKunstgeschichte der Uhr 620
- ArtikelDas Pendel (6. Fortsetzung) 622
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 625
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 627
- ArtikelVerschiedenes 628
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 631
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 632
- ArtikelEdelmetallmarkt 632
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 35 DIE UH&MACHERKUNST da ein internationaler Verband sicherlich für alle ihm anoe- schlossenen Unterverbande von außerordentlicher Wichtioke.t ist In erster Lime wird es sich darum handeln, Mittel und Wene Z u suchen den unlauteren Wettbewerb wirksam zu be kämpfen. Zu dieser Bekämpfung gehört vor allem, Fabrikanten und Grossisten, welche unlautere Elemente beliefern au* findig zu machen und entsprechende Abwehrmaßnahmen' audi gegen sie zu treffen. Ein grobes Übel sind sodann vor allem die Uhrenversand Beschatte, welche sich meistens dem Publikum gegenüber als Fabrikanten ausgeben und mehr oder weniger versteck! dem Selben die Überzeugung beizubringen sudien, daß es sich um Ware ab Fabrik" handle, die besonders vorteilhaft seT wahrend es sich meist um Produkte von geringster Qualität handelt. Da das Publikum im allgemeinen sich immer und immer wieder betrugen laßt, wird die Frage zu studieren sein auf welche Weise die Öffentlichkeit am besten darüber aufgeklart ^ nn ’ . a& .?ü e absoluter Vertrauensartikel ist und daß die gute Uhr nur beim guten Uhrmacher gekauft werden kann. y Als weiterer Programmpunkt ist vorgesehen die wichtige Frage der Einstellung des Uhrmachers zum Fabrikanten und Grossisten im allgemeinen, zum Markenuhrenheferanten im be sonderen. Auf diesem Gebiete wird der Grundsaß vorangestellt werden müssen daß vor ollem ein intensives Zusammenarbeiten f 1 er rechtlich denkenden Produzenten und Konsumenten im Interesse beider Teile hegt, und es wird hier die Frage zu lösen sein, in welcher Weise diese Zusammenarbeit gegenseitig unter ste und wie die Frucht von der Spreu geschieden werden kann Daneben wird eine Aussprache auf internationaler Basis überall die großen und kleinen Sorgen, welche die verschiedenen verbände und deren Mitglieder drucken, sicherlich lür alle Teile viele nußhehe Anregungen bringen. Erfahrungen, welche hüben und drüben gemacht worden sind, können ausgetauscht und mißlich verwendet werden. Nicht zuleßt wird ein fester inter nationaler Zusammenschluß auf allen Gebieten dazu beitragen zur Stabilisierung des Weltfriedens. (VI 3 419)’ Zentralverband Schweizerischer Uhrmadier Der Präsident: Der Sekretär: 629 zeSge^kan°n ,St ’ ^ Dankbarkeil > s ’<* durch die Tat bei Für die deutsche Landwirtschaft: Brandes Für die deutsche Industrie: Duisberg Für den deutschen Einzelhandel: Grün fei d Für das deutsche Handwerk: H. Plate Für den deutschen Groß- und Überseehandel: Rave ne das deutsche Bank- und Bankiergewerbe- Riefcer Für die deu sehe Schiffahrt: Graf Rödern 6 Für die deutschen Privatversicherungen: Schäfer. Errichtung einer Installationszentrale in Berlin zur^Äbsak* äs srtsS Elektrobedarfs bezweckt. Vertreter der InstallatiVinc-ro * i lane"" ff den Haushaltungen vorsprechen und für An- 9 5 P ’ A e '/u Und Koc bapparafe, Beleuchtungskörper usw werben Dane r hn^f fb V n9Un l ^ K S pita,s in Form eines Ä“ Srtcn Fitilf V r e u n ^ . der Reichsverband des Beleuchiungs - und Elekfro-Großhandels und die Elektro-Großhandler und -Exporteur- Vereinigung Die Verteilung der Aultrage erfolgt nach e nem KnnH en a 5 r m . a ?i die an 9eschlossenen Installateure Den (, <und ^ n , werden Teilzahlungen Qestaftet, während die Bezahlung folgt D.eTrfsf die Be n a " die ,nstal 'ationszentrale er- g , Die , lustallateure verpflichten sich, das benötigte Material IVHn h m P angeschl °ssenen Großhandelsfirmen zu kaufen Man erhofft durch dieses Vorgehen eine Steigerung des Ab- saßes im Elektrogewerbe. (VI 1 '425) ß|-f Max Türler. Dr. lt. Staehelin. Aufforderung zur Beteiligung an der 51. Chronometer-Wett bewerb-Prüfung. Die 51. Wettbewerb-Prüfung lür Chronometer jwrd vom November 1927 bis März 1928 in Abteilung IV der Peulschen Seewarte abgehalten werden. Leßter Zeitpunkt für oie Cmheterung der Instrumente ist der 1. November 1927 vor- ^nn 9S L, L Instr umente. die später eingeliefert werden, können nicht mehr zugelassen werden. Für den Fall, daß die n beteiligten Chronometermacher es wünschen sollte, Knn a D n U l sche ^> eew aHe vor, wie in früheren Jahren vor 22™ dcr Prafung m Abteilung IV der Deutschen Seewarte 9 -i Un ^ em Vorsiß des Präsidenten stattfinden zu Kissen, zu der auch die Sachverständigen der Deutschen See- Sl aUf9e I° rdert werden - Anträge betreffs Abhaltung der sinH Lm r r J ü i r Tagesordnung vorzuschlagenden Punkte DpII c° 9 i an die Deut sche Seewarte zu richten. Die mrht in^ f war te macht jedoch darauf aufmerksam, daß sie meterm Lage . j den Herren Sachverständigen und Chrono- Z eilni Ä rn Reisekosten und Tagegelder zu gewähren. Als vSnpih J kung ,5t der F November, vormittags 11 Uhr, vorgesehen worden. (VI j 43p} präsi?e!lt d ?n b H r ?-"ß ank - £ m „ 2 - ° k, ober 1927 begeht unser Reichs”- burtstan A Feldma rschall von Hindenburg seinen 80. Ge- deutsrhpn vii Tage wird >bm eine Gabe des gesamten liehen WnnYS, uberreidit werden. Sie ist seinem ausdrück- binterbliphnn'?^ 60 . pr ^ E nd fur Kriegsbeschädigte und Kriegs sondern sirtl b ^ s,imrr, t- Er, der me an sich selbst gedadit hat, Valeria n aic Un 1 n eme 9anze Kraft immer in den Dienst des einem Gp<irho U i s * e ** ea gewohnt gewesen ist, hat gebeten, von u nd VerehmnM an . , lhn selbst abzusehen. Allen, die in Liebe liegen rimYt ZU aufblicken, wird es troßdem am Herzen das zu eine P ers önliche Gabe ihre Dankbarkeit für alles Tagen newpÜ 60, V < as dem de utschen Volke in seinen schweren ^de noch bedeutet 11 " ^ 5eme selbstlose PHictiterfülIuna auch erwoaen d ih^f m i ieJa w heraus wird seit längerer Zeit der Gedanke Schlachten dem Verteidiger der Heimat, der in siegreidien wahrt hat em q* d 5 U !. s . e Vaterland vor feindlidiem Einfall be sten Famiiionk deutscher Erde, nämlich den alten Hindenburg- Oetegen vnn ci-i 1 ! 111 Gesdienk zu machen. Dieser, nicht weit Teil soll all»! c u e seiner Siege, soll erworben werden. Ein «fein Feldmark 11 m 0 zur Siedlung überlassen, der andere Wcr den. selbst und seinen Nadikommen übergeben h^ben, ist^dfAp°*5i a *f n * d ' e unter dem Feldmarsdiall gefochten ^'rtsdiaftAvork j anke ausgegangen. Die Unterzeichneten ande nehmen ihn freudig auf. Eine öffentliche MACHFRKHNST 91 ^*! Zwangsinnungen. In Nr. 30 der UHR- MAGHtRKUNST auf Seite 540 gaben wir bereits den Ausqano des Gerichtsverfahrens bekannt, das ein Hamburger Ingcnieu? wegen Verweigerung der Zugehör.gkeitspflicht zur Zwangsinnung angestrengt hatte. Bekanntlich behauptete der Ingenieur daß alle Zwangsmnungen verfassungsw idng seien. Das Hamburqische S5fe r Y e H W 1'ehnte die Ansprüdie des Ingenieurs ihrem vollen Umfange nach und auf dessen Kosten ab. Aus der um fangreichen Begründung sei folgendes angeführt- „nH F De ^ Arilkel J 59d er Reidisverfassung handelt von der Wahrung und Forderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und der Vereinigung zu diesem Zwecke. Zwangsinnungen sind Körper schaften des öffentlichen Reddes, der gewisse Personen kraft ihres Berufes ohne weiteres angehoren, ähnlich gewissen Organi sationen auf dem Gebiete der Sozialversicherung. Artikel 159 der Reichsverfassung behandelt den freiwilligen Zusammenschluß - ob auch den unfreiwilligen, ist umstritten -, insofern ist also eine Zwangsinnung keine Vereinigung im Sinne des Artikels 159 RV. Weiterhin liegen aber die Aufgaben der Zwangsinnungen, wie der Innungen überhaupt, soweit sie ihnen vom Geseß übertragen sind, keineswegs auf dem Gebiete der Wahrung und Förderunq der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, sondern auf anderen im Geseß einzeln genannten Gebieten. Den Innungen ist nur nicht das Recht beigelegt, auch den sogenannten Wirtschaftskampf in den Kreis ihrer Aufgaben zu ziehen. Daraus ergibt sich, daß das Zwangsinnungswesen keineswegs durch Artikel 159 RV. be seitigt worden ist. Es kann höchstens die Frage aufgeworfen werden, wie weit die Betätigung der Innungen auf dem Gebiete des Wirtschaftskampfes durch Artikel 159 RV. berührt wird So weit ersichtlich, ist auch bisher von keiner Seite der Fortbestand der Zwangsinnungen bestritten worden. W A US deril HHeil geht hervor, daß die Zwangsinnungen nicht im Widerspruch mit der Reichsverfassung stehen und daß auch andererseits von einem Verbot hinsichtlich der Betätigung der Innungen zu Fragen, die auf dem Gebiet der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen liegen keine Rede sein kann. (v’i 1 428) Geseßlicher Schuß für Markenartikel. Die Bemühungen der Markenartikelfabrikanten nach einem weitergehenden Preisschuß ihrer Artikel, sei es durdi die Rechtsprechung, sei es durch eine Geseßesnovelle, sind größtenteils nicht auf Beifall gestoßen. Im allgemeinen hält man einen solchen Schuß für technisch kaum ausführbar, und die Rechtsprechung ist den Vorstellungen der Markenfabrikanten nur insoweit gefolgt, als sie eine Unter- lassungs- und Schadenersaßpflicht statuierte für den Fall, daß in der Kette Fabrikant - Grossist - Detaillist einer der Kontrahenten durch die Verschleuderung gegen seine Vertragspflicht verstieß. Die Reichsregierung hat sich zur Schaffung einer Geseßesnovelle nicht veranlaßt gesehen, auch die große Oeffentlichkeit war jenen Bestrebungen abhold. Nunmehr haben Reichstagsabgeord nete von der Bayerischen Volkspartei im Reichstag den Antrag eingebracht, ein Quahtätsmarkenschußgeseß zu schaffen (Reichs tagsdrucksache W. 3411). Danach soll als Qualitätsmarke nur eine solche gelten, für die nach Festigkeit, Reinheit des Gehalts
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