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Form + Zweck
- Bandzählung
- 17.1985,5
- Erscheinungsdatum
- 1985
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Form und Zweck 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id416501729-198500509
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id416501729-19850050
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-416501729-19850050
- Sammlungen
- Zeitgenössische Kunst
- Form und Zweck - Fachzeitschrift für Industrielle Formgestaltung in der DDR
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fallstudie: Küche und Bad
- Untertitel
- Rehabilitation
- Autor
- Blassy, Krista
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftForm + Zweck
- BandBand 17.1985,5 -
- DeckelDeckel -
- ArtikelInhaltsangaben russisch, englisch, französich, Impressum -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelVereinbarung zwischen dem AIF und dem IPD (ČSSR) 2
- Artikel100 beste Plakate 2
- ArtikelICOGRADA-Kongreß 2
- ArtikelHanoi: Begriffsbestimmung 2
- Artikelsuche nach gestalt unserer dinge: Designausstellung Clauss ... 2
- ArtikelDesign in Lettland 3
- ArtikelBerichtigung 3
- ArtikelRehabilitation 4
- ArtikelUmdenken 5
- ArtikelFormgestaltung für Rehabilitation (Gespräch) 9
- ArtikelSelbständigkeit als Ziel (Gespräch) 12
- ArtikelTechnische Hilfen 15
- ArtikelAktivitäten 18
- ArtikelKommunale Integration 20
- ArtikelBekleidung für behinderte Kinder 26
- ArtikelLegespiele 28
- ArtikelSpielobjekte 30
- ArtikelFallstudie: Küche und Bad 32
- ArtikelRehabilitationsaufgaben in der Ausbildung 38
- ArtikelTelefonieren 39
- ArtikelTherapiehilfen 41
- ArtikelSandkastenmaltisch 43
- ArtikelFußsack für Rollstuhlfahrer 43
- ArtikelArmatur für Körperbehinderte 43
- ArtikelTherapeutisches Spielgerät 44
- ArtikelBaukasten 44
- ArtikelSpielfahrzeuge 44
- ArtikelGreiflinge für geistig behinderte Erwachsene 44
- ArtikelSpielkasten 44
- ArtikelPlüschtiere 44
- ArtikelTastspiel 45
- ArtikelKugelbahnbaukasten 45
- ArtikelArbeitstisch 45
- ArtikelSpielschrank 45
- ArtikelSpiel-Hilfen 45
- ArtikelOrthopädisches Hilfsmittel zum Erlernen der aufrechten ... 45
- ArtikelGabel für einarmig Behinderte 46
- ArtikelFrühstücksbrett 46
- ArtikelBesteck für Behinderte 46
- ArtikelArbeitsbrett 46
- ArtikelHalter für handelsübliche Teegläser 46
- ArtikelSchultasche für Rollstuhlfahrer 46
- ArtikelKunst zum Begreifen 47
- ArtikelWürfel von Gina und Reinhard Carl -
- DeckelDeckel -
- BandBand 17.1985,5 -
- Titel
- Form + Zweck
- Autor
- Links
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4 Schemadarstellung der Höhenanpaßbarkeit von Küchen 5 Bewegungsrau m/Gang breite/Möbel nutzung Vereinheitlichung der Gangbreite in der Küche auf 1 200 mm für Nichtbehinderte und Rollstuhlfahrer 0 Unterfahrbarkeit mindestens einer Küchenstrecke Tabelle 1 ausgewählte behindertengerechte Funktions- und Konstruktionslösungen für die Küchenausstattung und -ausrüstung physiologischen Voraussetzungen der Nutzer im Sinne möglichst natürlicher Körperhaltungen und -bewegungen anzupassen, wäre zunächst die Stan dardarbeitshöhe der Küchenmöbelsorti mente von 850 mm über Oberkante Fußboden zu überprüfen. Gerade im Küchenbereich werden noch zu oft un natürliche Körperhaltungen, zum Bei spiel gebeugte Rumpfhaltung, erzwun gen, die zu frühzeitigen Abnutzungs und Ermüdungserscheinungen führen. Für das Arbeiten im Stehen muß eine Mindesthöhe von 900 mm bis 950 mm über Oberkante Fußboden angenom men werden. Die Ableitung der we sentlichsten Behälter- und Elemente maße der Küche (siehe Seite 33 mit Transparent) beruht auf dem Vergleich der Körper- und Aktionsmaßbereiche Nichtbehinderter und Behinderter der Versehrtengruppen I und II, nicht aber auf dem Vergleich einzelner Maße. Sie ergibt für die Arbeitshöhe in stehender und sitzender bzw. Rollstuhlfahrerposi tion einen Streubereich, der zwischen 650 mm und 1 050 mm über Oberkante Fußboden liegt. Für die Gewährleistung unterschied licher Arbeitshöhen in Abhängigkeit von der Tätigkeit und der Position des Benutzers bieten sich zwei Realisie rungsmöglichkeiten an: 1. Die Höhe des Arbeitsbereiches ist durch höhenverstellbare Systeme (siehe Abb. 4 und Tab. 1) zwischen 650 mm und 950 mm über Oberkante Fußboden anpaßbar. Dieser Hauptarbeitsbereich sollte mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein (un terfahrbare Mindesthöhe 670 mm über Oberkante Fußboden) beziehungs weise die notwendige Kniefreiheit bei sitzender Tätigkeit (mindestens 620 mm über Oberkante Fußboden) gewähr leisten. 2. Die Höhe des Hauptarbeitsberei ches beträgt generell 800 mm bis 820 mm über Oberkante Fußboden und ist ein Kompromiß, der sich aus den erforderlichen Arbeitshöhen für die sitzende Tätigkeit und für den Roll stuhlfahrer sowie aus der notwendigen Unterfahrbarkeit, insbesondere des Spülbeckens, ergibt. Dabei wird die Spülbeckentiefe auf 120 mm bis 130 mm begrenzt. Für Behinderte der Versehr tengruppe I und für die Nichtbehinder ten ist auf die Verwendung höhenver- Prinzip / Darstellung Anordnung Nutzung für Bemerkungen aufklappen heraus schwenken Drehtür 90° ggfs. für schmale oder zweitürige Unter - bzw. Hoch- schränke hoher Aufwand an Fahr- bewegyngen für Roll stuhlfahrer, erhöhte Unfallgefahr durch in Raum ragendes Öffnungselement umklappen Drehtür 180° für Oberschränke und ggfs. für schma le oder zweitürige Hochschränke mögliche Lösung, im geöffneten Zustand jedoch Verdeckung der benachbarten Tür nach oben schwingen Schwingtür für den Oberschrank bzw. Hochschrank bereich Türgriff im geöffneten Zustand schlecht er reichbar auf- u. zuschieben I WM VA Schiebetür für Ober - , Unter- und Hochschränke geeignete Lösung Jedoch nur teilweise Öffnung, Erreichbarkeif u.Reinigung eingeschränkt, nicht für schmale Elemen- te geeignet schieben.oben* unten äst Jalousie für Ober-, Unter - und Hochschränke volle Öffnung der Be - hältnismöbel möglich, leichte Bedienbarkeit herausklappen m m Klapptür 45° Unterschrank be - reich - z. B. herausklappbarer Abfallbehälter Sicherung gegen Herun terklappen, maximaler Öffnungs - Winkel 40-45° herunterklappen Klapptür 90 Backgerätetür, herunterklappbare zusätzliche Arbeits platte nur in Höhe der Arbeits ebene vorsehen, Stabilisierung im herun tergeklappten Zustand notwendig herausziehen Schubkasten zusätzliche Abstell- oder Arbeitsplatte herausziehen m Einschubkörbe u. Behälter bis max. 1100 mm über OK Fulfboden auch für Kühlschrank herausziehbare Elemente mit Teleskopschienen- führung und Sicherheits arretierung, Anordnung in Arbeits - höhe des Rollstuhlfahrers bzw. einer sitzenden Person herauszieh. \ W/ m w Auszugsschrank ( Unter - und Hoch- schrank ) Backwagen Teleskopschienenführung mit Sicherheitsarretie - rung, Lösung auch möglich für Eckausnutzung fahren, schieben Wagenschrank Rollwagen Küchenwagen Gerätewagen Ergänzungselemente für unterschiedliche Zwecke, beliebige Anordnung l bevorzugt im unterfahr baren Bereich ) stellbarer Arbeitsdrehstühle zu orien tieren. Für das Arbeiten in stehender Position werden zusätzliche, möglichst herausziehbare Arbeitsplatten in einer Höhe von 900 mm bis 950 mm über Oberkante Fußboden vorgeschlagen. Behälter- und Regalelemente Der Vergleich der wichtigsten Vertikal maßbereiche nichtbehinderter, älterer Menschen und der Rollstuhlbenutzer (siehe Seite 33 mit Transparent) ergab für die Behälter- und Regalelemente der Küche einen gemeinsam nutzbaren Anordnungsbereich zwischen 300 mm und 1400 mm über Oberkante Fuß boden. Für Nichtbehinderte und ältere Menschen ist das die am bequemsten erreichbare Region ohne aufwendige Hebe- und Bückbewegungen und für Rollstuhlfahrer beziehungsweise für sitzende Tätigkeit die maximal nutz bare Zone. Dabei sind allerdings schwere Bewegungsbehinderungen der oberen Extremitäten nicht berücksich tigt, da in diesem Fall eine selbstän dige Küchenbenutzung auch bei hoch spezialisierter Ausrüstung und Hilfs mittelbestückung nur schwer möglich ist. Es wird vorausgesetzt, daß ein Arm des Rollstuhlfahrers voll beweglich ist und der andere mindestens auf halbe Höhe gehoben werden kann. Mit die ser Einschränkungskombination wird die Mehrheit der möglichen, rollstuhl gebundenen Benutzer erfaßt. Ist eine Höhenverstellbarkeit der Kü chenausstattung und -ausrüstung (ins besondere der Oberschränke und der Arbeitsflächen) nicht möglich, dann
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