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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (21. Juni 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe in der Statistik 487
- ArtikelArbeitsschauuhren 488
- ArtikelDie Umsatz- und Lagerstatistik des Uhrmachers 491
- ArtikelUhr und Mode 498
- ArtikelRationalisierung und Taschenuhr 506
- ArtikelGilt der Uhrenreparateur ("Zimmerarbeiter") als ... 507
- ArtikelLehrlingsstatistik 1928/29 509
- ArtikelNeueinstellung bei der Lehrlingsausbildung 511
- Artikel40 Jahre Badische Uhrenfabrik 513
- ArtikelSteuerfragen 514
- ArtikelSprechsaal 515
- ArtikelVerschiedenes 516
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 518
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 518
- ArtikelGeschäftsnachrichten 523
- ArtikelBüchertisch 524
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 524
- ArtikelEdelmetallmarkt 524
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 515 betreffenden Betriebe entsprechend sonderbelastet. Da gegen wird niemand vernünftigerweise etwas einzuwenden haben. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber diese Sonderbelastung hört auf, gerechtfertigt zu erscheinen, wenn sie nicht gestaffelt ist nach dem Grade, in welchem die gewerblichen Betriebe kommunale Mehrausgaben verursachen. Hier ist zunächst versucht, Gewerbekapital und insbesondere Lohnsumme zum Ausgleich heranzu ziehen, indessen bleiben beide nur Ergänzungsma&stäbe. Der Hauptanteil an Gewerbesteuer ist auf den Gewerbe ertrag abgestellt. Nun kommen aber doch in der ver schiedenen Höhe des Gewerbeertrags die entsprechend verschiedenen Lasten, die ein Betrieb der Gemeinde ver ursacht, keineswegs zum Ausdruck. Das müfjte man indessen fordern dürfen, wenn die Gewerbesteuer ihre Daseinsberechtigung eben auf solche Lasten bzw. Mehr ausgaben stüfet. Wer mit seinem Betriebe der Gemeinde nur unerhebliche Kosten verursacht, für den kann der Gewerbeertrag als Hauptbesteuerungsgrundlage in der Regel nicht geeignet sein, eine gerechtfertigte Sonder besteuerung herbeizuführen. Sie wird ihn unter Umständen ebenso ungerechtfertigt treffen können, wie irgendein anderes Mitglied der Gemeinde, das von der Gewerbesteuer unberührt bleibt, weil seine Tätigkeit einen Gewerbe betrieb nicht erforderlich macht. Tatsächlich dienen übrigens die Gewerbesteuereingänge in den Gemeinde finanzen nicht nur dem Zweck, den man ihnen beilegt, sondern sie helfen erheblich mit, den allgemeinen Finanz bedarf der Gemeinde zu decken. Billigkeit und Gerechtig keit fordert aber dann, insofern die Gewerbetreibenden zu entlasten. Der eingangs erwähnte Unterschied zwischen Gewerbe ertrag und Reineinkommen besteht hauptsächlich in der Nichtabzugsfähigkeit gewisser Schuldzinsen einerseits und gewisser Mietzinsen andererseits. Beide, Schuld- wie Mietzinsen, mindern den Gewinn, welcher der Einkommensteuerfeststellung zugrunde gelegt wird. Nicht so beim Gewerbeertrag. Für die Ermittelung des lefe- teren wird als Ausgangspunkt das Reineinkommen genommen, jedoch gewisse Abzüge nicht zugelassen. Das heibt natürlich nichts anderes, als dajj unter Gewerbe ertrag eben nicht Reinertrag gemeint sein soll. Hat es nun seine Berechtigung oder überhaupt etwas für sich, bei der Gewerbeertragsteuer unter Gewerbeertrag etwas anderes verstehen zu wollen als den Reinertrag? Das IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Sprechsaal Fadizeitung und Uhrmacher. In immer höherem Mafje ist die Fachpresse bemüht, uns mit dem Rüstzeug zu versehen, welches jeder einzelne von uns benötigt, damit wir uns im Existenzkampf behaupten sollen. Die Bemühungen insonderheit des Zentralverbandes mit seiner Verbandszeitung, „unserer UHRMACHERKUNST“, sind in dieser Beziehung gar nicht hoch genug einzuschäben. Von einer Aufzählung über all dessen, was uns geboten wird, darf ich wohl Abstand nehmen, da diese Tatsache den eifrigen Lesern und Anhängern der UHRMACHER KUNST ohnehin bekannt ist. Wer von den Kollegen nun aber glaubt, seine Pflicht sei damit erledigt, wenn er die Fachzeitung gelesen hat, der hat den Sinn und Zweck einer Fachpresse zweifellos noch nicht recht erfafjt. Wir haben nicht nur das Reckt, sondern auch die Pflicht, an unserer Fachpresse tätig mitzuarbeiten, damit uns dieselbe in noch höherem Malje, als es bisher schon der Fall ist, ein treuer Freund und Berater wird. Und wie man mit einem guten Freunde Freud und Leid teilt, so sind auch wir verpflichtet, der Fachpresse Berichte und Erfahrungen zum Abdruck zu übersenden, die die Allgemeinheit inter- mub schon im Interesse der dringend notwendigen Ver einfachung unseres Steuersystems verneint werden; über dies liegt ein stichhaltiger Grund, einen solchen Unter schied bei der Gewerbesteuer zu machen, auch gar nicht so recht vor. Ebensogut könnte man sonst bei der Einkommensteuer anders verfahren. Bei der reichsrecht lichen Regelung will man nun auch die Hinzurechnung der Mietzinsen gänzlich fallen lassen, nachdem Preu&en schon dazu übergegangen war, nur noch ein Viertel als nicht abzugsfähig zu erklären. Die Hinzurechnung der Mietzinsen ist auch ganz verfehlt, wie folgendes Beispiel zeigen soll: Zwei mit gleichen Artikeln handelnde Gewerbe betriebe haben das gleiche Reineinkommen von 8 000 RM. Der eine erzielt diesen Gewinn bei einem Umsab von 100000 RM., der andere schon bei 50000 RM. Umsab- Ersteres Unternehmen befindet sich in erster Geschäfts lage, wo die Miete 20000 RM. gegenüber der geringeren anderen Ladenmiete von 5000 RM., beträgt. Würde man die Mieten dem Gewinn hinzurechnen, so zahlt der eine Gewerbeertragsteuer von 20000-)-8000 RM. = 28000 RM., der andere von 500C-j-8000 RM. = 13000 RM. Ersterer würde also ganz ungerechtfertigt zu einer um mehr als das Doppelte höheren Gewerbeertragsteuer heran gezogen werden. Die Nichtabzugsfähigkeit der Schuldzinsen für dauernde Verbindlichkeiten, die zumeist aus der Geschäfts gründung oder einer Geschäftserweiterung herrühren werden, soll dagegen aufrechterhalten bleiben. Die Wiederhinzurechnung dieser Schuldzinsen läbt sich viel leicht noch eher rechtfertigen, indem man anderenfalls das Fremdkapital gewerbesteuerlich begünstigen würde. Namentlich gröberen Unternehmungen würde auch leicht Gelegenheit geboten sein, Mabnahmen durch Schulden aufnahme zu ergreifen, die das Inerscheinungtreten 'eines Ertrags aus dem Gewerbebetrieb verhindern. Als dann wäre das Unternehmen, das nur mit Eigenkapital arbeitet, stark benachteiligt, und zwar besonders fühlbar einem so begünstigten Konkurrenzunternehmen gegen über. Der Grundsab der Gleichmäbigkeit der Besteue rung 'dürfte in solchen Fällen zur Vermeidung von Steuerumgehungen für die Versagung des Schulden abzugs sprechen. Nichtsdestoweniger bleiben erhebliche Bedenken gegen die Nichtabzugsfähigkeit der Schuld zinsen bestehen. UI/875) essieren dürften. Industrie und Grossisten werden dafür dankbar sein, an dieser Stelle von unseren Sorgen und Wünschen zu hören. Kollegen, die Rubrik „Sprechsaal“ steht Euch allen zur Benubung zur Verfügung, macht Eure Zeitung interessant, indem Ihr Euch recht oft als Stimmen aus dem Leserkreise hören labt. Wenn es an der erforderlichen'Zeit fehlen sollte, so schreibt die Ge dankengänge flüchtig nieder, die Schriftleitung wird gern bereit sein, diese druckreif auszuarbeiten und im Sprech saal zu veröffentlichen. Eine Rundfrage unter den Uhr macher-Lesern, welchen Ausführungen sie in der Fach zeitung die gröbte Beachtung schenken, glaube ich im Ein verständnis der Mehrzahl aller dahin beantworten zu können, dab dies bestimmt für die Rubrik Sprechsaal zu trifft. Daneben sind es kurzgefabte Tagungs- und Ver einsberichte (die nur an Stellen, wo ein Allgemeininteresse vorhanden, ausführlicher sein dürfen), Steuer - und Rechts fragen, Berichte und Erfahrungen über Fachliches und sonstige Aufsäbe und Abhandlungen, die bei der Mehr zahl der Leser Anklang finden und gelesen werden. Die Seiten einer Fachzeitung kosten viel Geld, und würde
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