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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (13. September 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- ArtikelKauf am Platze. Eine Lebensfrage 749
- ArtikelUnd länger werden die Nächte 750
- ArtikelUnkosten und Lagerumschlag in Warenhäusern 752
- ArtikelNur kein Neid - - -! 752
- ArtikelDie Rechtsabteilung 752
- ArtikelSteuerfragen 753
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 754
- ArtikelSprechsaal 755
- ArtikelVerschiedenes 756
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 759
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 759
- ArtikelGeschäftsnachrichten 761
- ArtikelBüchertisch 762
- ArtikelPatentschau 762
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 763
- ArtikelEdelmetallmarkt 763
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 764
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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754 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 anlagt wird, denn was der eine zu wenig zahlen würde, müßten andere aufbringen. So erklärt sich die Notwendigkeit der Steuer aufsicht und der periodisch angeordneten Buch prüfungen. Lefetere hatten für das Rechnungsjahr 1928 zur Folge, dab dem Reiche etwa 120Mill.RM. vorenthaltene Steuern sichergestellt wurden; annähernd 3 Mill. RM. Geldstrafen wurden dabei verhängt. Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung kann nicht nur dem begegnen, der vorsätzlich Steuern vorenthält, sondern auch dem, der die Zahlung fahrlässigerweise unterläßt. Unachtsamkeit oder Nichtwissen erkennt das Steuerrecht nicht an, wenn auch in lefeterem Falle mildernd geurteilt wird. Bestätigen nun die genannten Zahlen, dab das Reich und indirekt die gewissenhaft deklarierenden Bürger in vielleicht nicht seltenen Fällen der Gefahr der Benach teiligung ausgesefet sind, so ist es wohl ohne Zweifel auch Tatsache, dab, durchaus nichf vereinzelt, unbewußt und unbeabsichtigt, zuviel Steuern gezahlt werden. Mit Absicht mehr zu zahlen, wird sich heute kaum noch jemand leisten können; in der Vorkriegszeit kam es mit unter noch vor, dab mehr Einkommen oder Vermögen deklariert wurde, um kreditwürdiger zu erscheinen oder aus anderen dunklen Motiven heraus. Beide Erschei nungen — sowohl das Zuwenigzahlen als das Zuviel zahlen — müßten im Interesse des Steuerpflichtigen vermieden werden. Zahlt er zu wenig, so hat er früher oder später mit grober Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dab ihm bedenkliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Nachteile erwachsen, indem er mehr nach zuzahlen hat als er glaubte „gespart" zu haben. Mehr Steuern zu zahlen als erforderlich, verbiefet sich anderer seits schon aus Gründen der Vernunft. Selbst von dem in Steuersachen gut bewanderten Gewerbetreibenden wird leicht bei der Fülle, Mannig faltigkeit und steter Veränderung unterworfenen Steuer gesetzgebung und Vorschriften, mancherlei übersehen werden. Abgesehen von direkt finanziellen Nachteilen können ihm später lästige, zeitraubende Mehrarbeiten entstehen. Das Steuergebiet ist für den Sfeuerfadhmann umfangreich genug, um es zunächst in Spezialhauptgebiete zu gliedern, wie die Steuer vom Einkommen, Körper schaft, Vermögen, Umsajz, Erbschaft, Gewerbesteuern, Grund- und Gebäudesteuern. Bei den genannten Haupt gebieten lieben sich wiederum besondere Spezialfach gebiete einteilen. Das Steuerschrifttum hat infolgedessen einen Umfang angenommen, dab es schon reichlich Zeit erfordert, es laufend zu verfolgen. Der Steuerdruck wird um so lästiger, wenn die Steuerlast auch noch Zeit aufwand beansprucht. Letzterer sollte jedenfalls auf das Mindeste beschränkt werden, damit der Geschäftsgang oder gar der Geschäftserfolg nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo in folge von Unterlassungen im Sinne der Steuervorschriften die Abwickelung der laufenden Geschäftsangelegenheiten durch Arbeiten für Steuerzwecke schwer beeinträchtigt wurde. Nach alledem und mit Rücksicht darauf, dab die Buchführung in vielen Handwerksbetrieben noch sehr zu wünschen übrig läbt, lag die Initiative zur Errichtung von Buchstellen nahe. Sie bezwecken, den Gewerbe treibenden an eine ordentliche Buchführung zu gewöhnen und ihm Aufklärung und Beratung auf dem Gebiete des gesamten Steuerrechts zuteil werden zu lassen. In Zu sammenarbeit mit dem Gewerbetreibenden bietet sich dann auch Gelegenheit, Winke wirtschaftlicher Art zu geben. Der Hauptzweck bleibt indessen die Erleichterung der auferlegten Buchführungspflichten sowie der Abgabe der Steuererklärungen. Soll die Buchführung so einfach und über sichtlich wie möglich gestaltet werden, so wird man alles Oberflüssige ausscheiden müssen und nur den Gesichtspunkt ins Auge fassen, dab sie für die zu verlässige Ermittelung des steuerpflichtigen Einkommens und für die Beurteilung des Geschäftserfolges genügt. Ein Geschäft, sei es noch so klein, ist heutzutage nicht mehr denkbar ohne Buchführung. Isf es darin rück ständig, so wird es die daraus resultierenden steuer lichen Nachteile wohl nicht lange zu tragen vermögen. Die Buchstelle des Zentralverbandes wird allen Interessenten hierbei in Erinnerung ge bracht. Sie gibt die nötige Anleitung zur zeitgemäben Einrichtung einer für unsere Branche geeigneten Buch führung, überwacht die Aufzeichnungen und sorgt dafür, dab Inventur, Abschlub und Erklärungen den Steuer vorschriften entsprechend erfolgen. Auf eventuell sich steuerrechtlich bietende Vorteile macht die Buchstelle aufmerksam, auch fällt es in ihr Aufgabengebiet, in Fragen wirtschaftlicher Art beratend zur Seite zu stehen. Mit der Inanspruchnahme der Dienste der Buchstelle wird eine Verpflichtung auf bestimmte Zeit nicht übernommen. Wer fühlt, dab dieser Weckruf ihn angeht, sollte nähere Erläuterungen über das Durchschreibesystem von der Buchstelle des Zentralverbandes, Halle a. d. S., König strabe 84, einfordern und mif der Buchführung sofort beginnen. (11/967) iiMiiiimiiiiiMiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiifiiiiiiiiiiiiimmiimimiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiimiiimMiiiimiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiimiimimmimiimiiiiiiimiimiiiiiimiimiiimimiiiiiiimmtii Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Kleine Ursachen — grobe Wirkungen! Dieser Tage besuchte mich ein mir gut bekannter Zigarrenhändler und erzählte mir eine kleine Geschichte, um darüber meine Meinung anzuhören. Er erzählte: „Ich habe seit einiger Zeit eine neue Zigarrenmarke, „Hamburger Arbeit". Diese kostet 15 Pf. Der Herr N., besserer Angestellter eines hiesigen Industriewerkes, raucht diese Zigarre schon vom ersten Tacj^ ab. Er holt täglich sechs Stück davon. Vor 3 Wodien ersuchte er mich, davon eine halbe Kiste zurückzustellen, die er zu seinem Geburtstag abholen werde. Die Regelmäbigkeif, mit welcher dieser Herr N. die sechs Zigarren täglich holte, veranlagen mich, morgens, wenn ich ins Geschäft kam, immer sechs Stück dieser Zigarren in eine Tüte zu verpacken. Wenn dann N. kam, wickelte sich das Geschäft immer sehr schnell ab. Vor ungefähr 14 Tagen blieb N. aus und kam auch die ganze Woche nicht. Einem Arbeiter, der auch in dem Werk des Herrn N. arbeitete, sagte ich, er möchte doch Herrn N. bestellen, dab seine Kiste Zigarren zurückgelegt sei, auch die täglichen sechs Stück seien noch gut ver packt. Tags darauf erhielf ich ein Schreiben mit fol gendem Inhalt: Verkaufen Sie Ihre Zigarren an wen Sie wollen. Ich habe kein Interesse daran, dab hier die ganze Belegschaft erfährt, dab ich täglich bei Ihnen sechs Zigarren hole und sogar eine ganze Kiste bestellt habe. Ich werde Ihr Geschäft nicht mehr betreten. Ich wollte dem Zigarrenhändler gerade meine Meinung über diesen Fall erklären, als ein Kunde mein Geschäft betrat, und an dem, was sich hier abspielte, konnte der Zigarrenhändler gerade für seinen Fall lernen. Mit diesem Kunden schlob ich ein Geschäft ab, welches ursprünglich nicht mir zugedacht war. Der Kunde wohnt hier und fährt zweimal wöchentlich nach der nahen Grobstadt. Bei einem Kollegen in dieser Grobstadt sprach dieser Kunde nun wegen einer Standuhr vor. Er besah sich die Uhren, fand aber nicht das Passende. Darauf zeigte
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