seinem Wortlaut nicht verandert, wenn man alie die Sutren der gedruckten Aus- gabe, welche in der Vrtti feblen, mit ihrer Erkliirung dem Commentar des vorausgehenden Sutras ansebliesst. Und andrerseits kann man behaupten, dass mit demselben Reehte, mit welchem diese Satze fiir Sutra erklart worden sind, eine Menge anderer Satze ahnlichen Charakters ais Sutra angesehen werden konnten. Wir beginnen mit den Sutren, bei denen nachweislich eine alte Differenz der Auffassung vorliegt. Vi^vanatha bezeiebnet diese Satze ausdriicklich ais Bestandtheile des Bhashya, indem er jedoch bemerkt, dass Andere sie ais Sutra ansahen, wie das eben auch der Herausgeber des Bhashya gethan liat. Der erste dieser Satze ist das Sutra III 1, 37 des Bhashya: l^rHSf: II Viijvanatha fiihrt ihn mit den Worten ein ... S[<9T5r^T^tt sagt aber am Schluss II Es ist wohl nur die Schuld des Herausgebers, dass dieser Satz ais Sutra III 39 der Vrtti gezahlt ist. Denn in dem ganz gleichen Falle IV 2, 8, den wir nachher erwahnen, ist der betreffende Satz in der Vrtti nicht ais Sutra gezahlt. Hier haben wir zu- nachst zu erwahnen, dass nicht bloss III 1, 37 der Bhashyaausgabe, sondern die drei Satze III 1, 36, 37 und 38 in der Vrtti ganzlich felilen, und zwar ohne dass auch zu dem ersten und dritten, sei es von Viijvanatha, sei es vom Herausgeber des Bhashya, eine Bemerkung dariiber gemacht wiirde. Der be treffende Abschnitt bandelt von III 1, 30 (= Vrtti III 33) an von den Sinnes- organen, im Besondern vom Sehorgan. Allerdings nimmt man Etwas wahr, wenn der Augapfel da ist, aber andrerseits gelit die Wahrnelimung iiber den Augapfel hinaus, der Augapfel, der aus den materiellen Elementen besteht, packt das Ding nicht unmittelbar. Die Lehre der Naiyayika ist, dass die Sinnesorgane aus den materiellen Elementen bestehen. Ein Einwand dagegen wird in Sutra 31 davon hergenommen dass sie auch den Untersehied von Gross und Klein wahrnehmen, aber im Bhashya nicht ais durchschlagend anerkannt. Nach Sutra 32 erfolgt die Wahrnehmung dadurch, dass ein vom Auge ausgehender Strahl das Object trifft. In Sutra 33 wird ais Einwand dagegen angefiihrt, dass man diesen Strahl nicht wabrnehme; in Sutra 34 wird dieser Einwand damit zuriickgewiesen, dass das Fehlen der sinnlichen Wahrnehmung bei einem Ob jecte , das erschlossen werde, kein Grund des Nichtseins sei. Darauf wird in Sutra 35 angegeben, woher eine Beschrankung der sinnlichen Wahrnehmung