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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
- Links
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Durchführung für die Allgemeinheit wichtiger Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind die beantragten Kredite von Seiten der Wirtschaft verhältnismäßig be scheiden und betrugen bei der Sächsischen Landesbank im Jahre 1946 1421 Millionen KM. Hiervon wurden bei genauer Prüfung der Kreditwürdigkeit 99,5% bewilligt und nur 0,5% abgelehnt. Von den bewilligten Krediten wurde inzwischen der größte Teil abgedeckt oder als nicht mehr benötigt ge strichen, so daß Ende Februar 1947 nur noch 646 Mil lionen RM vorhanden waren. Von diesen sind dann rund 78% in Anspruch genommen worden. Die Ausleihungen der Sächsischen Landesbank stellen den überwiegenden Teil der gewährten Kredite in Sachsen dar.- Bei den übrigen Geldinstituten sind die Verhältnisse ähnlich. Der Grund für die geringe- Inanspruchnahme des Bank kredites liegt vorwiegend im Mangel an Gelegenheit. Rohmaterialien und Betriebsstoffe zu beschaffen, und immer noch in einer gewissen Geldfülle der Betriebe. Jedenfalls stellt die große Kreditreserve und Kredit bereitschaft unserer Geldinstitute einen wesentlichen Aktivposten für unseren Aufbau dar. Es darf nicht ver gessen werden, daß es gelungen ist, durch die Schaffung einer ausgezeichneten Organisation mit Hilfe von Zweig stellen oder Zahlstellen oder von örtlichen Instituten an mehreren hundert Plätzen in Sachsen den bargeldlosen Zahlungsverkehr in dem beachtlichen Ausmaß von etwa 50 Milliarden RM wieder in Gang zu bringen, wodurch der Bargeldverkehr stark eingeschränkt wurde. Hierdurch ist dem Wirtschaftsleben das notwendige Instrument zur reibungslosen Abwicklung der gegenseitigen Verpflich tungen gegeben worden. Die Versicherungsanstalt betreibt sämtliche Zweige des Versicherungsgeschäftes, teils als freiwillige, teils als Pflichtversicherung. Sie hat Monopolcharakter, ist sich aber bewußt, daß sie diese Monopolstellung benutzen muß, um der Bevölkerung unter möglichst günstigen Bedingungen den Versicherungsschutz zu gewähren. Der Umfang, den das Geschäft bereits im Jahre 1946 erreicht hat, kann daraus ersehen werden, daß der Prämienein, gang in diesem Jahre bereits 1937 Millionen RM betrug. Es muß hier ganz besonders hervorgehoben werden, daß die Versicherungsanstalt von Grund auf neu auf gebaut werden mußte. Sie hatte im Laufe ihres Bestehens ganz außergewöhnliche Raumschwierigkeiten und ist auch heute noch unzweckmäßig und unvollkommen in Freital untergebracht. Trotz dieser Schwierigkeiten hat sich das Geschäft in zufriedenstellender Weise entwickelt Vor allen Dingen ist es wichtig, daß durch die Neugründung der Ver sicherungsanstalt kein versicherungsloses Vakuum ent standen ist. Ich wende mich nunmehr der Finanzlage der Gemein den zu. Nach der Demokratischen Gemeindeordnung und der Demokratischen Kreisordnung für das Land Sachsen werden die Haushaltpläne der Gemeinden von der Ge meindevertretung, die Haushaltpläne der Kreise von den Kreistagen beschlossen. Nach dem Befehl Nr. 41 der SMA hat aber der Minister präsident dem Landtag nicht nur den Haushalt des Landes, sondern auch eine Zusammenstellung der Haus halte vorzulegen. Die sich hieraus ergebenden Summen sind in § 2 des Haushaltgesetzes enthalten. Die Haus haltpläne der Kreise sind nach dem gleichen Schema und den gleichen Richtlinien aufgestellt, wie der des Landes. Bevor ich auf diese Zusammenstellung eingehe, möchte ich Ihnen die Entwicklung der Finanzlage der Gemeinden seit dem Zusammenbruch und deren heutigen Stand kurz schildern. Die Kreise und die kreisangehörigen Gemeinden sind mit dem Zusammenbruch vielfach auf sich selbst gestellt gewesen. Da sie zunächst vom Land keine Finanzzu weisungen mehr erhielten und ihre eigenen Mittel er schöpft waren, haben sie Mittel dem ehemaligen Reichs vermögen oder den Steuern des ehemaligen Reiches ent nehmen müssen. Vom 1. Oktober 1945 ab haben auch die Kreise Vierteljahreshaushaltpläne aufstellen müssen. Hierfür hat die Landesregierung bzw. Landesverwaltung jeweils eingehende Richtlinien gegeben. Die Aufstellung von Vierteljahreshaushaltplänen, an stelle eines Jahreshaushaltplanes, hat den Kreisen, die mit neuen Aufgaben an sich schon von Tag zu Tag immer mehr belastet worden sind, nicht nur eine außerordent liche Mehrarbeit aufgebürdet, sondern sie auch vor kaum lösbare Schwierigkeiten gestellt. Es machte sich not wendig, da infolge kurzer Fristen eine individuelle Prüfung nicht möglich war, die Einnahmen systematisch zu erhöben und die Ausgaben wesentlich zu senken. Die so entstandenen Soll-Überschüsse mußten die Kreise dann an das Landl abführen, was ihnen in vielen Fällen nur mit Hilfe von kurzfristigen Krediten oder Entnahmen aus Fremdgeldern möglich war. Andererseits hat das Land den Kreisen, die Fehlbeträge gehabt haben, Zuschüsse zu deren Deckung teils aus den von anderen Kreisen abgeführten Überschüssen, teils aus eigenen Mitteln geben müssen. Dieses neu eingeführte System bedeutete eine völlige Abkehrung von dem bisherigen deutschen Finanzaus gleichssystem, das mit der Verteilung der Steuerein künfte auf die einzelnen Bedarfsträger und als Ergänzung mit Finanzzu-weisungen und Beihilfen aus einem Aus. gleichsstock arbeitete. Diese Umstellung hat natürlich große Schwierigkeiten bereitet, wenn sie auch andererseits eine Vereinfachung des bisher sehr verwickelten Finanzausgleichssystems gebracht hat. Die Landesregierung ist immer bemüht gewesen, der geschilderten Schwierigkeiten Herr zu werden. Alle kurzfristigen Kredite der Kreise sind bis Ende 1946 aus den Haushaltüberschüssen, die- andere Kreise haben abliefem müssen, und aus dem Ausgleichsstock gedeckt worden. Das gleiche gilt für die ungedeckten Entnahmen aus Fremdgeldern, die die Kreise zu verwalten haben. So sind bis Ende 1946 rund 20 Millionen RM Schulden der gedachten Art getilgt worden. Diese Bereinigung der Verschuldung der Gemeinden war dadurch möglich, daß es Sachsen als einzigem Land in der sowjetischen Zono gelungen ist, bei der SM AD zu erreichen, daß ihm die an sich abzuliefernden Überschüsse der Kreise für diese Bereinigung belassen wurden. Die Landesregierung wacht darüber, daß die Kreise die Bankkonten nicht mehr überziehen und Fremdgelder nicht mehr in Anspruch nehmen. Für die kreisangehörigen Gemeinden liegt eine Er hebung über die Finanzlage nach dem Stande vom 31. De. zember 1946 vor. Danach weisen die kreisangehörigen Gemeinden rund 4 Millionen noch nicht gedeckte kurz- fristige Kredite und 2,5 Millionen RM Fremdgelder-Ent- nahmen aus. Auch diese 6,5 Millionen RM will und wird die Landesregierung zu decken versuchen. Über den Ausgleich der Beträge, die die Kreise einer- seits dem ehemaligen Reiche für die Entnahmen aus dessen Vermögen oder Steuern schulden, andererseits aber vom ehemaligen Reiche für die Bezahlung von Familienunterstützungen bis ins Jahr 1945 hinein — in erheblichem Umfange — zu fordern haben, ist eine Ent scheidung noch nicht erzielt worden. Trotz allem bleibt die Haushaltgebarung in stetem Fluß,
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