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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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Errichtung der Emissions- und Girobank Sachsen- (Drucksache Nr. 165). Ich erteile hierzu Herrn Ministet Rohner das Wort. Finanzminister Rohner: Meine Damen und Herren! Die Besatzungsmacht hat angeordnet, daß in allen Ländern und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone Emissions- und Girobanken gegründet werden, ich zitiere wörtlich „um den Kredit und das Verrechnungswesin der Friedenswirtschaft zu verbessern und den Geidunn lauf zu festigen“. Dieser Anordnung gemäß haben im Kontrollrat sowie bei der SMA und der Zentralverwaltung mit den Finanz ministern, den Ländern und Provinzen und den Präsi denten der Landesbanken Verhandlungen stattgefunden, bei denen die deutschen Verwaltungen die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Da die Emissions- und Girobanken bereits am 15. April d. .1. stehen und ihre Arbeit aufnehmen müssen, hat ihnen die Landesregierung die Vorlage des Gesetzes einge bracht, die die Errichtung der Emissionsbanken in Sach sen regeln soll. Die Landesregierung bittet Sie, dieses Gesetz möglichst heute noch in Schlußberatung zu nehmen. Die Gründung der Emissions. und Girobank soll eine bisher bestandene Lücke im Bankapparat der Ostzone insofern schließen, als diese Bank gewisse Aufgaben der früheren Reichs bank übernehmen soll. Es handelt sich hierbei im wesent lichen um die Aufgaben, die eine Bank des Staates oder eine Bank der Banken hat. Diese Aufgaben! sind im § - des Gesetzentwurfes aufgezählt, nämlich die Regelung des Geldumlaufes, die kassenmäßige Betreuung des Haus halts des Landes, die Organisation des Zahlungsverkehrs, die Ansammlung von Kassenbeständen für das Land und für andere Kreditinstitute, die Kreditgewährung an an dere Kreditanstalten, die Durchführung von Anleihe- Emissionen des Landes und die Aufbewahrung und Ver waltung von Wertpapieren. Ein Teil dieser Aufgaben, die bisher von der Sächsischen Landesbank mit wahr genommen wurden, soll künftig ausschließlich von der Emissions- und Girobank erfüllt werden. Der Schwerpunkt der Aufgaben der neuen Bank wird zunächst in der Durchführung* eines einheitlichen Verrechnungssystems und Verkehrs für alle sächsischen Geldinstitute und in der Abwicklung der bankmäßigen Geschäfte für die Lande shauptkasse liegen. Die neue Bank soll außerdem das Recht haben, genau so wie die Sächsische Landesbank, die Bestätigung von Schecks vorzunehmen. Das Recht zur Notenausgabe ist zunächst nicht vorgesehen. Nach § 1 des Entwurfes soll die Emissions. und Giro bank Sachsen — zum Unterschied zur früheren Reichs bank in Dresden — eine Anstalt des öffentlichen Rechtes sein und der Aufsicht und Leitung der Landesregierung unterstehen. Nach § 6 soll die Landesregierung ermächtigt werden. Ergänzung*- und Ausführungsbestimmungen zu erlassen sowie die Satzungen der Bank zu bestätigen, für die bereits eine von der SMA genehmigte Mustersatzung* vorliegt. In dieser Satzung wird u. a. bestimmt werden, daß die Landesregierung für die Verpflichtungen der Bank haftet sowie ferner, daß die Organe der Bank der Vorstand und der Verwaltüngsrat sind. \ orstand und Verwaltungsrat werden vom Ministerpräsidenten bestellt. Filialen dieser Bank sind vorläufig vorgesehen in Leipzig und in Chemnitz. In Dresden sitzt die Haupt anstalt. Das Grundkapital, da» aus dem außerordent lichen Etat genommen wird, soll nach § 3 des Entwurfes 80 Millionen RM betragen. Das Ergebnis des Befehls der SMA wird sein, daß in jedem einzelnen Lande der sowjetischen Besatzungszone eine solche Emissions- und Girobank vorhanden sein wird. So viel uns bekanntgeworden ist. sind auch in der amerikanischen Zone bereits Ländeszentralbanken gegründet worden, die im wesentlichen dieselben Auf gaben verrichten, die die Emissions. und Girobanken in der Sowjetzone verrichten sollen. Dabei drängt sich natürlich die Frage nach einer Zusammenfassung der Grundsätze aller dieser Institute zu einer einheitlichen Lenkung ihrer Geld- und Bankpolitik auf, wie sie früher die Reichsbank handhabte. Das ist aber vorläufig nicht vorgesehen. Vielmehr hat die SMA im Befehl ausgedrückt, daß vorläufig die Deutsche Zentralfinanzverwaltung vor- pflichtende Anweisungen für die Tätigkeit der Kredit institute erteilen kann, um eine abgestimmte Kredit politik- in der ganzen Zone zu gewährleisten. Schließlich will ich noch darauf hinweisen, daß die Aufgaben der Sächsischen Landesbank in keiner Weise damit erledigt sind. Sie gibt nur diejenigen Aufgaben ab. die sie in Ermangelung einer Reichs- oder Staatsbank bisher mit erledigt hat. Sie wird sich daher auf ihr ureigenstes Gebiet zurückziehen, auf die Kreditgewäh rung für die Wirtschaft, und auch nach wie vor bestrebt sein, von dieser Seite her den Wiederaufbau unserer Wirtschaft zu fördern, insbesondere durch die Durch führung der von der SMA jetzt, genehmigten langfristigen Kreditpläne. In dem Befehl ist weiterhin gesagt worden, daß, um eine engere Verbindung der Filialen der Landesbank mit den örtlichen Selbstverwaltungen zu schaffen, auch die Bildung von Beiräten bei diesen Filialen der Landes bank vorgesehen ist, die aus Vertretern der örtlichen Selbstverwaltungen, der Wirtschaftsorganisationen und der Gewerkschaften unter Vorsitz der Herren Oberbürger, meister und Landräte entstehen sollen. Außerdem ist das Ministerium der Finanzen in dem Befehl ermächtigt worden, auf Antrag der Stadt- und Landkreise die Er richtung selbständiger Stadt- oder Kreisbanken zu ge nehmigen. Diese Fragen gehören aber nicht in das Gesetz, das ich eben vorgetragen habe, sondern ich glaubte, daß diese Fragen die Damen und Herren dieses Hauses be sonders interessieren werden. Eine Verordnung für diese Fragen, die ich nebenbei erwähnt habe, wird in aller nächster Zeit von uns vorgelegt werden. Ich bitte Sie nun, dieses Gesetz über die Emissions und Girobank in der von der Landesregierung vorge schlagenen Form in Beratung zu nehmen, um eine Grund lage für die Verwaltung unseres Bankwesens zu bekommen. Vizepräsident Prof. D. Hickmann: Sie haben den Antrag der Regierung zur Kenntnis genommen, dieses Gesetz der Dringlichkeit wegen heute in erster und zweiter Lesung zu verabschieden, da die Bank bereits im April arbeiten soll. Erhebt sich gegen die Vornahme der ersten und zweiten Lesung Widerspruch? — Da» ist nicht der Fall. — Demnach können wir zur Schlußberatung dieses Gesetzes übergehen. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. — Wer gegen die An nahme dieses Gesetzes ist, wolle die Hand erheben. Das Gesetz ist einstimmig angenommen. — Wir kommen zum dritten Punkt der Tagesordnung: ,.Beratung* des Antrages der Blockparteien auf Behand lung jugendlicher Mitglieder der NSDAP als Gleichbe rechtigte.“ Hierzu hat der Berichterstatter des .Jugendausschusses, der Abgeordnete Dr. Liebler, das Wort.
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