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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (8. April 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- ArtikelAnpassung im Reparaturengeschäft 221
- ArtikelEignungsuntersuchung - Berufsentwicklung und -bewährung der ... 224
- ArtikelEin sechshundertjähriger Irrtum 225
- ArtikelSteuerfragen 227
- ArtikelVerschiedenes 228
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 230
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 231
- ArtikelGeschäftsnachrichten 232
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 233
- ArtikelEdelmetallmarkt 233
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 234
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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die ührmacherkunst Nr. 15 Ablösungsbetrages eine Hypothek für das Darlehn und für Zinsen bis zu 6 s / 4 °/ 0 an erster Stelle eingetragen werden kann. Der bisher an erster Stelle eingetragene Hypofhekengläubiger hat die Wahl, entweder das Dar lehn zu 6 s / 4 °/ 0 zu geben oder eben den Vorrang zu dulden. Es kann auch ein höherer Zinsfuß vereinbart werden, jedoch genießen die über den genannten Zins fuß hinausgehenden Zinsen keinen Vorrang. Wer Hypo- thekengeld von einer Hypothekenbank oder Sparkasse bereits hat, wird kaum Schwierigkeiten begegnen, auch die Ablösungshypothek von der gleichen Stelle zu be kommen, da diese Banken besonderen Wert darauf legen, mit ihrer Darlehnsforderung an erster Stelle grundsätzlich eingetragen zu bleiben. Da man nicht weiß, wie sich die Steuergesetzgebung der Zukunft gestalten könnte, so ist eine Gewähr dafür nicht gegeben, daß die Ablösung nicht vielleicht auch später Nachteile, welche die angegebenen Vorteile mindern, haben kann. Eine Sonderbesteuerung etwa bei der Grundsteuer soll zwar für die abgelösten Grundstücke unzulässig sein. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Mietern ist Abhilfe beschränkt vorgesehen; nicht aber, wenn Mieträume leerstehen oder der Eigentümer selbst in Notlage kommt, die ihm sonst bei nickt erfolgter Ablösung Niederschlagung der Hauszinssteuer ermöglicht hätte. Die oben erwähnten steuerlichen Vorteile des Ab- lösenden sind eigentlich nur scheinbare; denn, da die Gebäudeentschuldungssteuer an sich abzugsfähig ist, mindert sie auch das steuerpflichtige Einkommen für die lahre der Geltungsdauer der Steuer, also bis zum 1. April 1940. Weiter wird bei den jeßigen niedrigen Grundstücks preisen Wertzuwachssteuer nur in selteneren Fällen in Frage kommen. Die dem Ablösenden sich bietenden Vorteile sind demnach regelmäßig lediglich von dem Ge sichtspunkt aus zu beurteilen, ob man besser jeßt mit der Hälfte des bis 1940 noch in Betracht kommenden Steuersolls Tilgung vornimmt oder den doppelten Betrag allmählich in den nächsten acht Jahren abführt. Liest man den Artikel in Nr. 14 der UHRMACHER KUNST „Das Uhrmachergewerbe im Lichte der Statistik“, so wird man Bedenken hegen müssen, die Geldbeschaffung für Ablösungszwecke befürworten zu können. Die Gelder werden wohl besser in erster Linie zur Stützung und Ge sunderhaltung des Geschäfts gesichert und die weitere Belastung des Grundstücks der Kreditbeschaffung für Betriebszwecke Vorbehalten. (11/8011 minim im Himiunm um V erschiedenes Vom Berliner Kunstmarkt. Die bekannte Miinzenhandlung Robert Ball Nachf. in Berlin W 8, Wilhelmstraße 44, veranstaltet am 19. April in ihren Raumen eine Münzversleigerung unter dem Titel „Goethe, zum 100. Todestage 1932”, in der Münzen und Medaillen aus der Zeit Goethes bzw. solche, die auf den großen Dichter Bezug nehmen, versteigert werden sollen. Dem Katalog, der über 430 Nummern enthalt, ist ein Vorwort beigegeben, das ein Motto von Heinrich von Treilschke zitiert: „Darum wird das Gedächtnis der Tage von Weimar unserem Volke in allen Zeiten, da sein Gestirn sich zu verdunkeln scheint, ein unerschöpflicher Quell des Trostes und der Hoffnung bleiben.” Die erste Medaille von Goethe, die bekannt ist, stammt aus der Entstehungszeit des „Goß von Berlichingen" und wurde von Boltschauser nach einem Bilde von Melchior aus dem jahre 1775 hergestellt. Sie zeigt den 25jährigen Dichter im Brustbild. Die folgenden )ahr- zehnte weisen nur Skulpturen, Gemälde und Zeichnungen auf, während keine Medaillen bekannt sind. Von den in dem vor liegenden Katolog befindlichen Medaillen seien einige kurz er wähnt. Eine Medaille stammt aus dem Jahre 1809 aus der königlichen Eisengießerei Berlin und wurde nach einem Modell von Posch hergestellt. Anläßlich des 50jährigen Aufenthaltes Goethes in Weimar wurden verschiedene Gedenkmünzen geprägt. Eine erste Fassung wurde dem Dichter am 7. November 1825 überreicht, konnte aber nicht seinen Geschmack treffen. Erst am 2. Oktober 1826 wurde eine bessere Arbeit hergestellt. An läßlich der 100. Wiederkehr dieses Tages wurden im Jahre 1925 nach den Stempeln der ersten Fassung zwölf Medaillen in Silber hergeslelll. In der Sammlung befinden sich auch zahlreiche Medaillen, die anläßlich des 150. Geburtstages Goethes im |ahre 1699 hergeslellt wurden. Auch verschiedene Münzen, die aus der Werkstatt der Versteigerungsfirma stammen, sind darunter. In einer anderen Abteilung des Kataloges befinden sich Schiller- Medaillen, die sich auf Gedenktage dieses Dichters beziehen. Auch Medaillen, die sich auf den Weimarer Kreis beziehen, sind zu finden. So sehen wir Medaillen über Fritsch, Herder, Meyer, Voigt und Wieland. Dieser Abteilung schließen sich dann Münzen und Medaillen an, die auf die Fürsten Bezug haben, mit denen Goethe verkehrte. Das leßte Kapitel endlich befaßt sich mit berühmten Personen, welche mit Goethe und Schiller in Beziehung standen. Hierbei sei eine goldene Devrient-Medaille erwähnt, die dem Schauspieler bei seinem Rücktritt von der Bühne von den Mitgliedern des Königlichen Hoftheaters in Dresden überreicht wurde. Der Katalog ist wieder mit vielen wunder schönen Abbildungen über die einzelnen beachtenswerten Münzen versehen und steht auch inhaltlich und in bezug auf die Übersicht auf der Höhe. (VI 1/692) Kurt Felgentreff. Der Reichskanzler zu Fragen des gewerblichen Mittelstandes. Auf die vom Reichsverband des deutschen Handwerks und von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels an den Reichskanzler unterm 22. Februar 1932 gerichtete gemeinsame Eingabe hat der Staatssekretär in der Reichskanzlei mit Schreiben vom 23. März 1932 wie folgt geantwortet: „Im Aufträge des Herrn Reichskanzlers beehre ich midi, den Empfang des gefälligen Schreibens vom 22. Februar 1932 ergebenst zu bestätigen. Die Sorgen und Nöte des Mittelstandes, der in besonderer Weise unter der Weltwirtschaftskrise und der deutschen Wirlschaftsnot leidet, sind stets der Gegenstand ernster Bemühungen der Reichsregierung gewesen. Erst in diesen Tagen hat die Reichsregierung durch die Verordnung des Herrn Reichs präsidenten zum Schuße der Wirtschaft vom 9. März 1932 wichtige, gerade im Interesse des mittelständischen Gewerbes im Einzel handel und Handwerk gelegene Maßnahmen getroffen. Durch die im Ersten Teil dieser Verordnung enthaltene Regelung des Zugabewesens und die im Zweiten Teil der Verordnung ge troffenen Änderungen des Geseßes gegen den unlauteren Wett bewerb hat die Reichsregierung den Wünschen des Einzelhandels und Handwerks weitgehend Rechnung getragen. Auch die im Dritten Teil dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die Einheitspreisgeschäfte sollen dem Schuß des mittelständischen Gewerbes in den mittleren und kleineren Städten dienen. Wegen der Einzelheiten darf auf die Bestimmungen dieser Notverordnung verwiesen werden. Audi die Preispolitik der Reichsregierung hal auf die besonderen Verhältnisse und die Wünsche des Mittelstandes Rücksicht genommen. Sie wird in Erfüllung dieser Wünsche die unmittelbare Einwirkung des Herrn Reichskommissars für Preisüberwachung demnächst beendigen. Es ist zu hoffen, daß damit eine Beruhigung der Käufer und eine Stabilisierung des Preisniveaus erreicht wird und dadurch die Hemmungen wegfallen, die dem Kaufwillen bis zu einem gewissen Grade durch die Hoffnung auf eine weitere Preissenkung bisher entgegenstanden. Der Herr Reichskommissar hält es aber für erwünscht, die Preisüberwachung noch fortzuseßen für öffentliche Abgaben, Ge bühren und Tarife, um der Öffentlichkeit und insbesondere der Wirtschaft die Sicherheit zu geben, daß auch auf diesem Gebiel gerechterweise alles geschieht, was an Preissenkungen möglich ist. Diese Möglichkeiten sind zur Zeit allerdings außerordentlich beschränkt mit Rücksicht auf die den öffentlichen Haushalten aufertegten großen Lasten. Daß die durch die Kartelle gebundenen Preise keine sicht bare Beeinflussung erfahren hätten, trifft nicht zu. Entweder sind die gebundenen Preise, soweit nicht besondere Umstande ganz vereinzelt gebliebene Ausnahmen notwendig machten, generell um tOo/o gesenkt wurden, oder aber die bisherigen Preisbindungen sind erloschen mit der Folge, daß nunmehr im natürlichen Wett bewerb der Beteiligten Preissenkungen von selbst eintreten. Bei der Neuordnung des Kreditwesens ist auch nach Auf fassung der Reichsregierung die möglichst zweckmäßige Ver sorgung der kleineren und mittleren Gewerbebetriebe eine der wichtigsten Fragen. Die Reichsregierung wird diesem Bedürfnis bei den auch weiterhin erforderlich werdenden Maßnahmen, die noch keineswegs abgeschlossen sind, ihre besondere Auf merksamkeit zuwenden. Die von Ihnen gewünschte rationelle
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