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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (13. Mai 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- ArtikelDie Werkstattunkosten 295
- ArtikelPendeluhrhemmungen mit elastischem Antrieb 297
- ArtikelUhrmacher und Devisenvorschriften 299
- ArtikelSteuerfragen 300
- ArtikelVerschiedenes 301
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 303
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 305
- ArtikelGeschäftsnachrichten 307
- ArtikelEdelmetallmarkt 307
- ArtikelAnzeigen 308
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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304 1. Auf Anlrag der Zwangsinnung für das üewerbe der Uhrmacher in Lüneburg war dem Uhrmacher Werner P. in Lüne burg mit Schreiben des Geschäftsführers vom 15. April 1932 der Gebrauch des Fachzeichens „Greifenpfeil” einstweilen verboten worden. Das Vorgehen des Geschäftsführers wird ge nehmigt und die Entziehung der Befugnis zur Führung des Fach zeichens einstimmig beschlossen. 2. In einer Sterbegeldsache, betreffend ein Mitglied der Uhrmacher-Zwangsinnung Rochlifc, wird einstimmig beschlossen, ausnahmsweise das Sterbegeld an die Witwe zur Auszahlung zu bringen, da der Beitrag nur für das laufende Vierteljahr rüde ständig war. Ein gleicher Antrag der Innung Essen wurde ab- gelehni, da das verstorbene Mitglied gar nicht als Mitglied ge meldet war. 3. Einstimmigkeit wird darüber herbeigeführt, dafe es nicht zulässig ist, sich im geschäftlichen Verkehr, auf Briefbogen usw. als „Mitglied des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher” zu bezeichnen. Auch jeder sonstige Hinweis auf die (mittel bare) Zugehörigkeit zum Zentralverband wird einstimmig abgelehnt. 4. Übereinstimmend wird festgestellt, da& es nidit üblich ist, für die Aufbewahrung einer reparierten Uhr und für die Überlassung einer „Leihuhr” eine Vergütung zu beanspruchen. Unter Umständen kann jedoch der Uhrmacher in solchen Fällen eine Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens verlangen, ln der UHRMACHERKUNST wird dieser Fall dem nächst behandelt werden. 5. Da vielfach Unklarheiten darüber bestehen, wer An spruch auf Erteilung einer Furniturenausweiskarte be- sifet, soll von der Rechtsabteilung ein Merkblafl ausgearbeitet werden. 6. Ferner wird die Frage behandelt, dafc Mitglied des Markenuhrvereins nur werden und bleiben kann, wer dem Zentralverband angeschlossen ist. Übereinstimmend wird fest gestellt, dafs es sich hierbei um eine vertragliche Gegenleistung des Markenuhrvereins handelt und dafe keinerlei Anlafe zu einer Lockerung jener Bindung besteht. Wie bisher soll über die An wendung der Ausnahmevorschrif! von Fall zu Fall entschieden werden. Bestimmte Grundsätze hierüber sollen vorläufig nicht aufgestellt werden, ln einem bestimmten Einzelfall wird ein stimmig beschlossen, dajs zur Anwendung der Befreiungsvorschrift erst dann Stellung genommen werden soll, wenn der Antrag steller vergeblich versucht hat, seine Eintragung in die Hand werksrolle zu erreichen. 7. An Hand eines von der Zwangsinnung Düsseldorf er- statlelen Gutachtens über die Einstellung von Uhrmacher lehrlingen erfolgt eine Aussprache über Zahlung eines Lehr geldes, Sicherstellung eines ausreichenden Betrages für die An schaffung des notwendigen Werkzeuges, über die Entschädigung im Falle vorzeitiger Auflösung des Lehrverhällnisses usw. 8. Auf Grund eines uns in freundlicher Weise von Herrn Trübenbach (Chemnife) überlassenen Aktenstückes wird einstimmig festgestellt, dafj die Bezeichnung „14kar. verstärktes Gold gehäuse" für Double-Uhren als eine unrichtige und zur Irre führung des Publikums geeignete Angabe über die Beschaffen heit des Uhrgehäuses anzusehen und deshalb abzulehnen ist. Sdilufe der Sifeung 7 Uhr abends. (VII/607) Ferienkurse der Verkaufsberatung für den Deutschen Uhrenfachhandet Sommer 1932 a) Im Taunus und an der Ostsee Die grofjen Erfolge der Schulungswochen der Verkaufs beratung in Altona, Alexisbad (Harz) und München haben uns veranla&t, für die Urlaubszeit Ferienkurse zu veranstalten, um damit den Uhrmachern, ihren Angehörigen und Angestellten Gelegenheit zu geben, den Ferienaufenthalt mit dem Besuch eines Kurses zu verbinden. Gerade in der augenblicklichen Krisenzeit ist es besonders notwendig, alle geschäftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die schlechte Zeit besser zu überstellen. Nr. 20 In der Zeit vom 6. bis 11. Juni 1932 und vom 13. bis 18. Juni 1932 finden die Ferienkurse in Bad Schlangenbad (Taunus) statt. Vom 20. bis 25. Juni 1932 und vom 27. Juni bis 2. Juli 1932 werden Kurse in dem Oslseebad Boltenhagen abgehallen. Bad Schlangenbad ist eines der schönsten Taunus-Bäder, das dem Erholungsuchenden wirkliche Ausspannung ermöglicht, Leidende und Gesunde suchen dieses ruhige und reizvoll gelegene Bad gern auf. Jedes Reisebüro halt Werbematerial von Bad Schlangenbad bereit, das über alles Wissenswerte des Ortes orientiert. Das Ostseebad Boltenhagen gehört nicht zu den großen Modebädern der Ostsee, zeichnet sich aber durch seine gesunde Lage und seinen schönen Strand besonders aus. Es liegt an einer Bucht der Ostsee zwisdien den alten Hansestädten Lübeck und Wismar, geschäht vor allen widrigen Winden und nach allen Seiten hin von Wald umgeben. Die Kurse werden also den Teilnehmern nicht nur alles Wissenswerte über das Geschäft vermitteln, sondern ihnen auch Gelegenheit zu einer wirklich guten Erholung bieten. b) Programm der Kurse Sowohl in Bad Schlangenbad als auch im Ostseebad Bolten hagen werden je zwei Kurse mit verschiedenen Programmen veranstaltet. Jeder Teilnehmer kann an einem oder auch an beiden Kursen teilnehmen. Bad Schlangenbad. ln dem ersten Kursus A vom 6. bis 11. Juni werden alle Fragen der Verkaufs- und Werbemethoden und des Schaufensters eingehend behandelt. Die Tageseinteilung ist folgende: Kursus A 6. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Neuzeitliche Verkaufsmethoden im Uhrenfachgeschäft; 7. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Erfolgreiche Werbung des Uhr machers; 8. Juni, 9-12 und 17-19 Uhr j 9. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr | Die zugkräftige Gestaltung 10. Juni, 9— 12 und 17— 19 Uhr I des Uhrenschaufenslers. 11. Juni, 9-12 Uhr I In dem zweiten Kursus B vom 13. bis 18. Juni ist folgende Tageseinteilung vorgesehen: Kursus B 13. Juni, 9—12 und 17 —19 Uhr: Unkosten und Kostenkontrolle im Uhrenfachgeschaft; 14. Juni, 9 — 12 und 17— 19Uhr: Technik und Organisation ratio neller Lagerhaltung; 15. Juni, 9—12 und 17 — 19 Uhr: Richtig kalkulieren ; 16. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Rentabilitätsrechnung im Uhren fachgeschaft; 17. Juni, 9 —12 und 17—19 Uhr ( K , .... R ,, „ IS. Juni, 9-12 Uhr ) Neuzeit!,die Bud,haltung. Ostseebad Boltenhagen, ln dem ersten KursusA vom 20. bis 25. Juni ist die Tageseinteilung folgende: Kursus A 20. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Neuzeitliche Verkaufsmelhoden im Uhrenfachgeschäft; 21. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Erfolgreiche Werbung des Uhr machers; 22. Juni, 9-12 und 17-19Uhr | 23. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr [ Die zugkräftige Gestaltung 24. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr I des Uhrenschaufensters. 25. Juni, 9—12 Uhr J In dem zweiten Kursus B vom 27. Juni bis 2. Juli ist folgende Tageseinteilung vorgesehen: Kursus B 27. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Unkosten und Kostenkontrolle im Uhrenfachgeschäft; 28. Juni, 9—12 und 17—19 Uhr: Tedinik und Organisation ratio neller Lagerhaltung; DIE UHRMACHERKUNST
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