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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (1. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 12. Reichtagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Berlin am 26. Juni 1932
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- Artikel12. Reichtagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in ... 405
- ArtikelSteuerfragen 414
- ArtikelVerschiedenes 415
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 415
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 416
- ArtikelGeschäftsnachrichten 416
- ArtikelEdelmetallmarkt 417
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 418
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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406 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 gibt Herr Gohlke bekannt, daf das Ehrenmitglied des Zentralverbandes, Herr Devin, verstorben ist. Herr Kollege Magdeburg dankt den Berliner Kollegen für die glänzende Vorbereitung der Tagung. Als erster Punkt der Tagesordnung wird der An trag Fleig einstimmig angenommen, daf sämtliche Anträge am Anfang der Hauptausschufsitzung durchberaten wer den sollen. Der zweite Antrag, in dem gesagt wird, daf die Beisifer des Zentrajverbandsvorstandes nur auf drei Jahre zu wählen sind, und daf eine Wiederwahl zu lässig ist, daf jedoch nach Wiederwahl nach drei Jahren ein Ausscheiden aus dem Vorstand auf drei Jahre statt- finden mul}, bezweckt nach der Begründung eine Auf frischung in der Leitung des Verbandes, aber keine Aus schaltung der fähigsten Leute. Ausnahmen sollen zulässig sein. Der Vorstand steht diesem Antrag ablehnend gegen über, weil die eingearbeiteten Kräfte möglichst der Gemeinschaftsarbeit erhalten bleiben sollen, denn man könne sich in einer solchen Notzeit eine gewisse Zeitver geudung durch Einarbeiten nicht leisten. Es wird betont, daf dieser Antrag nicht als Mißtrauen dem Vorstande gegenüber angesehen werden soll. Herr Kollege Walter (Mannheim) unterstützt den Antrag, da sich ein Beisifer sehr schnell einarbeiten könnte. Auf derselben Seite stehen die Herren Kollegen Coquot und Kratz. Kollege Tombrock lehnt ab. Herr Direktor König legt klar, daf, wenn jedes Jahr automatisch zwei Beisitzer ausscheiden, innerhalb von drei Jahren sämtliche Beisifer ausgewechselt sein können. Die Abstimmung über diesen Punkt ergibt 20 Stimmen dafür und 6 Stimmen dagegen. Herr Kollege Hempel (Breslau) begründet den Antrag seines Verbandes, daf der Vor stand des Zentralverbandes während der Notzeit aus Ersparnisgründen nur aus fünf Mitgliedern bestehen soll. Es wird daher ein Ausscheiden von zwei Mitgliedern ver langt. Um eine Spife gegen diese zwei Herren zu ver meiden, soll eine Neuwahl der Beisifer stattfinden. Bei der Abstimmung über diesen Antrag ergibt sich eine Stimmengleichheit von zehn Stimmen. Aus diesem Grunde muf nach Stimmkarten abgestimmt werden. Der Antrag wird mit 86 zu 66 Stimmen angenommen bei fünf Stimm enthaltungen. Für die Annahme in der Reichstagung ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit notwendig, da es sich um eine Satzungsänderung handelt. Der Niedersächsische Uhrmacherverband Hannover will die Verbandsbeiträge gestaffelt wissen, um eine wirt schaftlich lebensfähige Organisation zu erhalten. (An trag 4.) Die Zahlungsfähigen sollen wie vorher ihre Beiträge zahlen, den wirtschaftlich Schwachen soll eine gewisse Erleichterung zugestanden werden. Herr Kollege R e n t s c h macht den Einwurf, daf dieser Punkt nicht vom Zenfralverband aus geregelt werden kann, sondern daf es Sache der einzelnen Innungen sein müsse, diese Neu regelung praktisch durchzuführen. Der Antrag wird fast einstimmig abgelehnt. Der Antrag 25 betreffs Reorganisation des Ver bandes wird zurückgezogen, da irgendwelche Um gestaltung heute nicht möglich ist. Uber den Antrag 1, der Zentralverband wolle auf die noch bestehende Verpflichtung der Zwangsmitgliedschaft der Mitglieder des Markenuhr - Vereins ZentRa beim Zentralverband verzichten, entspinnt sich eine längere Aussprache. Die ZentRa nimmt bekanntlich nur Mitglieder auf, die dem Zentralverband angehören. Wenn die be treffende Innung dagegen protestiert, einen Kollegen auf zunehmen, ist es ihm nicht möglich, Mitglied der ZentRa zu werden, da bisher keine Möglichkeit besteht, daf ein einzelner Uhrmacher Mitglied des Zentralverbandes wird. Herr Kollege Kratz weist darauf hin, daf es unter Um ständen Vorkommen kann, daf ein Kollege anderthalb Jahre nach seinem Antrag erst Mitglied der ZentRa werden kann. Es kann Vorkommen, daf mit kleinlichen Gründen von seiten einer Innung die Aufnahme eines Kollegen hintertrieben wird. Für verschiedene Kollegen steht es fest, daf die Zwangsmitgliedschaft beim Zentralverband für ZentRa-Mitglieder untragbar ist, andererseits kann man sich der Befürchtung nicht verschliefen, daf man durch Aufhebung dieser Bestimmung den Innungen den Todes stof versefen wird. Nach einem Vermittlungsvorschlag, der die Einzelmitgliedschaft nur Mitgliedern einer Ein kaufsgemeinschaft zugestehen will, macht Herr Direktor König der Diskussion ein Ende. Herr Direktor König schlägt vor, daf eine Befreiung der Mitgliedschaft ein- treten muf, wenn die ZentRa-Mitglieder vom Orte nichts gegen die Aufnahme einzuwenden haben. Schlieflich kommt es aber doch zur Abstimmung über den ursprüng lich gestellten Antrag, die eine Ablehnung mit 79 gegen 73 Stimmen ergibt, bei fünf Stimmenthaltungen. Den Punkt 2 hatte der Vorstand schon in seiner Sifung erledigt und sich aus Sparsamkeitsgründen gegen eine jährlich neue Herausgabe von Ausweiskarten aus gesprochen. Daf die Schwarzarbeit (Punkt 16) mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beseitigt werden muf, darüber sind sich alle Kollegen einig. Eine entsprechende Ent- schiiefung soll der Reichstagung vorgelegt werden. Der vom Landesverband Rheinland eingebrachte An trag, in dem gefordert wird, daf sämtlichen Behörden des Reiches, der Länder und der Gemeinden das An bringen von Reklameuhren der Elektro - Grofkonzerne untersagt wird, wird einstimmig angenommen, nachdem Herr Direktor König und einige Kollegen verschiedene in der leften Zeit vorgekommene Streitfälle vorgebracht hatten. In einer etwas anderen Form wird der A n t r a g 15 in Gestalt einer Enischliefung der Reichstagung vorgelegt werden. Desgleichen soll der Antrag, man solle § 56 Abs. 3 der Gewerbeordnung den Zusaf geben, statt „Taschen uhren“ „Uhren aller Art“ (daneben solle dann der Handel mit silbernen und versilberten Bestechen mit in das Verbot einbezogen werden), in Form einer Entschliefung der Reichstagung vorgelegt werden. Zu Antrag 14: Wandergewerbescheine bedürfen einer Prüfung durch die Fachverbände, wenn eine Beseiti gung nicht möglich sein sollte, ergeht sich Herr Kollege Fleig in längeren Ausführungen. Er erwähnt, daf bereits vor längerer Zeit der Badische Landesverband eine Ent schliefung gefaft habe, um die Öffentlichkeit über die augenblicklich äuferst ernste Lage der Uhrmacher und ihre Gründe aufzuklären. Darin seien auch Vorschläge gemacht, eine Besserung herbeizuführen. Von verschie denen Seiten wird ihm entgegengehalten, daf ein einzelner Landesverband nicht die richtige Stelle sei, derartige An träge an die Behörden bzw. an die Regierung zu richten. Um derartigen Entschliefungen den nötigen Rückhalt zu geben, sei es wohl bei solchen Angelegenheiten am Plafe, den Zentralverband mit seiner hinter ihm stehenden grofen Mitgliederzahl einzusefen. Nur auf diese Weise könnte man unter Umständen einen gewissen Einfluf auf die leitenden Stellen ausüben. Herr Kollege Fleig begründet den Antrag 19 seines Verbandes, daf Mitglied einer Innung alle Personen und Betriebe sein müssen, die sich irgendwie mit dem Handwerk befassen, für das die Innung aufgestellt ist. Von verschiedenen Seiten äufert man Bedenken, da sich die Pfuscher auf diese Weise in der Inung zu viele Kennt nisse aneignen könnten. Unter Umständen müfte man sogar die Warenhäuser aufnehmen. Der Antrag wird mit grofer Mehrheit abgelehni.
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