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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (22. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- Artikel78% der Uhrmacher sind im Zentralverband organisiert 447
- ArtikelWir basteln eine Experimentier-Einrichtung für elektrische Uhren ... 449
- ArtikelKleine Fähigkeitsproben 1932 für unsere Lehrlinge 452
- ArtikelSteuerfragen 452
- ArtikelSprechsaal 453
- ArtikelVerschiedenes 454
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 457
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 457
- ArtikelGeschäftsnachrichten 459
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 459
- ArtikelEdelmetallmarkt 459
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 460
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 30 455 Zeitung” mit der Bitte um Abdruck nachfolgende Erwiderung zugestellt: „Der ständische Oedanke wird heute von den verschiedensten Stellen vertreten, wobei sich sowohl hinsichtlich der Ausgangs stellung wie der Zielsetzung erhebliche Unterschiede ergeben. Es braucht hierbei nur daran erinnert zu werden, daß die ständische Idee heute sowohl von der katholischen Soziallehre, den christlich- nationalen Gewerkschaften und zahlreichen katholischen Berufs organisationen, wie auch vom Nationalsozialismus, als schließlich auch von der Berufsvertretung des Handwerks unter ganz ver schiedenartigen Begründungen propagiert wird. Wenn sdion gegenüber allen diesen Richtungen die Bezeichnung »romanlisch- antiindividualistisch« verwandt wird, so kann dann keineswegs eine zutreffende Erklärung und noch viel weniger eine sachlich begründete Kritik erblickt werden. Daß der ständische Gedanke sidi grundsäßlidi gegen das philosophisdie Prinzip des In dividualismus und gegen seine Anwendung auf staatlidiem, ge sellschaftlichem und wirtschaftlichem Gebiet wendet, ist Tatsadie. Falsch ist es jedoch, hieran unmittelbar den Begriff des Romanti schen zu knüpfen. Es ist ganz klar, daß mit dieser Bezeichnung der Antiindividualismus des Ständegedankens als phantastisch und verschwommen, als rückständig und utopisch bezeichnet werden soll. Man will damit keineswegs sagen, daß dieser oder jener Teil des ständischen Programms nicht durchführbar sei, sondern man unterstellt, daß überhaupt jegliche Geistesrichtung, die auf anderer als individualistischer Grundlage beruht, wirklich keitsfremd seL Für jedermann, der über die weitverzweigte ständische Bewegung der Gegenwart einigermaßen im Bilde ist und der in der Geschichte der abendländischen Geistesentwicklung Bescheid weiß, bedarf eine derartige Stellungnahme zu der Er scheinung des ständischen Universalismus der besonderen Aus- einanderseßungen nidit. Wenn man, wie dies in der Zuschrift der Fall ist, davon aus gehl, daß unter ständischer Neuordnung eine vollkommene Um- krempelung der herrschenden Staats- und Wirtschaftsordnung zu verstehen sei, dann dürften die vorgebrachten Bedenken nicht unberechtigt sein. Es sollte aber nicht übersehen werden, daß es ein hervorstechendes Merkmal der ständischen Idee ist, daß sie zu einer organischen Ordnung des sozialen Zusammenlebens hinstrebt. Unter organischer Gestaltung muß aber in diesem Zu sammenhang auch eine organisdie Weiterbildung der bestehenden Verhältnisse zu neuen Formen verstanden werden. Von einer revolutionären Beseitigung der gesdiichtlich gewachsenen Dinge und einer theoretischen Neukonstruktion nach dem Schema einer in Gelehrtenstuben ausgeklügelten Idee kann gar keine Rede sein. Diese Art der Wirtschaftsgeslaltung ist vielmehr das Kennzeichen sozialistischer Erneuerungspläne, vor deren Ver wirklichung die Schaffung einer ständischen Ordnung uns be wahren soll. Es ist auch unzutreffend, den Reichswirtschaftsrat ohne weiteres in den Zusammenhang des ständischen Gedankens hineinzustellen. Es ist bekannt, daß der Artikel 165 einen Fremd körper in der Reichsverfassung bildet; die Entwicklung der Ver hältnisse in Deutschland hat längst gegen den Rätegedanken entschieden. Gerade weil der Reichswirtschaftsrat nicht zu einer ständischen Körperschaft ausgestallet worden ist, soll eine ständische Gliederung der Wirtschaft geschaffen werden, die in eine echte ständische Spißenkörperschaft auszulaufen hätte. Bei allen diesen Erörterungen bleibt unseres Erachtens zu bedenken, daß es sich gar nicht so sehr um eine Auseinanderseßung wissenschaftlicher Lehrmeinungen handelt, sondern um eine sehr reale Tatsachenfrage, die alsbald geklärt und entschieden werden muß. Diejenigen Kreise, die den ständischen Gedanken in irgend einer Form vertreten, sind hierbei nicht von dem Bedürfnis ge leitet, aus der Freude an theoretischen Konstruktionen praktisch undurchführbare Gedankengebäude zu entwickeln. Sie haben vielmehr das Empfinden, daß uns die Zerklüftung der inner deutschen Verhältnisse in einem solchen Maße auf den Nägeln brennt, daß unverzüglich an eine schöpferische Aufbauarbeit herangegangen werden muß. Übereinstimmend gehen alle ständischen Bestrebungen davon aus, daß der gegenwärtig auf klaffende Klassengegensaß in seinen verheerenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Staat beseitigt werden muß. Sie sind weiterhin der Auffassung, daß hierbei eine Form ge funden werden muß, die eine aufbauende Zusammenarbeit beider Wirlschaftsparteien, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, er möglicht. Sie lehnen also sowohl den Gedanken liberalistischer Wirlschaftsfreiheit wie denjenigen sozialistischer Planwirtschaft als Grundnormen des wirtschaftlichen Zusammenlebens ab. Da offensichtlich nicht alles so bleiben kann, wie es gerade ist, soll eben der Versuch gemacht werden, eine fruchtbare Synthese zwischen den extremen Anschauungen herbeizuführen. Das läuft praktisch darauf hinaus, in derWirtschaft die selbstverantwortliche Tätigkeit des Einzelunternehmers zu erhalten und ihr den Grund saß der sozialen Verbundenheit zu koordinieren. Die besondere Prägung, die der berufssfändische Gedanke in seiner Formulierung durch das Handwerk erhalten hat, geht auf den Gedanken der körperschaftlichen Selbstverwaltung zurück, der im Handwerk seit lahrhunderten nicht erloschen isl. Von der wirtschaftlichen Seile her isl das Ziel berufsständischer Selbstverwaltung durch die Notwendigkeit begründet, eine so weitgehend dezentralisierte Wirtsdiaftsgruppe wie das Handwerk mittels organisatorischen Zusammenschlusses aktiv in die Wirt schaftspolitik einzugliedern. Es ist kein Zufall, daß sich die Handwerkerfrage in erster Linie stets um organisatorische Dinge dreht; die Gründe dafür sind soeben angedeulel. Wenn der ständisdie Gedanke heute ganz allgemein im Begriff ist, sich in weiten Kreisen durchzuseßen, so darf das Handwerk darin eine erfreulidie Tatsache erblicken. Seine eigene, spezifisch hand werkliche Zielseßung, nämlich die berufssländische Selbst verwaltung unter Einbeziehung der Arbeitnehmer, bleibt hiervon unberührt. Das Handwerk mußte sie um seiner Selbsterhallung willen auch dann weiterverfolgen, wenn es keine allgemeine ständische Bewegung in Deutschland gäbe, wie es heute der Fall ist. Der Verfasser der »Zweifel am ständischen Gedanken« muß mit sich selbst darüber zu Rate gehen, ob es zweckmäßig ist, das Problem der inneren Neuordnung Deutschlands aus derjenigen Perspektive zu betrachten, auf der seine Zweifel schließlich an kommen.” RH. (VI t/253) Vorschläge zur Einschränkung der Gewerbefreiheit. Der gemeinsame Ausschuß für Gewerberecht und Gewerbepolitik {Berufsstandspolitik) beim Deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertag und Reichsverband des deutschen Handwerks trat am 8. Juli 1932 unter dem Vorsiß von Präsident Pflugmacher (Magdeburg) im Verwaltungsgebäude des Kammertages zu Hannover, Prinzenstraße 20, zu einer widitigen Sißung zusammen. Die Verhandlungen befaßten sidi mit der Änderung des Handels- geseßbuches, mil der Frage der rückwirkenden Kraft der Ein tragung in die Handwerksrolle und mit der Frage der Anwendung des § 129 GO. auf nicht in der Handwerksrolle eingetragene Handwerksbetriebe. Einen weiten Raum der Beratungen nahm die Frage der Einführung des Befähigungsnachweises im Hand werk in Anspruch. Bekanntlich wird diese Forderung im Berufs stand erhoben, um die Beeinträchtigung des Handwerks durch die überhandnehmende Schwarzarbeit zu unterbinden. Zur Prü fung der Frage nach einer Einschränkung der Gewerbefreiheit wurde ein besonderer Arbeitsausschuß eingeseßt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsiden! Biener, Gewerbekammer Chemniß (Sa.); Fräulein Dittrich, Vorsißende des Reichsverbandes der Innungen für das Damenschneidereigewerbe, Berlin; Präsident van Engelshoven, Handwerkskammer Aachen; Syndikus Dr. Eßel, Handwerkskammer München; Syndikus Dr. Förster, Handwerks kammer Harburg; Syndikus Menßel, Handwerkskammer Stettin; Syndikus Riedel, Deutscher Wirtschaftsbund für das Baugewerbe, Berlin; Syndikus Dr. Schild, Reichsverband des deutschen Schuh macherhandwerks, Hannover; Syndikus Dr. Wienbeck, Hand werkskammer Hannover. Den Vorsiß des Ausschusses führt Präsident Ludwig von der Handwerkskammer Berlin. Die erste Sißung wurde am 20. Juli 1932 abgehalten. An ihr nahm auch der Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe, Ministerialrat Dr. Hoppe, teil. RH. (VI 1/252) Funkwerbung und Handwerk. Die zunehmenden Klagen im Handwerk über Schädigung des Berufsstandes durch private Funkwerbung hatten den Deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertag veranlaßt, in einer besonderen Eingabe den Reichs postminister darauf hinzuweisen, daß zweckmäßigerweise jede Art von Reklame von dem Rundfunk ferngehallen werde. Hierauf hat das Reichspostministerium nunmehr wie folgt geantwortet: „Der Rundfunk wird bereits seit Jahren für private Werbe zwecke in beschränktem Umfange zur Verfügung gestellt und steht ausnahmslos allen Kreisen der Wirtschaft gleichmäßig offen, sofern die allgemeinen Bedingungen für die Zulassung der Rund funkreklame nadi Form und Inhalt erfüllt werden. Auch der selbständige gewerbliche Mittelstand hat sich dieser Reklameart seit ihrem Bestehen ständig bedient. Bei der schwierigen Lage der deutschen Wirtschaft, die sidi zum großen Teil als Absaßkrisis darstelit, würde es von weiten Kreisen der Geschäftswelt nicht verstanden werden, wenn ein zur unmittelbaren Einwirkung auf die Käuferkreise so hervor ragend geeignetes Mittel wie der Rundfunk nicht in den Dienst der Wirtschaft gestellt werden sollte. Noch weniger aber könnte es auch in diesen Kreisen gulgeheißen werden, bestimmte Organisationsformen des Warenabsaßes, wie in vorliegendem Falle die Warenhäuser und Einheitspreisgeschäfte, willkürlich von einer öffentlich zugänglichen Wettbewerbsmöglichkeit aus zuschließen. Ich bedauere, nach Lage der Dinge dem Wunsdie auf Beseitigung der beanstandeten Reklame nicht entsprechen zu können.” Vielleicht laßt sich die Benaditeiligung des Handwerks dadurch vermeiden, daß sich die in Betracht kommenden Gruppen des Berufsstandes innerhalb größerer Städte oder innerhalb der Bezirke der einzelnen Rundfunkgesellschaften zusammensdiließen,
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