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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (29. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- ArtikelFarben im Uhren-Schaufenster 461
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte (IX) 462
- ArtikelSteuerfragen 466
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 468
- ArtikelVerschiedenes 468
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 470
- ArtikelGeschäftsnachrichten 472
- ArtikelBüchertisch 473
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 473
- ArtikelEdelmetallmarkt 473
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 474
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 31 Lohn. Die Führung von Lohnkonten hal den Zweck, den Steuerbehörden an Hand der Steuerkarten eine Kontrolle darüber zu ermöglichen, ob nicht zu Unrecht Lohnzahlungen steuerfrei behandelt worden sind, ob z. B. die Ermäßigungs säße richtig angewendet worden sind, ob der Steuerabzug für besondere Vergütungen, Nachzahlungen, Gratifikationen u. dgl. entrichtet ist, ob die Sozialversicherungsbeiträge nicht vor der Steuerabzugsberechnung abgezogen sind und ob die Familienermäßigungen den Eintragungen in der Steuerkarte entsprechen. Bei monatlicher Lohnzahlung wird die Führung von Lohnkonten für alle Falle verlangt, wo der Monatslohn — ohne Abzug der Lohnsteuer — 100 :R)( übersteigt, also auch dann, wenn nach Abzug der Familienermäßigungen usw. eine Steuer nicht mehr einzubehalten und abzuführen ist. Auskunftsersudien an Banken Im Steuer- aufsiditsverfahren ln Nr. 21 der UHRMACHERKUNST hallen wir linier der Überschrift „Verpflichtung Dritter, Auskunft zu geben zum Zwecke der Aufdeckung unbekannter Steuerfälle'* auf die Erweiterung der Befugnisse, die den Finanz ämtern im Steueraufsichtsverfahren zustehen, hingewiesen. Dieser Befugnis des Finanzamts ist nach Auslegung des Reichsfinanzhofs eine Schranke dadurch geseßt, daß Aus kunftsersudien insoweit unzulässig sind, als nadi der besonderen Lage des einzelnen Falles das Auskunfls- ersuchen unbillig ist. Der Reichsminister der Finanzen macht nun in seinem an die Präsidenten der Landesfinanzämter geriditeten Erlaß vom 9. Juli 1932 (S 1183 - 44 III R) darauf auf merksam, daß es in jedem Falle, in dem eine Auskunft im Steuerermittlungs- oder im Steueraufsichtsverfahren eingeholt werden soll, einer sorgfältigen Abwägung der Gründe, die für und gegen das Auskunftsersudien spredien, bedarf. Dies insbesondere in den Fällen, in denen es sidi um Auskunftsersuchen an Banken handelt. Die Geld- vermittlungsanstallen sind grundsäßlidi, wie jeder Staats bürger, verpflichtet, dem Finanzamt durch Erteilung von Auskunft Hilfe bei der Ermittlung der steuerlichen Wahrheit zu leisten. Bei Ausübung der Befugnisse, die sich hieraus für die Finanzämter ergeben, darf jedoch nicht außer Betracht bleiben. daß die Erteilung solcher Auskünfte in das Vertrauensverhältnis eingreift, welches zwischen den Banken und ihrer Kundschaft besteht. Zu prüfen ist, ob das finanzielle Interesse des Reiches zu der Arbeit, den Kosten und der Beeinträchtigung von Wirtschafts beziehungen, die der Bank durch die Auskunftserteilung erwachsen können, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Entschließung über Auskunftsersuchen ist dem Vorsteher des Finanzamts Vorbehalten. Passivierungsanspruch (Rückstellung) für die Verpflichtung, gemietete gewerbliche Räume nach Ablauf des Mietvertrags ln den früheren Zustand zurückzuversetzen Die Kosten eines Ladenumbaues können bekanntlich auf die Dauer des Mietvertrages verteilt werden. Wenn nun nach dem Mietverträge die Wiederherstellung des alten Zustandes verlangt werden kann und mit aus reichender Wahrscheinlichkeit nach Beendigung des Ver trags mit den Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes ernsthaft zu rechnen ist, so kommt, ähnlich wie für die Umbaukosten, die Verteilung der Last der Wiederherstellung nach Maßgabe der wahrscheinlichen Dauer des Mietverhältnisses in Betracht. Denn es ent spricht dem das Einkommensteuergeseß beherrschenden Gewinnbegriff ebenso wie den Regeln ordnungsmäßiger kaufmännischer Buchführung, daß Gewerbetreibende Ver bindlichkeiten nicht erst im Zeitpunkt ihrer Erfüllung in den Büchern berücksichtigen, sondern mit ihnen schon in dem Wirfschaftsabschnitt rechnen, in welchem sie ent standen sind. So können auch die Ausgaben für die Wiederherstellung des früheren Zustandes eines Ladens nach Ablauf eines Miet- oder Pachtvertrags nicht nur den Gewinn des Ausgabejahres, sondern die Erträgnisse der ganzen Zeit des Miefverhältnisses beeinträchtigen. Dem wird bei der Aufstellung der Bilanz Rechnung ge tragen durch Rückstellung, d.h. durch Einseßung eines entsprechenden jährlichen Passivpostens, wodurch der steuerliche Gewinn gemindert wird. (11/887) Steuertermine für August 1932 Reichssteuern 3. August: 5 t e u e r a b z u g vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31.Juli und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Siehe Näheres unter Sfeuertermine für Juli. 10. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsaßsteuer für den Monat Juli. Schonfrist bis 17. August. 13. „ Vermögensteuer Zahlung nach dem Bescheid für 1. Januar 1931. Wenn in diesem Bescheid die Kürzung der Raten um 20°/ o nicht zum Ausdruck gebracht ist, ermäßigen sidi die Raten vom 1. April 1932 ab um ein Fünftel. Siehe Nr. 22 der UHRMACHERKUNST 1932. 2{). „ Steuerabzug vom Arbeitslohn und Ab gabe zurArbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. August. Gewerbesteuern 5. August; Badische Gewerbesteuer bei monatlidier Er hebung. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 10. „ Thüringische Gewerbesteuer. 15. „ Braunschweigische Gewerbesteuer. 15. „ Hamburgische Gewerbeertrag- und Gehalt summensteuer. 15. Mecklenburg - Schwerinsche Gewerbe steuer. 15. „ Mecklenburg-Strelißsche Gewerbesteuer. 15. „ Preußische Gewerbekapital- und Gewerbe erfragsteuer. Siehe Nr. 20 der UHRMACHER KUNST, S. 300: „Zu hohe Vorauszahlung.“ Lohnsummensteuer, falls keine Sondervor schriften. (11/889) Uhrmacher jerde Kaufmann! Das Sdilagwort genüg! allein nicht. Hier ist der Weg, der zu diesem Ziele führt: Bücher für den Fortschrittlichen! Neue Preise! Verkaufen und Organisieren im Einzel handel, Verfasser: H. W. Tümena, 162 Seiten, kart. 4,30 ÄK, geb. 5,20 Ä«. Hinter dem Ladentisch, Verfasser: Marianne Ley und H. W. Tümena, viele Abbildungen aus der Praxis, 0,70 'Jt)L Zu beziehen durch: Zenlraherband der Deutschen Uhrmacher E. V., Halle (S.), Könlgstr. 84
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