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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (5. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Merksätze für den Uhrmacher aus der Einbruchdiebstahl-Versicherung
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Härteprüfung des Stahles in der Werkstatt
- Autor
- Schwenk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- ArtikelMerksätze für den Uhrmacher aus der ... 475
- ArtikelDie Härteprüfung des Stahles in der Werkstatt 477
- ArtikelSteuerfragen 479
- ArtikelVerschiedenes 481
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 482
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 483
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelBüchertisch 485
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelEdelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 32 DIE UHRMACHERKUNST des Versicherungsantrages ab, so gilt er als genehmigt, wenn der Uhrmacher nicht innerhalb einer Frist von einem Monat gegen die Richtigkeit des Versicherungs scheines Widerspruch erhebt. Der Versicherungsvertrag kommt also auf der Grundlage des Versicherungsscheines und nicht des Versicherungsantrages zustande. Pünktliche Entrichtung der Prämien ist unerläßliche Voraussetzung dafür, daß die E.D.-Ver sicherung dem Uhrmacher im Schadensfälle auch wirklich Schuß bietet. Wird eine Prämienzahlung, die nach dem Beginn der Versicherung zu erfolgen hat, nicht rechtzeitig bewirkt, so kann die Versicherungsgesellschaft dem Uhr macher auf dessen Kosten eine Zahlungsfrist bestimmen. Wird nach dem Ablaufe der Frist ein Einbruch veriibt und ist zu dieser Zeil der Uhrmacher mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen oder Kosten noch im Verzüge, so ist die Versicherungsgesellschaft von der Verpflichtung zum Schadenersaße frei. Die Be stimmung der Zahlungsfrist hat schriftlich zu geschehen und die Rechtsfolgen anzugeben, die mit dem Ablaufe der Frist verbunden sind. Die Frist darf nicht weniger als zwei Wodien betragen. Die Klage des Uhrmachers gegen die Versicherungs gesellschaft auf Sdiadenersaß kann auch bei dem Geridit des Ortes geführt werden, wo der Agent, der den Versidierungs- vertrag vermittelt oder abgeschlossen hat, zur Zeit der Vermittlung oder Schließung des Vertrages seine gcwerb- lidie Niederlassung bzw. seinen Wohnsiß hatte. Vermögensnachteile, Ärger und Unannehmlichkeiten erspart sich der Uhrmacher, wenn er Die Härteprüfung des Stahles in Von Gewerbesdiulraf Schwenk (Schwab. Gmünd) Für die Härteprüfung des Stahles wurde bis in unsere Zeit die einfache Feilenprobe angewandt. „Klebte“ die Feile, so war der Stahl weidi, glitt sie darüber, so galt er als „glashart“. Für viele Stahlwerkzeuge genügt auch heute noch diese einfadie Harfeprobe, wiewohl sie nicht nur ziemlich unzuverlässig, sondern auch ungenau ist. Irgendwelche zahlenmäßige Härfeangaben lassen sich mit der Feilenprobe nicht erzielen. Die Stahlhärte wird beeinflußt von jeder Art der Vor behandlung. Jede Kaltbearbeitung, wie Feilen, Bohren, Hobeln, Fräsen usw., übt eine härtende Wirkung aus. Von besonderem Einfluß ist der voraufgehende Walzprozeß, die Art des Schmiedens und des Ausglühens. Ausschlag gebend ist natürlich die Art der Härtung selbst, wobei die Dauer und die Höhe der Erwärmung, die Art, Menge und Temperatur der Ablöscnflüssigkeit ausschlaggebend ist. Dazu kommt die Bewegung des Werkstückes in der Ablöschflüssigkeit, die Dauer und die Höhe der Tempe ratur beim Anlaßvorgang. Für eine genauere Härte- bestiinmung ist außerdem die Stahlsorte entscheidend; Es wäre verfehlt, gewissermaßen den Stahllieferanten für die zu erreichende Sfahlhärle verantwortlich zu machen. Die genormten Bezeichnungen der einzelnen Stahlsorten haben einen großen Grad von Genauigkeit auch in der Art der Härtemessung mit sicti gebracht. Immer mehr verbreitet sidi die exakte Härtemessung von den gut eingerichteten Großbetrieben auf die Kleinbetriebe. Die Zeit, wo man glaubte, eine zuverlässige Härtemessung den Wissensdiaftlern allein überlassen zu dürfen, ist end gültig vorbei. Heute sind die werkstattgemäßen Verfahren der Härteprüfung derart sdinell, zuverlässig und billig 1. vor Absdiluß der E.D.-Versidierung den Frage bogen sorgfältig ausfüllt, den Versidierungsantrag >') seinen gesdiäftlidien und persönlichen Verhältnissen an paßt und sich Uber die Höhe der Prämie und der Neben gebühren, ferner über die Dauer des Versicherungsver trages und über die Kündigungsbestimmungen sowie über den sonstigen Inhalt der Besonderen und All gemeinen Versicherungsbedingungen genau vergewissert; 2. nach Abschluß der E.D.-Versidierung den Ver sicherungsschein pünktlich einlösl, diesen aufmerksam durdiliest und etwaigen Abweidiungen von dem Inhalte des Versicherungsantrages rechtzeitig widerspridil; 3. während der Dauer des Versicherungsvertrages die Prämien pünktlich entrichtet und seine „Gefahrsfands- pflidit" nicht außer acht läßt sowie 4. im Schadensfälle die ihm obliegenden An zeigen macht und auf einen sidieren Beweis des ihm entstandenen Sdiadens Bedadit nimmt. Soweit keine Versidierung auf „erstes Risiko“ vor liegt, muß der Uhrmacher darauf aditen, daß während der Versidierungsdauer keine „Unterversidierung“ (Ver größerung des Warenlagers!) eintritl. Ergibt sidi im Laufe der Versicherungszeil eine „Überversicherung (Verkleinerung des Warenlagers!), so muß der Uhr macher eine entsprechende Herabseßung der Ver sicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie für die künftigen Versidierungsperioden be antragen. (1 890) 11) Fs empfiehlt sich für den Uhrmacher, eine Absdirift des ausgefüllten Fragebogens und des ausgefüllten Versiche rungsantrages bei den Versicherungspapieren aufzubewahren. der Werkstatt ausführbar, daß man bald eine Werksläfle, die häufiger einer Sfahlhärfeprüfung bedarf, für veraltet arischen wird, wenn nicht eine entsprechende Einrichtung für die Härte prüfung da ist. Der Widerstand, den ein Stoff dem Eindringen eines fremden Körpers entgegenseßf, wird mit „Härte" be zeichnet. Zahlreiche Messungen haben ergeben, daß dieses Eindringen (Rißen, Anreißen, Eindrücken usw.) ab hängig ist von der Form des eindringenden Werkzeugs, von dem dabei verwendeten Druck und insbesondere auch von der hierbei verbrauchten Zeit und der Temperatur des Prüfstückes. Die heute als veraltet geltende Härte skala von Mohs unterscheidet zehn Härfestufen, wobei Talk die Härteziffer 1 und Diamant die Härteziffer 10 erhält. Dazwischen liegen andere Mineralien, wie Steinsalz, Apatit, Topas, Korund usw. Heute weiß man, daß jede Art von Stoffen überaus abweichende Härtezahlen auf zuweisen vermag, selbst Diamanten haben ziemliche Un gleichheiten in ihrer Härte. Es hat jahrzehntelanger, ernster Forschungsarbeit bedurft, bis die Werkstattechnik brauchbare Einrichtungen und Verfahren für die Härte prüfung erhielt. Heute gilt hauptsächlich die Brinellpresse neben dem Rockwellprüfer als die sicherste Einrichtung für die Prüfung einer sachgemäßen Feuerbehandlung des Stahles durch den Werkstatfpraktiker. Die Normung der Brinellhärfeprüfung finden wir auf dem DIN-Blatt 1605. Nach diesen Normen wird eine in ihrer Härte normalisierte Kugel von bestimmtem Durchmesser mit einer langsam anwachsenden Last innerhalb eines vorgeschriebenen, relativ kurzen Zeitabschnittes in den zu untersuchenden Stahl gedrückt. Es werden hierbei Stahlkugeln vom
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