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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (5. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- ArtikelMerksätze für den Uhrmacher aus der ... 475
- ArtikelDie Härteprüfung des Stahles in der Werkstatt 477
- ArtikelSteuerfragen 479
- ArtikelVerschiedenes 481
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 482
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 483
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelBüchertisch 485
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelEdelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 32 Hilfsmittel gegen schlechten Geschälisgang Zugkräftige Schaufenster - Dekorationen mit dem Schaufenster - Baukasten der Yerkaufs- beratung Gruppe A (20Teile) für kleine Fenster . 'J?il 110,— Gruppe B (30Teile) für mittlere Fenster [RU 165,— Gruppe C (40 Teile) für größere Fenster ‘.RH 220,— Miniatur - Baukasten zur Vorbereitung der Dekoration [RH 3,— Individuelle Kundenwerbung durdi die Verkaufsberatung - Kundenkartei. Jeder Kunde wird mit allen wichtigen Angaben registrier I. Für gute Werbebriefe unentbehrlich. Preise: Komplett mit 1000 Karten . . . [RH 23,— komplett mit 500 Karten . . . [RH 16,— einschließlich Karteikasten usw. Rationelle Lagerhaltung für Uhren durch die Umsaß- und Lagerstatislik des Zentral- \erbandes. Jederzeit Überblick über das Lager, die Verkaufsmöghchkeiten und die Rentabilität. Kompl. Anlage mit genauer Anleitung . ‘JiX 15,20 Umsatz- u. Lagerkontrolle f. Bestecke durch die neuartige Verkaufsberatung-Besteck karlei. Schuß gegen Fehldispositionen, sdiarfe l.agerkontrolle, Umsab- und Fmkaufsstatistik. Un- enlbehrhdi für üesdiafle, die Bestecke führen. Preis der kompletten Kartei, ausreidiend für ver silberte und silberne Bestecke: Mit 5C0 Karten :Ru 15,— mit 1000 Karten ’JiH 20,— einschließlich Karteikasten usw. Einheits-Durchschreibe-Buchführung Frleiditerung und Verbesserung der Buchhaltungs- arbeit durch die neuzeitliche Mettiode des Durcli- schreibens. Vorkenntnisse sind lur die Budi- lialtuiuj nicht erfordcrlidi. Die Umstellung vom bisherigen Verfahren auf die Durdisdireibe-Budi- führung ist denkbar einfadi. Komplette Anlagen sdion von ‘JiH 29,50 an. Viele wertvolle Hinweise aus der Praxis für die Praxis in den Büdiern: „Hinter dem I adentisch", mit vielen Veikaufs- bildern -Jtn o./o „Schaufenster und Reklame", mit praktischen Bei spielen :nn i,_ „Verkaufen und Organisieren im Einzelhandel”, 162 Seilen, kart [RH 4,30 „ Sdinellkalkulator ” [RH 2,70 Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), KönigstraDe 84. Uber die Zulässigkeif der Sdiäßung war bisher schon im Berufungsverfahren zu entscheiden, die Änderung besteht also darin, daß jefet in jedem Falle auch über die Höhe der Sdiäßung die Berufung beim Finanzgericht, anstatt, wie bisher, nur die Beschwerde beim Landes finanzamt zulässig ist. Diese Neuerung ist von außer ordentlicher Bedeutung und sehr zu begrüßen, da die Sdiäßungen von Umsaß und Einkommen in keineswegs seltenen Fällen zu groben Unbilligkeilen geführt haben. Nach dem 31. März 1932 kann nunmehr das Finanzamt keinen Bescheid etwa mit der Rechlsmiitelbelehrung er lassen, daß der Steuerpflichtige seinen steuerrechttichen Verpflichtungen, wie z. B. der Pflicht zur Auskunft und zur Aufzeichnung, schuldhaft nicht genügt habe und daß er deshalb nur noch die Beschwerde beim Landesfinanz amt habe. Ebenso kann das Landesfinanzamt keine Be schwerdeentscheidung, die sich auf solche Feststellungen des Finanzamtes stufet, erlassen. Gegen etwaige Ent scheidungen dieser Art wäre heule die Rechlsbeschwerde an den Reichsfinanzhof, wenn der Streitgegenstand 200 71)1 erreicht, zulässig, und zwar mit der Begründung, daß die erteilte Rechlsmiitelbelehrung nicht mehr zufreffe; es sei eine verfahrensrechtliche Vorschrift unbeachtet geblieben. F.s ist natürlich nichts an dem Recht des Finanzamtes, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie nicht ermittelt oder berechnet werden können, zu sdiäßen, geändert worden. Dabei sind bekanntlich alle Umstande zu be rücksichtigen, die für die Sdiäßung von Bedeutung sind. Zu sdiäßen ist insbesondere dann, wenn der Sleuer- pfliditige über seine Angaben keine ausreichenden Auf klärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versidierung an Eides Statt verweigert. Das gleiche gilt, wenn Bücher oder Aufzeidinungen, die nach den Steuergeseßen zu führen sind, nicht vorgelegt werden können oder wenn die Büdier oder Aufzeichnungen un vollständig oder sachlich unrichtig sind. Aus der Rechtsprediung des Reichsfinanzhofes ist im allgemeinen zu enlnehmen, daß, um zur völligen Ver werfung der Budiführung zu gelangen, die Beweiskraft der Budiungen durdi das Finanzamt ersdiüttert werden muß. Die Feststellung der Nichlbuchung z. B. einzelner Einnahmeposten rechtfertigt die völlige Außerachtlassung der gesamten Budiführung nur dann, wenn daraus ge folgert werden konnte, daß noch andere unbekannte Ein nahmen nicht verbucht worden wären. Stets soll auch geprüft werden, ob die Budiführung als Grundlage für die Ermittlung des Gewinns zum Teil brauchbar ist oder ob sie in ihrem ganzen Umfang deshalb unbraudibar ist, weil der begründete Verdacht besteht, daß außer den durdi den Buchprüfer festgeslellten Posten nidit alle Ein nahmen verzeichnet worden sind. Oft wird ein solcher Verdacht damit begründet, daß zwisdien dem Budigewinn und den Ergebnissen von Vergleidisbelrieben ein auf fallendes, nicht zu erklärendes Mißverhältnis besteht. Es wird immer vermute!, daß bei im großen und ganzen ähnlichen Betrieben gleidier Branche und Gesdiäfts- gebarung auch die Geschäftsergebnisse relativ die gleidien sind. Diese Folgerung kann denen nicht schaden, deren Bücher in Ordnung sind, denen Nichtbuchung von Ein nahmeposten oder sonslige Fehler und Unterlassungen daher nicht nachgewiesen werden können; sie ist aber reclil bedenklich im anderen Falle. Es können dann Sdiäßungen, sei es des Umsaßes oder des Einkommens oder von beiden, Vorkommen, die weit über den wirklich erzielten Umsaß und Gewinn hinausschießen. Der Wegfall der Rechtsmiltelbescluänkung ebnet daher gerade für solche Fälle den Weg zur Herbeiführung einer ein gehenden Nachprüfung durdi das Finanzgericht und ge gebenenfalls durdi den Reidisfinanzhof. (II 892)
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