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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (29. Januar 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- ArtikelDie Bezeichnung der Golddoublé-Uhrgehäuse 65
- ArtikelDie moderne Uhr 66
- ArtikelFernangabe der Zeit in vollautomatischen Fernsprechanlagen 67
- ArtikelDie schweizerische Uhrenindustrie, die deutsch-schweizerischen ... 68
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 70
- ArtikelSteuerfragen 71
- ArtikelVerschiedenes 72
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 75
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 77
- ArtikelGeschäftsnachrichten 78
- ArtikelBüchertisch 79
- ArtikelPatentschau 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelEdelmetallmarkt 79
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 80
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 5 DIE UHRMACHERKUNS1 Nunmehr können wir schon die Welle für das Ge winde drehen, stechen in entsprediender Länge ab und drehen die Welle in der Amerikanerzange um. Das Schneiden des Gewindes erfolgt ebenfalls im Drehsluhl. Wenn das Gewinde bis an den Ansafe geschnitten ist, so drehen wir ohne Gewissensbisse die Amerikanerzange einigemal über der Welle, denn dadurch erhallen wir eine ganz nette Politur, die zwar etwas primitiv, aber besser als gar keine ist. Nach dem abermaligen Umspannen drehen wir jefet erst die Nut. Dadurch haben wir uns während der ganzen Bearbeitung der Welle, besonders beim Gewindeschneiden, dieses schwachen Punktes enthoben. Das Geheimnis einer einwandfreien Nut liegt nur im Stichel. Ein ge wöhnlicher Lecoullre-Stichel — verschobenes Viereck — wird in der gezeichneten Form angeschliffen und reicht für alle Fälle aus. Zum Schlufe kommt noch das Kürzen des Gewindes und auch jefet das Uberschleifen des Vierecks. Bei einiger Übung dauert eine solche Welle nicht mehr als anderthalb Stunden, meistens weniger. Drei Viertelstunden reichen oft genug aus, besonders wenn — wie so häufig — keine Zeit ist. (III'688) Jendrifeki. Eine eigenartige Ankerhemmung In der Londoner Fachzeitung „The Watch and Clock Maker“ ist unter den zum Englischen Patent angemeldeten Neuheiten eine eigenartige Idee zu einem Stiftankergang. Der Erfinder ist ein Japaner, Murayama, der durch Verwendung eines besonderen, noch nie dagewesenen Hemmungsrades die Ankerhemmung im rechten Winkel anlegte. Ein Blick auf die Abbildung (Fig. 1 u. 2) läfet sofort erkennen, dafe das Hemmrad hier aus einer flachen Trommel besieht, in deren Umfang eine Zickzacklinie eingefräst ist, welche die Stelle der sonst üblichen Steigradzähne ver tritt. Der Anker hat nur einen Stift, der in die Zickzack nute hineingreift und durch diese eine hin und her gehende Bewegung ausführl, die in bekannter Weise durch Gabel auf die Unruh übertragen wird. An beiden Seiten ist die Zickzacknute mit scharfen Ecken versehen, die als Ruheecken dienen. An eine Massenfabrikation solcher Steigräder scheint unser Anti pode dort auf der anderen Seite der Erde nicht ge dacht zu haben, denn da stände man vor einem Rätsel, besonders was die Herstellung dieser Ruheecken anlangt. Dem Vorzug, dafe der Anker mit nur einem Stift nie zu weit oder zu eng sein kann, steht der Nachteil entgegen, dafe der Ankerstift nicht schief stehen darf, dafe ferner das Steigradfrieb keine Endluft haben darf und am besten zwischen Decksteinen gelagert sein müfete. Der Erfinder hat in Deutschland noch kein Patent angemeldet, wahrscheinlich denkt er, dafe die Schwarz wälder diese Hemmung auch ohne Patentschutz nickt für nachahmenswert halten. (III 667) Georg F. Bley. iiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiimimiiiiiiimimiiiiimiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiimiiiimiiiiiiiimiimimmiiimiimimiimiiimiiiimiiiiiimimimiiiiiMmiimiiiiiiiiiiiiiiiiimiiimiii Steuerfragen Bearbeitet von Pr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutsdien Uhrmacher (Einheitsverband) Offenlegung der Einheitswerte für Wohn- und Betriebsgrundstücke nadi dem Stande vom I. Januar 1931 Bekanntlich soll künftig nicht mehr Zustellung der Einheitswerle für den Grundbesitz, also auch nicht für die Betriebsgrundstücke, erfolgen, die Zustellung vielmehr durch Offenlegung der Einheitswerte ersefet werden, ttber den Beginn der Offenlegung erläfet das Finanzamt eine Öffentliche Bekanntmachung, wobei darauf hin gewiesen wird, wo die Listen eingesehen werden können und welche Rechtswirkung die Offenlegung hat. Die Offenlegung wird auf einen Monat befristet. Es ist nicht erforderlich, dafe schon sämtliche Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt sind, aber jedenfalls mindestens 80 °/ 0 . Eigentümer, die weder am Sifee des Finanzamtes noch in der Belegenheitsgemeinde ihren Wohnsife haben, erhalten den Einheitswert mitgeteilt durch das für das Grundstück in Betracht kommende Finanzamt. Die Liste der Einheitswerte wird in den Diensträumen des Finanzamtes sowie der Gemeindevorstände offen gelegt werden. Die Liste soll enthalten: 1. Bezeichnung des Grundstückes; 2. Name des Eigentümers, bei Miteigentümern auch die betreffenden Anteile; 3. die Einheitswerte; 4. die wichtigsten Merkmale der Bewertung; 5. Bezeichnung des gewerblichen Betriebs- und den Wertanteil, der dem gewerblichen Betriebe zuzu rechnen ist; 6. Rechlsmitlelbelehrung. Von der Offenlegung wird abgesehen, wenn Einheits wert im Einzelfall noch nicht festgesfeltt oder nur vor läufig festgestellt ist, oder wenn Einheitswerte durch Nachfeststellung, durch Neufeststellung, durch Berichti gungsfeststellung oder durch Rechtsmittelentscheidung festgestellt werden, soweit diese Feststellungen dem Finanzamt zurZeil derOffenlegung noch nicht bekannt sind. Kann für eine Innung Körperscfaaftsteuer in Frage kommen? Nadi dem Körperschaflsteuergesefe sind Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts körperschaft- steuerpflichtig, es sei denn, dafe die Betriebe gemein- nüfeigen Zwecken dienen. Unter Betrieben der genannten Art sind nicht nur solche des Reiches, der Länder und Gemeinden zu verstehen, sondern auch solche der übrigen öffentlich - rechtlichen Körperschaften. So kann auch eine Zwangsinnung, die als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Korperschaflsfeuerfreiheit geniefet, einen solchen Betrieb haben und mit dem Gewinn daraus der Körper schaftsteuer unterliegen.
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