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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (19. September 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- ArtikelDie Leipziger Herbstmesse in Seitenbeleuchtung 779
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik 780
- ArtikelDie Uhr als Hüterin der Poesie und Romantik 783
- ArtikelEin Besuch der Sternwarte auf dem Königsstuhl bei Heidelberg 783
- ArtikelSteuerfragen 784
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 785
- ArtikelSprechsaal 786
- ArtikelVerschiedenes 788
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 790
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 791
- ArtikelGeschäftsnachrichten 792
- ArtikelBüchertisch 793
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 793
- ArtikelEdelmetallmarkt 793
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 794
- ArtikelAnzeigen 794
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST 785 kommen nur noch um 25 0 /o gegenüber 100 °/ 0 höher an genommen wurde. Bei der Schakung des Einkommens wurden 15 " (l des Umsakes als mutmaklicher Gewinn unter stellt. Die Kosten des Verfahrens wurden fast ganz der Staatskasse auferlegt. Da der Kollege den von ihm an gegebenen llmsak indessen für richtig halt, hat er gegen das Urteil Rechtsbeschwerde an das Oberverwaltungs gericht eingelegt, über deren Verlauf wir berichten werden. * Mankohaftung In jedem Geschäft werden hier und da kleine Fehl beträge beim Kassenbestand gegenüber dem Unterschied der gebuchten Einnahmen und Ausgaben entstehen können. Abgesehen von Irrtümern beim Wechseln können sie z. B. durch Annahme von Falschgeld hervorgerufen sein. Solche oft unvermeidlichen Fehlbeträge mindern den Geschäfts gewinn, denn sie sind selbstverständlich als Geschäfts unkosten zu behandeln. In vielen Geschäften ist es üblich, an den Kassierer sogenannte Mankogelder zu zahlen. Solche Zahlungen fallen unter den Begriff Arbeits lohn im Sinne des § 36 EStG., wo Entschädigungen be sonders aufgefuhrt sind. Der Kassierer soll durch die Entschädigung in die Lage versekt werden, die Haftung für Fehlbeträge zu übernehmen. Die so gezahlten Manko gelder sind daher als Arbeitslohn abzugsfähig. Bei einem jahresumsak von z. B. 50000.'/?)/ wird man ein Manko geld von 60 .'/?)/ für das Jahr als angemessen ansehen können. * Mietwert des Ladens und Verteilung der auf das Haus entfallenden Werbungskosten Bekanntlich stellt, steuerrechtlich betrachtet, die Nukung einer Wohnung Einkommensverbrauch dar. Wer im eigenen Hause wohnt, hat den Miet- oder Nukungs- wert seiner Wohnung dem Einkommen aus Vermietung hinzuzurechnen. Zweifel entstehen oft noch bei der Ver anlagung über die Behandlung des Mietwertes der Ge schäftsräume. Bei der Nukung von Räumen, die inner halb eines auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Betriebes erfolgen, hegt es grundsäkhch anders. Hier wird bei dem Benuker gemieteter Raume durch die Zahlung der Miete nicht etwa Einkommen verbraucht, sondern es werden Ausgaben geleistet, die als Werbungskosten den Gewinn kürzen. Der Benuker von Geschäftsräumen im eigenen Hause spart diese Werbungskosten, und er erhöht damit seinen gewerblichen Gewinn, so dak in dem Er gebnis des Geschäftsbetriebes die Ersparung an Miete für Laden und Werkraum einkommensteuerlich erfajjt wird. Eine nochmalige Besteuerung etwa durch Hinzuseken dieses Mietwertes beim Einkommen aus Vermietung kommt somit nicht in Frage. Weiter scheinen oft Zweifel darüber zu bestehen, wie die auf das Grundstück, in dem sich der Laden be findet, entfallenden Werbungskosten zu verrechnen sind. Die Verteilung dieser Werbungskosten, seien es nun Hypothekenzinsen, Steuern oder sonstige Aufwendungen, ist entsprechend dem Verhältnis des Mietwertes des Ge schäftsraumes zu dem der übrigen Räume vorzunehmen. Wert des Streitgegenstandes bei Einlegung von Rechts mitteln Die Festsekung der Höhe des Streitgegenstandes, wenn Rechtsmittel gegen die Veranlagung eingelegt werden, wollen wir durch folgende Beispiele erläutern. Vermögensteuer: Angenommen, ein Vermögen von 80000 7?)/ und eine Steuer von 400 7?)/ ist festgesekt. Im Einspruchsverfahren wird Veranlagung des Vermögens zu 60000 .'/?)/ und dementsprechend Steuerfestsekung in Hohe von 300 .'/?)/ verlangt. Streitgegenstand ist lediglich die Differenz zwischen 400.'/?)/ und 300 .'/?)/, also 100.7?)/. Einheitswert: Angenommen, ein gewerblicher Be trieb ist durch Einheitswertbescheid mit einem Werte von 40000 .'/?)/ veranlagt. Verlangt wird Herabsekung auf 25 000 .7?)/. Streitgegenstand ist die Differenz zwischen 4 °/ ()0 von 40000.7?)/ = 160.7?)/ und 75 .'/?)/, nämlich 3 Ü / (X) von 250007?)/. Der Wert des Streitgegenstandes ist nicht die Differenz zwischen dem festgesekten und begehrten Einheitswert, sondern die Differenz der Steuerbeträge 160.'/?)/ und 75.7?)/, also 85 .'/?)/. Umsaksteuer: Angenommen, Jahresumsak von 40000 .'/?)/ ist veranlagt, 30000.'/?)/ wird behauptet. Streitgegenstand ist 75 .'/?)/, nämlich die Differenz der Umsaksteuerforderung von 300 .'/?)/ und der zu gestandenen von 225 .'/?)/. Einkommensteuer: Angenommen, Einkommen von 6000 .'/?)/ ist veranlagt, 4000 .'/?)/ wird geltend gemacht. Streitgegenstand ist die Differenz im Ergebnis der in dem einen oder anderen Falle zu zahlenden Ein kommensteuer von z. B. 540 7?)/ bzw. 360 7?)/, mithin 180.'/?)/. Nach den so zu ermittelnden Werten des jedes maligen Streitgegenstandes richten sich die Gebühren im Rechtsmittelverfahren. (II 315) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiMimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Zum Abheben des Viertelrohres bei fester Zeiger welle habe ich mir folgendes Verfahren erdacht, das ich mit Erfolg anwende: Nachdem die Minutenradbrücke abgeschraubt ist, spanne ich die Platine in die wohl in den meisten Werk stätten leicht greifbare Planscheibe (Drehstuhleinrichtung). Ich zentriere nun nicht mit der in der Planscheibe vor handenen Zentrierspike, sondern seke den Reitstock auf die Wange und zentriere an der anderen Seite mittels Drehstuhlspike mit Hohlkörnern, über den Zeigeransak des Viertelrohres. Das Viertelrohr legt sich dabei schön flach an die Ausdrehung der Platine. Darauf drücke ich mit einem Spikkörner, der vorteilhaft ganz wenig ab geflacht ist, die Zeigerwelle etwas heraus und mit schlanker Spike weiter nach. Es empfiehlt sidi im lekten Falle, einen Einsak mit kleinem, dazu geeigneten Zapfen an zufertigen. In Ermangelung von hierzu geeigneten Werk zeugen geht die Sache schnell, sicher und einwandfrei. (IV 303) F. Hennig. * Beschwerden an Konstrukteure und Fabrikanten. In der Nummer 34 der UHRMACHERKUNST ist unter der Rubrik „Beschwerden an Konstrukteure und Fabrikanten“ Klage geführt, die seitliche Zifferblattverschraubung mükte entschieden zurückgewiesen werden! Ich kann mich nicht auf denselben Standpunkt stellen wie der Herr Ein sender. Bis heute betrachte ich diese Art der Befestigung als die beste und zuverlässigste Lösung dieser Frage. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, wie Sie, verehrter Herr Kollege, annehmen, so hätten Konstrukteure und Remonteure diese Sache sdion längst verworfen, denn sie würden ja sonst auf keinen grünen Zweig kommen.
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