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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51/52 (19. Dezember 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An die Rabattkollegen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- ArtikelAn die Rabattkollegen 1033
- ArtikelÜber das Einsetzen der Uhrwerke in Holzgehäuse 1036
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Schluß) 1037
- ArtikelSteuerfragen 1039
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 1040
- ArtikelSprechsaal 1042
- ArtikelVerschiedenes 1044
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1047
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 1048
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1048
- ArtikelBüchertisch 1049
- ArtikelPatentschau 1049
- ArtikelEdelmetallmarkt 1049
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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1034 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 51 52 Wir danken allen denen, die sich an der Aussprache über die Rabattfrage beteiligt haben. Sie selbst werden den größten Nußen davon haben, weil sie einmal ordent lich nachgedacht haben über diese wichtige Frage jedes Geschäftsmannes. Von den Einsendungen, die wir erhalten haben, geben wir nachstehend eine kleine Auslese wieder. Wir haben dabei die zahlenmäßig nachgerechneten Beispiele ge strichen, da ja jeder Kollege schon selbst erkannt haben wird, wo der Fehler liegt. Auf den grundsätzlichen Fehler haben wir selbst aufmerksam gemacht. Wir wollen hoffen, daß die ganze Aussprache den Nußen für unser Gewerbe hat, daß unsinnige Rabatt angebote nicht mehr so häufig gemacht werden, wie es in der leßten Zeit gesdiehen ist. Niemand ist verpflichtet, Selbstmord zu begehen, und kein Uhrmacher sollte durch Nachahmung schlechter Bei spiele sich selbst geschäftlich ruinieren. W. König. 10 ° /o Rabatt .. . 20 °/ 0 Rabatt .. . 30 0 0 Rabatt .. . Von S i 1 e s i u s Es ist bezeichnend für einen ratlosen Geschäftsmann, daß er wahllos die Preise herunterseßt, wenn das Ge schäft einmal nicht recht gehen will. Eine Preissenkung kann gerechtfertigt sein, auch eine Rabattgewährung kann ein Vorteil sein, aber manche Geschäftsleute sind sich nicht darüber klar, wie weit sie gehen dürfen, und sie lassen sich viel zu sehr von den Maßnahmen ihrer Kon kurrenz leiten. Deshalb ist es gut, daß diese Frage in der Fachpresse einmal eingehend erörtert wird. Es gibt verschiedene Gründe, die einen Geschäfts mann zu einer Preissenkung veranlassen können: 1. Sinkende Einkaufspreise, 2. Ladenhüter, 3. Geldbedarf. Lediglich der dritte Grund kann eine Rabattgewährung auf alle Artikel rechtfertigen, in den übrigen Fällen ist es meist verkehrt. Es ist z. B. gänzlich ausgeschlossen, daß bei sinkenden Einkaufspreisen alle Waren gleich mäßig billiger werden. Markenartikel werden im all gemeinen nicht so betroffen werden wie sogenannte „Wald- und Wiesenware". Schon aus dieser Überlegung heraus verbietet sich eine wahllose Senkung der Preise. Was aber wesentlich wichtiger ist, ist die Prüfung des Gewinnes. Es gibt für jedes Geschäft, das bestimmte Kalku lationssäße anwendet, einen Mindestumsaß, der erreicht werden muß, um die Unkosten, die Lebenshaltung und die Verzinsung des angelegten Kapitals zu decken. Nehmen wir an, ein Einzelhandelsgeschäft erreicht bei einem jahresumsaß von 30000.'/?)/ diesen Punkt. Das Geschäft verkauft seine Waren mit einem durchschnitt lichen Bruttoverdienst von 40 °/ 0 , was bekanntlidi einem Aufschlag auf den Einkaufspreis von 66*-/ 3 0 0 entspricht. Dann werden brutto verdient: 12000 .'/?)/. Dieser Bruttoverdienst diene zur Deckung von Miete mit 3 000.'/?)/, „ Gehältern usw 2 400 „ Verzinsung des Kapitals (10000 .'/?>/) 8 °/ () 800 „ Risiko für Modenwedisel usw 1 200 „ Steuern, Reklame und sonstige Unkosten 1 000 „ Lebenshaltung 3 600 Insgesamt 12000//?)/. Dabei wird man feststellen, daß der größte Teil der den feststehend ist, d. h. daß diese Ausgaben not wendig sind, gleichgültig, ob sich der Umsaß aut 20000 oder 40000.'/?)/ beläuft. Wenn nun ein Geschäft mehrere Jahre hindurch mehr als den Mindestumsaß erreicht hat, so wird es aller Wahrscheinlichkeit nach vorwärtsgekommen sein. Es kann aber auch Vorkommen, daß dieser Umsaß scheinbar beim besten Willen nicht zu erreichen ist. ln diesem Augenblick glauben viele Geschäftsleute, daß sie sich nur durch eine Rabattgewährung helfen können. — Nehmen wir an, daß infolge der Wirtschafts lage nur mit einem Umsaß von 25 000.'/?)/ zu redinen ist; ist es nun gerechtfertigt, auf alle Waren einen Rabatt einzuräumen, um den Mindestumsaß doch noch zu er reichen? Wenn der Rabatt 10 °/ 0 ausmacht, muß man es schon bezweifeln, daß es ein Vorteil ist. Denn um den Umsaß um 5000 3?)/ zu steigern, werden 3000 .'/?)/ verschenkt, d.h. 60 ü / n des Mehrumsaßes. Wir hatten aber vorhin an genommen, daß nur 40 °/ 0 brutto verdient werden, also ist troß Umsaßsteigerung ein noch größerer Verdienst ausfall entstanden. Aus dieser Überlegung heraus muß dringend davor gewarnt werden, einen Rabatt auf alle Waren zu geben, denn man gewährt diesen Preisnachlaß in diesem Falle auch auf den Umsaß, der ohne jede Rabattgewährung sowieso erreicht worden wäre. Ein Großhandelsbetrieb tut deshalb besser, einen Rabatt nur auf diejenigen Posten zu gewähren, die über den sonst üblichen Verkauf hinausgehen, also z. B. in Form eines Mengenrabattes bei Abnahme von drei oder mehr Stück. — Dann werden wenigstens die Normal verkäufe (Einzel Verkäufe) zum richtigen Preis abgeschlossen, und der Nachlaß wirkt sich auf den Reingewinn nur sehr gering aus. Ein Einzelhandelsgeschäft könnte eine solche Maß nahme nur bei Bestecken und wenigen anderen Artikeln durchführen, weil es dem Käufer nicht zugemutet werden kann, nun vielleicht z. B. drei Kolliers zu kaufen, um einen Rabatt zu erhalten. Das Detailgeschäft muß also andere Wege gehen, um eine Rabattgewährung nicht zum Nachteil des Ge schäftes werden zu lassen. Eine prozentuale Ermäßigung der Verkaufspreise ist — wie oben gesagt — gefährlich. Eine Ermäßigung sollte sich nur auf die Waren erstrecken, die sonst normalerweise nicht verkauft werden würden. In der Hauptsache wird das also darauf hinaus kommen, z. B. diejenigen Stücke, die schon längere Zeit liegen, so gründlich im Preise zu senken, daß sich Käufer dafür finden. Der Zweck, eine Umsaßerhöhung zu er reichen, wird durch solche Maßnahmen sicher eher er reicht als durch eine allgemeine Rabattgewährung, die zudem auf das Publikum allzu leicht den Eindruck macht, daß der Geschäftsinhaber recht viel verdienen müsse, wenn er seine Waren mit 10, 20 oder gar 30 Rabatt anbietet. Man darf nicht vergessen, daß auch einmal wieder eine andere Zeit kommt und daß man sein Geschäft auf lange Sicht betreiben muß. Dazu ist aber das Vertrauen der Abnehmer notwendig, das durch große Rabatt gewährungen nur untergraben wird. Die Warenhäuser sind auch in dieser Hinsicht weit voraus. Gewiß ist, es gibt dort alleweil billige Gelegenheiten, die unter irgend einer Flagge segeln. (Das Neueste sind die „Vertrauens tage".) Eine Rabattgewährung in Prozent wird von den großen Warenhäusern dagegen seit vielen Jahren nicht mehr vorgenommen. Das sollte auch den Freunden der Rabattgewährung zu denken geben.
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