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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (30. Mai 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitschriftenschau
- Autor
- Folnir
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- ArtikelAus Uhrmacher Daseckes Briefen an seinen Sohn 429
- ArtikelEin Beitrag zu den Gesellenprüfungen 431
- ArtikelVom Empfang des Kunden 432
- ArtikelBrief aus dem Schwabenland 434
- ArtikelZeitschriftenschau 436
- ArtikelSteuerfragen 438
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelVerschiedenes 440
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 444
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 444
- ArtikelGeschäftsnachrichten 446
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 447
- ArtikelEdelmetallmarkt 447
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 448
- ArtikelAnzeigen 448
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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438 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 22 Beryl Mining Co. vereinigt. Der Einzelhandelspreis der besten Ware ist im Mittel 65 £ für ein Karat. Vier Steine mit zusammen 9 Karat sollen sogar einen Karat preis von 100 £ gebracht haben. Das ist ein märchen hafter Preis, der den der besten Diamanten in gleicher Größe übersteigt. Rubin. Auch hier wird von einzelnen Stücken be richtet, die hohe Preise brachten. Einige besonders schöne Stücke von 12 — 20 Karat sollen 2000 .£ das Stück gebracht haben, und in Birma soll ein Stein von 24000 £ Wert gefunden worden sein. Im übrigen aber ist der Betrieb dort veraltet. Die Burma Mines Co. befindet sich seit 1926 in Liquidation. Auf Anregung der Regierung soll der Betrieb auf wirtschaftlichere Ausbeutungsart um gestellt werden. Saphir wird gefunden in Australien, Birma, Siam, Ceylon und den Vereinigten Staaten. Die Ausbeute in Australien, deren Wert zum Teil unter die Gestehungs kosten gesunken war, ist teilweise schon auf neuere Form umgestellt. In Birma wurde ein Riesensaphir von fast 5 kg gefunden, der größte bisher gewonnene; ein anderer von 437 Karat, der einen Wert von 11 000 £ hatte. In Siam wurden sehr hochwertige Steine gefunden. Der beste von ihnen wog roh 40 Karat, geschnitten fast 11 Karat. Er war pfauenartig mit einem Stich in Purpur und gänzlich fehlerfrei. (IV 153) Folnir. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Ermäßigung der Einkommensteuer bei Unterhalt mittelloser Angehöriger Bei Mehraufwendungen zum Studium oder sonstigen Ausbildung der Kinderläßt der §56 EinkStGes. einen Steuer- ermäßigungsantragzu. Unter „Schußparagraphen imSteuer- recht“ ist in Nr. 9 (1929) der UHRMACHERKUNST Näheres hierüber angegeben. Der Reichsfinanzhof legt in seinem Urteil vom 26. Februar 1930 VIA 1912 29 den § 56 nicht eng aus. Die Kosten für die Berufsausbildung der Kinder können nicht nur bei den Eltern, sondern auch bei den Geschwistern einen Grund zur Steuerermäßigung geben. Wenn z. B. eine Schwester das Studium ihres Bruders bestreitet, so bestreitet sie damit auch seinen Unterhalt. Die sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser An gehöriger ist aber schon in § 56 EinkStGes. als Er stattungsgrund anerkannt. Da der § 56 die Erstaltungs gründe auch nicht abschließend aufzählt und er ganz allgemein verhindern will, daß die Einkommensteuer über die steuerliche Leistungsfähigkeit hinausgeht, können auch Ausgaben von Steuerpflichtigen, welche Geschwistern das Studium ermöglichen, zu außerordentlichen Belastungen im Sinne des § 56 EinkStGes. führen. (II 195) • Fälligkeit der Aufwertungshypotheken Seit längerer Zeit waren Ermittelungen im Gange, um die schwierige Frage der am 1. Januar 1932 im un gefähren Gesamtbeträge von 5 bis 6 Milliarden fällig werdenden Aufwertungshypotheken zu lösen. Der Grad der Beunruhigung unter Gläubigern sowohl wie Schuldnern wuchs, je näher die Zeit an den Fälligkeitstermin heranrückte. Der Gläubiger wollte Gewißheit darüber haben, ob er mit dem Eingang des Kapitals redinen könne, der Schuldner andererseits darüber, ob die Beschaffenheit des Kapital marktes bei dem im Jahre 1932 zu vermutenden Andrang von Geldsuchern die Kapitalbeschaffung überhaupt er möglichen würde. Am Hypothekenmarkt machte sich seit einigen Wochen eine größere Geldflussigkeit bemerkbar, und eine Senkung der Realkreditzinssäße ist eingetreten. Sollte das Zinsniveau weiter sinken, so wäre die bezüg liche Finanzpolitik der Gemeinden, welche bis zu Anfang dieses Jahres noch zu außerordentlich schweren Be dingungen langfristige Auslandskredite in Anspruch ge nommen haben, eine falsche gewesen. Im Interesse der Steuerzahler, die ja die Belastung trifft, wäre das sehr zu bedauern. Man wird indessen nicht voreilig hier ur teilen dürfen, denn der so plößliche Umschwung auf dem Geldmarkt mag auch zu einem guten Teil auf künstliche Beeinflussung mit zurückzuführen sein. Ob eine solche Vermutung berechtigt ist, wird die Zukunft bald zeigen. Wenn im jeßigen günstigeren Stadium des Geld marktes der Entwurf eines Geseßes über die Fällig keit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken der Öffentlichkeit endlich bekanntgegeben wird, so ist der Zeitpunkt günstig gewählt. Der Geseßentwurf selbst gibt im übrigen die Handhabe, die Krise am Fälligkeits termin, wenn nicht abzuwenden, so doch wirksam zu mildern. Der Aufwertungsbetrag der Hypothek und der durch die Hypothek gesicherten persönlichen Forderung ist vom 1. Januar 1932 ab über 5° 0 hinaus zu ver zinsen. Durch die bestimmte Erhöhung des Zinssaßes wird für die Hypothekenbanken, Versicherungsgesell schaften und Sparkassen ein Ansporn gegeben, von der Rückforderung des Hypothekenkapitals abzusehen, da es diesen Instituten ja doch nur darauf ankommt, ihre aus geliehenen Gelder angemessen verzinst zu sehen. Zwar ist der Zinssaß noch nicht bekannt, denn er soll erst beim Inkrafttreten des Geseßes im Verordnungswege be stimmt werden, aber ein angemessener Zinssaß ist zu erwarten, und zu einem solchen Saß würden die Institute ohnehin wieder ihre Gelder anzulegen haben. Sie können mithin an der sofortigen Kündigung der Aufwertungs- hypotheken kein sonderliches Interesse haben, um so weniger, als ihnen durch deren Beibehaltung viel Ver waltungsarbeit gespart wird. An Institutsgeldern mögen etwa 3'/ 2 Milliarden in Frage kommen, während etwa 2bis3 Milliarden Aufwertungshypotheken als Darlehen aus Privathand vorhanden sein mögen. Da diese Privatgelder vielfach zu anderen Zwecken Verwendung zu finden haben werden, so ist hier eher damit zu rechnen, daß von dem Recht der Kündigung Gebrauch gemacht wird. Für den Gläubiger beträgt nun nach dem Entwurf die Kündigungsfrist ein Jahr. Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig, erst malig zum 31. Dezember 1931. Das vierteljährliche Kündigungsrecht des Schuldners kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Um Härten zu vermeiden, kann der Grundstückseigentümer oder der persönliche Schuldner im Falle erfolgter Kündigung bei der Aufwertungsstelle beantragen, daß ihm eine Zahlungsfrist für das Kapital bewilligt wird. Diese Frist soll nur bewilligt werden, wenn der Schuldner über Barmittel nicht verfügt und er sich das Geld auch nicht zu dem ab 1. Januar 1932 für Aufwertungshypotheken festgeseßten Zinsfuß beschaffen kann. Die Zahlungsfrist kann nur einmal und nicht über den 31. Dezember 1934 hinaus bewilligt werden. Innerhalb der Zeit vom 1. Januar 1932 bis 31. De zember 1934 ist also die regelmäßige Fälligkeit des Kapitals von einer besonderen Kündigung abhängig ge-
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