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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sportstoppuhren in ihrer Ausführung und Anwendung
- Autor
- Reichenbach-Hoffmann, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der erste Schritt zum Zugabenverbot
- Autor
- Pelka, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- ArtikelWie die Frauen in das Uhrengeschäft kamen 533
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers und des Juweliers 535
- ArtikelSportstoppuhren in ihrer Ausführung und Anwendung 536
- ArtikelDer erste Schritt zum Zugabenverbot 538
- ArtikelSteuerfragen 539
- ArtikelSprechsaal 540
- ArtikelVerschiedenes 541
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 545
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 547
- ArtikelGeschäftsnachrichten 552
- ArtikelPatentschau 553
- ArtikelEdelmetallmarkt 555
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 556
- ArtikelAnzeigen 556
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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538 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 Gebiet weiter, so geht die Zeit über uns hinweg, und die außenstehende Konkurrenz, die Nichtfachleute, machen weiterhin das Geschäft. Man denke nur daran, wie vor etwa 30 Jahren beim Aufkommen der sogenannten Amerikanerwecker die Uhr macher sich aufbäumten und erklärten: Diesen Schund wecker verkaufen wir nicht und reparieren wir auch nicht! Fragt man sich heute, was haben sie damit erreicht, so kommt man nach einigem Nachdenken zu der ver blüffenden Tatsache, daß diese damalige Uhrmacher absage sowohl dem Warenhaus wie auch den anderen Nichtfachgeschäften nicht nur den Wecker, sondern auch alle anderen Uhrengattungen als Verkaufsartikel zu führte. Die Warenhäuser haben erst durch den billigen Wecker erfahren, wieviel Uhren im Publikum abgeseßt werden können, und haben folgerichtig, sehr zum Schaden des Faches, ihre Uhrenabteilungen groß ausgebaut. Und heute, heute sind viele Uhrmacher überhaupt froh, wenn sie den seinerzeit geschmähten Wecker verkaufen und reparieren können. Deshalb empfehle ich den Fach geschäften in leßter Stunde, ehe es zu spät ist, sich mit dem Vertrieb von Stoppuhren und ähnlichen Zeitmeß- geräten für Sport und Industrie zu befassen. Absatz möglichkeiten sind genug vorhanden und werden sich ständig für diese Artikel neu ergeben. Auch ist beim Verkauf dieser an und für sich nicht teuren Uhren keine grolle Lagerhaltung nötig; plötzlich fehlende oder ver langte Stücke können in kürzester Frist von den be kannten Großhandelsfirmen und Spezialfabriken besorgt werden. Diese stellen auch gern für Propagandazwecke ge eignetes Bild - und Katalogmaterial zur Verfügung. Ver wendet es zum Nutzen eures Geschäftes und zur Hebung des Umsatzes in Stoppuhren! Handelt nach der Devise: Die Uhr nur dem Uhrenfachgeschäft; auch die Stoppuhr mit ihren Abarten ist eine Uhr, und auch sie gehört deshalb allein ins Uhrenfachgeschäft! (1/218) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Der erste Schritt zum Zugabenverbot Von Dr. Georg Pelka In Nummer 17 der UHRMACHERKUNST vom 25. April 1930 war unter der Spitzmarke: „Kommt ein wirksames Zugabenverbot?“ unter anderem darauf hingewiesen worden, daß ein bloßes Verbot der „Gratis"ankündigung der Zugaben die Schädlichkeiten der „Wertreklame" nicht ausmerzen würde. Am 12. Mai hat nun der Reichs wirtschaftsrat seinem Gutachten über die Not wendigkeit des Zugabenverbotes die endgültige Fassung gegeben. Verbot der Gratisankündigung wird darin empfohlen. Daß ein wirksames Ankündigungsverbot weiter gefaxt sein muß, ist in dem erwähnten Artikel bereits begründet worden. Dafj audi die Zugabengewährung verboten werden muß, wurde damals auch schon gesagt. Der Reichswirtschaftsrat hat dieser Notwendigkeit insofern Rechnung getragen, als er in starker Mehrheit einen An trag annahm, wonach der Käufer das Recht haben soll, statt des Zugabenartikels den unter Geseßeszwang auf der Zugabe zu vermerkenden Barwert zu verlangen. Praktisch würde eine solche Einengung der Zugaben gewährung darauf hinauskommen, dafj die Zugabler den Barwert der Zugabenware ausgerechnet niedrig an- sejzen würden, wodurch erst redit im Käufer die Annahme groß gezogen würde, dafj er in der Wahl des Zugaben artikels wunder wie vorteilhaft kaufen würde. Denn es ist klar, dafj z. B. der Margarinezugabler, der eine Uhr zugibt, aus diesen und jenen Gründen den Barwert niedriger anseßen wird und kann, als es dem regel mäßigen Verkaufspreis entspricht! Das Uhrmachergewerbe hat daher triftige Gründe, das Gutachten des Reichswirtschaftsrates abzulehnen, soweit die tatsächlichen Verbotsvorschläge in Betracht kommen. Dagegen ist das Gutachten an sich von Wert, als es nämlich grundsäßlich in mehreren Punkten (außer den genannten auch noch betreffs allzu großer Zahl der Gutscheine, zu kurzer Einlösefrist der Gutscheine und des Ausspielungscharakters gewisser Zugabenverab folgung) eine Änderung für notwendig hält. Wenn man bedenkt, daß der Reichswirtschaftsrat stark unter den (in vieler Hinsicht gar nicht nachprüfbaren) Angaben der sehr zahlreich vertretenen Sachverständigen der Wert- reklamler stand, so ist die grundsäßliehe Anerkennung der Notwendigkeit des Zugabenverbotes im Gutachten des Reichswirtschaftsrates sehr wohl als der erste Schritt zum Zugabenverbot zu bewerten! Oder anders gesagt: die erste amtliche Bresche in die sehr einflußreiche Zu gablerfront ist geschlagen. Der Ei nzelhandel und das Gewerbe, die, wie das Uhrmachergewerbe, besonders unter den Unlauterkeiten der „Weltreklame“ zu leiden haben, müssen alles dazu tun, daß diese Bresche er weitert wird und der Reichstag das richtig wirk same Zugaben verbot formuliert, das jede Zugaben ankündigung verbietet und ebenso jede Gewährung von Zugaben, die nicht in der eigentlichen Verkaufsware gegeben werden und mit der Höhe eines Kaufes ver bunden sind. Im übrigen sei mitgeteilt, daß die große Inserataktion der Zugabler, die schon in Nummer 17 allgemein ge kennzeichnet war, an einer Stelle zu einem bezeichnenden Zwischenfall geführt hat: Die Werbeabteilung der mit der Margarineunion zusammenhängenden Sunlicht - Seifen fabrik versuchte unter Bezugnahme auf das Inseraten geschäft die Tagespresse zur Aufnahme eines Artikels des Geschäftsführers eines Zugablerverbandes („Schuß verband für Wertreklame“) zu nötigen (!). Das Organ des Vereins deutscher Zeitungsverleger hängte diesen Nötigungsversuch niedriger und brandmarkte diesen Ver such, eine volkswirtschaftlich so wichtige Frage wie die des Zugabenverbotes durch einen durchaus einseitig ge haltenen Artikel: „Warum Wertreklame?" des betr. Ge schäftsführers unter Drohung und unter Verleßung der redaktionellen Freiheit der Presse in der Öffentlich keit behandeln zu wollen. Die Reichswirtschaftsratsmitglieder Frau Mühsam und Herr Cohen haben in einem neulichen Radio- gespräch über Zugaben den Sunlichtfall nicht erwähnt, um unter anderem die Zugableranmaßung zu beleuchten, das Zugabenverbot gegen die Gewerbefreiheit aus zuspielen. In dem Zwiegesprädi, das über das Gut achten des Reichswirtschaftsrates nicht hinauswuchs, wurde leider die nun doch durch die Tatsachen längst widerlegte Behauptung nochmals aufgewärmt, daß die „Wertreklame“ das Werbemittel der „Kleinen“ sei. über die Schädigung des Uhrmachergewerbes durch das Zugabenunwesen fiel ebensowenig ein Wort wie über die gesunde Möglichkeit, durch das Zugaben verbot dieaktuelle Preissenkung in Konsumwaren zu fördern. (| 229)
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